Kleiner Werkstattofen für Restholzfeuerung

Wolfgang EG

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Mich bewegt schon seit einigen Jahren das Problem der Beheizung meiner kleinen Werkstatt im Winter. Ich bewerkstellige dies zur Zeit mit einem 3 KW Heizlüfter und einem Ölradiator. Mehr schlecht, als recht...

Bei Besuchen in alten Tischlereien sind mir stets die oftmals zentral stehenden Eisenöfen aufgefallen. Charakteristisch: der Topf mit Wasser, in dem der Leimbehälter stand. In den oftmals simplen Gusseisenöfen wurden die Holzreste verbrannt, die ja reichlich anfielen.

Nun meine Frage, zu der ich bei der Suche bisher keine Antwort fand. Warum sind solche offenen Gusseisenöfen für Hobbyholzwerkstätten nicht mehr zulässig? Es wurde auf die Gefahr von Holzstaubexplosionen verwiesen... Ich meine, diese Gefahr hat doch auch früher schon bestanden, oder irre ich da?

Meine Absicht war es, neben dem Eingang in einer Nische einen einfachen Werkstattofen aufzustellen, dessen Abzugsrohr durch die Werkstattwand nach außen und ca. 2 m in die Höhe geführt werden sollte. Nachfragen ergaben, dass OFFENE FEUER in solch einer Werkstatt NICHT betrieben werden dürfen...

Für mich ein Widerspruch, weil ja in älteren Tischlereien auch heute noch die alten Holzöfen in Betrieb sind.

Eine weitere Frage. Ich arbeite an den großen Maschinen mittels Absauganlage. Schleifarbeiten allerdings werden ohne zusätzliche Absaugung durchgeführt. Sozusagen eine "staubige" Angelegenheit. M. e. ist aber eine Staubverpuffung nur möglich, wenn an eine hohe Staubkonzentration eine Zündquelle herangeführt wird. Wie ist dies aber, wenn VOR Beginn der Arbeiten der Werkstattofen angeheizt wird und DANACH erst stauberzeugende Arbeiten begonnen werden?

Ich würde mich sehr über kompetente Antworten freuen.

Vielen Dank und Gruß. Wolfgang
 

Der Holzwurm

ww-nussbaum
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Hallo Wolfgang,

beim Verbrennen von Stückholz ist die Gefahr von Holzstaubexplosionen gleich null, wenn nicht gerade eine dicke Staubschicht auf den Holzstücken ist.

So lange wie Du in dem Ofen keine Späne oder gar reinen Schleifstaub verbrennst sollte das funktionieren.

Wo ich viel mehr eine Gefahr sehe ist die Staubschicht, die sich im Laufe der Zeit auf bzw am Ofen sammelt und sich dann beim Betrieb des Ofens selber entzünden könnte.

Was man darf und was nicht, dass solltest Du Deinen Schonsteinfeger fragen und zwar bevor Du einen Ofen kaufst und aufstellst. Der MIB muss den Ofen ja auch abnehmen und wenn Du ihn vorher fragst, dann gibt es hinterher kein "böses Erwachen".

Gruß
Bernd
 

Wolfgang EG

ww-robinie
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Bernd, danke für die schnelle Antwort. Ich nehme an, eine Anfrage beim Schornsteinfeger wird eine Ablehnung ergeben. Da bekomme ich die Antwort, die ich nicht brauche...

Die Feuerungsöffnung muss außerhalb der Werkstatt liegen, also nur die Heizfläche darf in den Raum ragen.... Auch Ölöfen dürfen danach nicht im Raum stehen. Mich irritiert das nur, weil eben in alten Tischlereien sowas noch geht.

Von sogenannten Heizkanonen mit Propangas wurde mir abgeraten, weil sie zu viel Feuchtigkeit in den Raum blasen würden. Ich hatte da gedacht, außerhalb des Raumes vor die Tür stellen und damit zeitweise die Werkstatt aufzuheizen...

Heizlüfter bringen nicht die notwendigen Ergebnisse (Lichtstrom).

Eine verfahrene Kiste. Jetzt habe ich - und da ist noch nicht einmal der Winter da - schon nur noch 8 Grad drin... Da macht das Arbeiten wenig Spaß.

