wandergeselle
ww-robinie
Moinsen -
hab da mal wieder einen recht brisanten Fall zur Diskussion .
Der Reihe nach -
Angebot über Parkett Eiche HKL 22,9mm auf verlegereifem Untergrund abgegeben und Auftrag erhalten.
Das Linoleum + lose Altschichten wurden von anderer Firma entfernt.
Der Elektriker hat seine Schlitze gezogen und kilometerweise Datenkabel verlegt- ohne Kabelkanal.
daraufhin wurde neuer Estrich / Schönox SP eingebracht ( alles schön eingegossen).
Mein Material - ca 50 qm für den Flur liegt mittlerweile am BV und wartet .
So - dann fiel mir auf , dass die minimumStärke (3mm) von SP nicht eingehalten wurde ( Türbereiche)-
also Bedenken angemeldet
Türbereiche wurden daraufhin nachbearbeitet.
So - nun sollte es eigentlich losgehen, eigentlich.
Den Türstopper , der fast mit eingossen wurde ,habe ich entfernt ,und dabei gesehen , dass dort im Bereich max 1mm SP drauf war.
also überall mittig mal rumgepickert und neben anderen 1mm stellen auch div. Hohllagen im Untergrund ( Prüfprotokoll, jaja) gefunden.
der hinzugezogene Sachverständige hat dann mit meinem Estwing erstmal die Hohlstellen aufgekloppt und dabei festgestellt , dass der Estrich Verbund und Schönox SP mangelhaft ist , da der Quarzsand 1tens nicht die richtige korngrösse hat und falsch eingebracht wurde .
somit steht zu befürchten , dass aufgrund geringster Verbindung das Parkett den Boden beim Arbeiten abheben lässt-
Fazit : Da kann man kein Parkett einbauen .
so - nun soll der ganze kram raus und Gussasphalt rein - wenn da nicht diese Kabel wären, die 250° wohl nicht aushalten.......
betretene gesichter und endlose telefonate.
Jetzt wird überlegt , ob der bauherr vom Parkettauftrag zurücktritt - mit gekürzten , endlackierten Türen etc lebt / bearbeiten lässt - weil : Objekt ist ja auch nur gemietet und kein eurograb.
so nochmal sverst. angerufen - und der meint : Bedenken anmelden / Gewährleistungsausschluss absegnen lassen und gut ist.
ich weiss das schon mal darüber debattiert wurde , zumindest im Ansatz -
ABER WIE ISTS DENN NUN WIRKLICH ???
Hab meinen Anwalt informiert und wart jetzt ein wenig was wird-
Abschlag aufs Parkett gabs schon bei lieferung - von daher also ok.
wer weiss was ?
wandergeselle
hab da mal wieder einen recht brisanten Fall zur Diskussion .
Der Reihe nach -
Angebot über Parkett Eiche HKL 22,9mm auf verlegereifem Untergrund abgegeben und Auftrag erhalten.
Das Linoleum + lose Altschichten wurden von anderer Firma entfernt.
Der Elektriker hat seine Schlitze gezogen und kilometerweise Datenkabel verlegt- ohne Kabelkanal.
daraufhin wurde neuer Estrich / Schönox SP eingebracht ( alles schön eingegossen).
Mein Material - ca 50 qm für den Flur liegt mittlerweile am BV und wartet .
So - dann fiel mir auf , dass die minimumStärke (3mm) von SP nicht eingehalten wurde ( Türbereiche)-
also Bedenken angemeldet
Türbereiche wurden daraufhin nachbearbeitet.
So - nun sollte es eigentlich losgehen, eigentlich.
Den Türstopper , der fast mit eingossen wurde ,habe ich entfernt ,und dabei gesehen , dass dort im Bereich max 1mm SP drauf war.
also überall mittig mal rumgepickert und neben anderen 1mm stellen auch div. Hohllagen im Untergrund ( Prüfprotokoll, jaja) gefunden.
der hinzugezogene Sachverständige hat dann mit meinem Estwing erstmal die Hohlstellen aufgekloppt und dabei festgestellt , dass der Estrich Verbund und Schönox SP mangelhaft ist , da der Quarzsand 1tens nicht die richtige korngrösse hat und falsch eingebracht wurde .
somit steht zu befürchten , dass aufgrund geringster Verbindung das Parkett den Boden beim Arbeiten abheben lässt-
Fazit : Da kann man kein Parkett einbauen .
so - nun soll der ganze kram raus und Gussasphalt rein - wenn da nicht diese Kabel wären, die 250° wohl nicht aushalten.......
betretene gesichter und endlose telefonate.
Jetzt wird überlegt , ob der bauherr vom Parkettauftrag zurücktritt - mit gekürzten , endlackierten Türen etc lebt / bearbeiten lässt - weil : Objekt ist ja auch nur gemietet und kein eurograb.
so nochmal sverst. angerufen - und der meint : Bedenken anmelden / Gewährleistungsausschluss absegnen lassen und gut ist.
ich weiss das schon mal darüber debattiert wurde , zumindest im Ansatz -
ABER WIE ISTS DENN NUN WIRKLICH ???
Hab meinen Anwalt informiert und wart jetzt ein wenig was wird-
Abschlag aufs Parkett gabs schon bei lieferung - von daher also ok.
wer weiss was ?
wandergeselle