Hallo ted83,
also mit dem Anwalt hat der Kunde noch nicht gedroht. Es steckte auch kein Anwalt im Türfalz. Ich bekam einfach einen sehr formellen unfreundlichen Brief in dem meine Arbeit als mangelhaft bezeichnet wurde und mir eine Frist gesetzt wurde.
Formal hat mein Kunde alles richtig gemacht. Ich bin es aber anders gewohnt. Bei mir reicht ein Anruf mit der Mitteilung, dass da etwas im Argen liegt. Dann komme ich und regele das Problem. So verstehe ich Kundenfreundlichkeit und das ist für mich die beste Werbung, die es geben kann.
Im konkreten Fall war ich am nächsten Morgen vorort und habe das Problem am übernächsten Morgen behoben. Einen weiteren Tag später hatte ich den unfreundlichen Brief im Briefkasten... Was das jetzt noch sollte erschließt sich mir nicht. Jetzt gleich gehe ich auf dem Weg zum sonntäglichen familiären Spielplatzbesuch erneut bei dem Kunden vorbei und vergewissere mich, dass mit der Tür alles in Ordnung ist.
"Vergurkt" heißt: die Tür ist viel zu groß für den Durchgang, die Falle schleift am Innenputz, die historischen Fliesen aus der Gründerzeit wurden weggekloppt, damit die Tür überhaupt ins Loch passt. Außerdem ist die Tür völlig windschief. Alles was ansonsten schrottig war habe ich im Rahmen der jetzt mängelgerügten Arbeit vor 1,5 Jahren repariert.