Gruß Wolfgang
 

Frankenholzwurm

ww-robinie
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Hallo Wolfgang

Ich befürchte, bei deinem Vorhaben wirst du um den Schornsteinfeger nicht herumkommen.

Ansonsten kanns hinterher große Probleme mit ihm geben.

Wie groß ist denn deine Werkstatt?

Gibts eine Möglichkeit, die Werkstatt an eine Zentralheizung anzubinden?

Meine eigene Werkstatt heize ich auch mit Elektrolüfter, aber halt mit 9kw.

Gas wäre mir zu gefährlich, da es dort immer eine offene Flamme gibt, die durch nichts verdeckt ist.

Außerdem kann da ganz schnell der Sauerstoff knapp werden.

Es gibt aber auch noch ander Holzöfen mit Gebläse, die den Raum relativ schnell aufheizen können.

Mir fällt nur auf die schnelle der Name davon nicht ein, aber den Schornsteinfeger brauchst du dazu auch.
 

elgarlopin

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Wie schon oben gesagt:

Um den Schornsteinfeger kommst du nicht herum. Allein schon wegen deiner geplanten Abgas-Ableitung draussen.

Wenn du dich jetzt schon vor seiner Antwort fürchtest, wirst du in Teufels Küche kommen, wenn du alles ohne seine Beratung und Zustimmung baust!
Lieber jetzt ein "Nein" kassieren (kostet nix), als investieren und danach alles rückbauen müssen.
Franz
 

predatorklein

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Hi

Schau nach einem gebrauchten Remko Allmat,der hat ein Gebläse,11 KW und heizt schnell auf.
Neupreis ca 2200 + Mwst,wir haben unseren für 1000 € gebraucht verkauft.

Einfach ein Abzugsrohr nach draußen und gut ist funzt aber nicht.
Da brauchst du wahrscheinlich einen doppelwandigen Edelstahlschornstein.
Gibt´s in Baumärkten so ab 800 €.

Wie schon gesagt wurde unbedingt mit dem Schornsteinfeger reden,ansonsten kann es später ein böses Erwachen geben.

Gruß
 

gleiter

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Ich habe in meiner Werkstatt einen großen alten Meller stehen, mein Rauchfangkehrer hatte keine Einwände dagegen, hat sich aber genau erkundigt welche Arten von Arbeiten ich mache. Bei Lackierstäuben hätte ich kein ok bekommen. Zudem ist der Kamin perfekt geeignet - eine alte, begehbare Selchkammer mit einer innenliegenden Steigleitung bis ganz nach oben, das war auch ein wesentliches Kriterium.

Bezüglich Staubablagerungen auf Ofen und Rohr: VOR der Erstinbetriebnahme zu Beginn der Heizsaison kehre ich alles gründlich ab. Und während der Heizperiode gelegentlich mal mit dem Handfeger drüber, spätestens wenn meine Nase mich dran erinnert.

Brandig ist da noch nie was geworden, immerhin beheize ich nun seit 17 Jahren meine verschiedenen Werkstätten mit Holzöfen.

Feuerschutzpolizeiliche Verordnungen variieren leider von Land zu Land, was bei uns geht ist vielleicht bei Dir nicht möglich.

Alternativ zum Rauchfangkehrer kannst Du auch bei der Innung anfragen - eine Abnahme vor Ort wird Dir aber kaum erspart bleiben.

Des Weiteren gebe ich zu bedenken dass Deine Gebäudeversicherung im Falle des (hoffentlich nie eintretenden) Falles mit Sicherheit eine Zahlung ablehnen wird wenn heraus kommt dass die Feuerstelle unangemeldet in Betrieb war.

Gruß, André.
 

Der Holzwurm

ww-nussbaum
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Bernd, danke für die schnelle Antwort. Ich nehme an, eine Anfrage beim Schornsteinfeger wird eine Ablehnung ergeben. Da bekomme ich die Antwort, die ich nicht brauche...

Woher willst Du das wissen, wenn Du ihn nicht fragst!

Für den Fall, das Du daran denkst einen Ofen ohne Abnahme des Schonsteinfeges zu betreiben reche mal kurz nach was das Gebäude und die eventuell Nachbarhäuser die mitabbrennen kosten, denn Deine Feuerversicherung wird sich im Schadensfall ein Loch in den Bauch freuen, wenn die Brandursache auf einen nicht abgenommenen Ofen zurückgeht.

