Das meine teils mühsam ausgearbeitete Angebote teilweise einfach an andere Firmen geschickt wird ist mir bekannt. Nett ist dieses Verhalten sowieso nicht aber ist das überhaupt rechtens.
Ich meine mal damals auf der Meisterschule etwas von "geistigen Eigentum" gehört zu haben.
Kann mir jemand von Euch weiterhelfen?
Ich überlege, ob ich unter alle Angebote einen Satz in etwa folgenden verfasse: Der Inhalt dieses Angebotes unterliegt dem Eigentum der Fa. x. Der Inhalt auch nur teilweise darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Es verstößt gegen Paragaph 123.4 des BGB und wird mit einer blablabla Strafe von/bis geahnet
Danke im voraus
Ich meine mal damals auf der Meisterschule etwas von "geistigen Eigentum" gehört zu haben.
Kann mir jemand von Euch weiterhelfen?
Ich überlege, ob ich unter alle Angebote einen Satz in etwa folgenden verfasse: Der Inhalt dieses Angebotes unterliegt dem Eigentum der Fa. x. Der Inhalt auch nur teilweise darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Es verstößt gegen Paragaph 123.4 des BGB und wird mit einer blablabla Strafe von/bis geahnet
Danke im voraus