Gruß
Bernd
 

Wolfgang EG

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Erst einmal vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Ihr habt in jedem Fall Recht, was ein möglicherweise illegales Betreiben eines Holzofens betrifft.

Nur allein die versicherungsrechtlichen Sachen. Wenn dann vielleicht noch eine Person zu Schaden kommt - damit will ich mein Gewissen nicht belasten.

Meine "Werkstatt" ist eine ehemalige Garage. Rund 30 m² stehen zur Verfügung, wobei an drei Wänden Werkbänke/Ablagen sind. Es ist ein Fenster drin, Normalverglasung. Der Heizlüfter frisst beachtlich Strom und der Wirkungsgrad ist nicht besonders hoch. Bei Außentemperaturen von - 15 Grad bekomme ich eine maximale Temperatur von + 6-8 Grad rein - wenn er 4-5 Stunden läuft. Zwei, drei Mal die Türe aufgemacht - ist die Wärme raus...

Bis zum Haus sind es ca. 30 m. Ein Anschluß an die Hauswärmeversorgung - darüber habe ich bisher noch nicht ernsthaft nachgedacht. Dieser Tipp ist gut.

Also, nochmal Danke für die Hinweise.

Gruß Wolfgang
 

19tibor69

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Heizung und absaugung

Hallo Woodworkwers !

Gute gesundheitsfördernd Lösung ist :Absaugungs-Geräte sind in einen Nebenraum. Aber dann kann man keinen Ofen in der Werktatt setzen,weil kommt
zweites Problem : Kohlenmonoxide :eek:zurücksaugen ! !
Deswegen benutze ich Zentralheizung mit Radiatoren.

Ich wünsche Ihnen gute Holzarbeit und Gesundheit !
Gruß Tibor
 

magmog

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guude,

schornsteinfeger fragen, auch beratung gehört zu deren job.
alles andere ist kaffeesatzleserei.
die bestimmungen sind je nach bundesland verschieden und die schornsteiner legen sie auch noch unterschiedlich aus.

gut holz! justus.
 

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regelung in mv

hi,
ich hab das gleiche Problem und an die gleiche Lösung (alter Tischlerwerkstattofen) gedacht. UND mit dem Schornsteinfeger gesprochen. ist hier absolut unmöglich! ich soll unbedingt zu einem neuen gezwungen werden!
Beim Betrieb der richtig Alten mit Wasserbad, Wärmplatte und Abzug durch die Wand würde der Schornsteinfeger nicht mal als Bestandsschutz akzeptieren, da der Schornstein fehlt (was aber lösbar wäre) und wegen der Brandgefahr durch die große waagerechte Platte (Staubverpuffung, nur Strhalungswärme etc.) war halt ein Geschenk.
Nächster Versuch: gebrauchter Spänex-Warmluftoffen für Stückholz und mit Späneschacht, Bj.1978, mit Zwangsventilation. ging auch nicht. Und zwar wegen der Staub, CO2 und NO2 -Werte- sprich "umweltschutz". Sollte ja auch nur 700,- kosten
mein neuer Vorschlag: moderner WerkstattWarmluftofen, Zwangsventilation, Regelelektronik, nur für Stückgut geeignet, verschiedene Sicherheitseinrichtungen, EC-Zulassung und Prüfnummer, in Italien hergestellt. Aber halt kein DEUTSCHES "Feuerstättenzertifkat". Kostenpunkt 2.500€
Ich war kurz davor den Mann zu erschießen! Insbesondere als ich ihn dann bat, mich zu beraten und mir doch mal einen Vorschlag zu machen. Antwort: "Gehen Sie zu Ihrem Nachbarn Tischlerei XY, die haben da richtig investiert". Stimmt hat für den 10-MannBetrieb rund 35T€ gekostet. Ich verfeuere aber keine Spanplatte und habe keine derartigen Abfallmengen, das ich nen Bunker mit Förderschnecke brauche! Ich hab nen Lehrling und ne so kalte Hütte, das der Weißleim schon anfängt, auszufällen!
Dann: nach Tagelanger Onlinerecherche finde ich tatsächlich 2 Hersteller, die nicht ausschließlich Heizungen mit Wasserkreislauf, automatischer Beschickung, minimaler Leistung 50kw usw. produzieren: Nämlich Spänex und EWITherm. Der Spänex ist aber mit 55kW mehr als reichlich für meine Bude. Egal. Angebote und Datenblätter schicken lassen. Erster Schock: Beide Hersteller liegen bei ca. 12T€!!!!!!!!!! zzgl. Steuer, Lieferung, Schornsteinanschlußteile usw. Damit hatte ich fast klein beigegeben. Der Schornsteinfeger hat mit seiner Ablehnung mich dann entgültig davon überzeugt, mir ne Feuerschale in die Werkstatt zu stellen. Diesmal lehnte er ab, weil sich Mitte des Jahres die Abgasbestimmungen geändert haben, und die Öfen noch Stand 2008 entsprechen. Beide Hersteller teilten mir unabhängig voneinander auf Nachfrage mit, noch damit beschäftig zu sein, ihre Modelle beim Prüfinstitut upgraden zu lassen, was wohl seine Zeit dauert (bis zur nächsten neuen Abgasverordnung ;-> )
Übrigens kannte er (der schwarze Mann) die Ofentypen und sagte mr ganz "offen", das er mir die im Frühjahr (Die Zeit unserer ersten "Gespräche") sofort genehmigt hätte. A o
Ich bin dafür, das dieses Völkchen schnellstmöglich seine Privilegien verliert. Schließlich müssen wir ja mit unserem Auto auch nicht immer zu ein und dem selben TÜV!

john_gs
 

Der Holzwurm

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Ich bin dafür, das dieses Völkchen schnellstmöglich seine Privilegien verliert. Schließlich müssen wir ja mit unserem Auto auch nicht immer zu ein und dem selben TÜV!

Hallo John,

ich bin mir nicht 100%ig sicher, aber wenn ich richtig verstanden habe was mein MIB beim letzten Besuch erzählt hat kann man sich ab nächsem Jahr seinen MIB selber aussuchen.
Ob das nur hier in NRW gilt oder bundesweit kann ich nicht sagen, es kann auch sein, dass es dabei nur ums Fegen und nicht ums Abnehmen von Anlagen geht, denn die Schornsteinfeger-Bezirke bleiben erhalten.
Da ich mich mit meinen MIB super verstehe hatte ich keinen Grund mich damit weiter zu beschäftigen.
Frag doch mal bei der Innung nach wie das bei euch aussieht.

Noch was: Je grösser der Ofen ist um so "schlimmer" sind die Anforderungen, also solltest Du nach Möglichkeit den Ofen nur so gross wählen wie umbedingt nötig.

Gruß
Bernd
 

garfilius

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In Sachsen kann man sich seinen Fegermeister jetzt schon aussuchen. Soweit ich weiß, gilt das bundesweit. Nachteil: Der Feger aus dem anderen Kehrbezirk kann Anfahrtskosten abrechnen. Bei der geplanten Investition ist das aber keine entscheidende Größenordnung.
 

lakarando

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Ich bin dafür, das dieses Völkchen schnellstmöglich seine Privilegien verliert. Schließlich müssen wir ja mit unserem Auto auch nicht immer zu ein und dem selben TÜV!

john_gs

Milchmädchenrechnung ! Auch DEKRA und GTÜ können nicht ihre eingenen Regeln machen, genauso wenig wie sich der Kaminkehrer die Abgasnormen und Sicherheitsvorschriften selber ausdenkt. Aber er ist verpflichtet , deren Einhaltung sicherzustellen, und das wird auch der frei zu wählende tun, wenn er einen gesunden Selbsterhaltungstrieb hat und nicht mit einem Bein permanent im Knast sitzen will.

Ich verstehe Deinen Ärger , aber es allein dem schwarzen Mann anzulasten ...... ich weiss nicht ....

Gruss
Thoralf

P.S. der Vergleich mit dem TÜV hinkt noch an anderer Stelle, würdest Du spätestens bei einer §21 Abnahme merken :emoji_wink:
 

Wolfgang EG

ww-robinie
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.....Auch DEKRA und GTÜ können nicht ihre eingenen Regeln machen, genauso wenig wie sich der Kaminkehrer die Abgasnormen und Sicherheitsvorschriften selber ausdenkt.
Gruss Thoralf

Thoralf, jein... Zwar können sie nicht ihre eigenen Regeln machen, aber jede Regel kann in einem gewissen Spielraum ausgelegt werden. Und genau da liegt der Knackpunkt... Wo der eine TÜV-tel die Plakette versagt, drückt der andere ein/zwei Augen zu. Selbst erlebt. Ich denke, bei unseren schwarzen Glücksbringern ist das ähnlich gelagert...

@all. Es ist interessant für mich, dass doch recht viele hier ähnliche Probleme mit der Werkstattheizung haben. Aber es ist eben alles so aufeinander abgestimmt, dass man Neues kaufen und somit die Wirtschaft ankurbeln helfen muß. Deshalb werden die "Essenkehrer" wohl vordergründig gegen einfache Lösungen entscheiden.

Ich möchte trotzdem noch einmal auf einen Aspekt zurückkommen. Warum gab es denn früher in den alten Tischlereien, mit ihren offenen Gußeisenwerkstattöfen, keine Staubverpuffungen? Richteten sich diese nach anderen physikalischen Gesetzmäßigkeiten? Ich verstehe es nicht.

Nun werde ich weiter meine Heizlüfter betreiben ... oder eben im Winter weniger werkeln. Leider.

Also, nochmal vielen Dank für die zahlreichen Hinweise hier und per PN.

Gruß Wolfgang
 

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freie wahl

also, ich habe jetz nochmal nachgefragt:
Kehren lassen kann ich, von wem ich will! Der schickt dann eine Kopie seines Protokolls an den jeweiligen Kehrbezirksmeister. Wenn der nix auffälliges findet, ist alles ok.

ABER:

Eine neue !!! "Feuerstätte" zulassen darf bei uns nur der jeweilige Bezirksschornsteinfegermeister! Ich muß also mit dem Menschen immer wieder auskommen. Ich habe auch nichts gegen die grundsätzliche Kontrolle und akzeptiere die Gründe des Umweltschutzes. Ich bin so sauer, weil er mich nicht im Frühjahr umfassend beraten hat! Und ich immer die Lösungen finden mußte, die er mir eigentlich anbieten sollte. Und dann die Frechheit; als ich endlich da war, wo seine Wirtschaftsförderung mich haben will; mir zu sagen, das es nun dafür auch zu spät sei! Der hat mich die ganze Zeit ins Leere laufen lassen und mehrere Tage Arbeitszeit vergeudet! Und ich bin mir sicher, das ich weiß, wie man sich benimmt, wenn man was von der öffentlichen Ornung will!
euch auch allen freundliche Grüße
john_gs
 

J_R

ww-pappel
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jaja.. Deutschland und seine Schornsteinfeger.. wartet nur ab wenn in den nächsten Jahren die neue Kleinfeuerungs-Anlagen-Verordnung Schritt für Schritt in Kraft tritt..

Ich beschäftige mich auch gerade mit dem Thema, allerdings in etwas anderer Form: Gesucht ist ein günstiger Ofen der in den Keller (Flur) eines freistehenden Einfamilienhauses kommen soll um dort als Notfallersatz bzw. Zuheizung zur normalen Zentralheizung zu fungieren.

Wenn ich die neue Verordnung richtig verstehe, so sind Öfen die zum kochen gedacht sind von den Grenzwerten ausgenommen, dementsprechend bin ich auf diesen hier gekommen:

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Den gibt's für kleines Geld und IMHO sollte er von der neuen Verordnung nicht betroffen sein! Ich hab dies aber noch nicht mit unserm Schornsteinfeger besprochen und vielleicht gibt's doch wieder irgendwo einen Fallstrick.


Nichtsdestotrotz könnte dies hier eine Möglichkeit darstellen, vielleicht doch noch einen legalen "Werkstattofen" zu bekommen. Muss man halt als Hobbyecke für die Frau verkaufenund nicht als Werkstattofen ("nur zum kochen.. nicht zum heizen").

Vielleicht klappts ja so mit dem Ofen! Wünsche viel Glück!
 
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