Parkett HKL mit Gewähleistungsauschluss ? verlegen ???

wandergeselle

ww-robinie
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Moinsen -
hab da mal wieder einen recht brisanten Fall zur Diskussion .
Der Reihe nach -
Angebot über Parkett Eiche HKL 22,9mm auf verlegereifem Untergrund abgegeben und Auftrag erhalten.
Das Linoleum + lose Altschichten wurden von anderer Firma entfernt.
Der Elektriker hat seine Schlitze gezogen und kilometerweise Datenkabel verlegt- ohne Kabelkanal.
daraufhin wurde neuer Estrich / Schönox SP eingebracht ( alles schön eingegossen).
Mein Material - ca 50 qm für den Flur liegt mittlerweile am BV und wartet .
So - dann fiel mir auf , dass die minimumStärke (3mm) von SP nicht eingehalten wurde ( Türbereiche)-
also Bedenken angemeldet
Türbereiche wurden daraufhin nachbearbeitet.
So - nun sollte es eigentlich losgehen, eigentlich.
Den Türstopper , der fast mit eingossen wurde ,habe ich entfernt ,und dabei gesehen , dass dort im Bereich max 1mm SP drauf war.
also überall mittig mal rumgepickert und neben anderen 1mm stellen auch div. Hohllagen im Untergrund ( Prüfprotokoll, jaja) gefunden.
der hinzugezogene Sachverständige hat dann mit meinem Estwing erstmal die Hohlstellen aufgekloppt und dabei festgestellt , dass der Estrich Verbund und Schönox SP mangelhaft ist , da der Quarzsand 1tens nicht die richtige korngrösse hat und falsch eingebracht wurde .
somit steht zu befürchten , dass aufgrund geringster Verbindung das Parkett den Boden beim Arbeiten abheben lässt-
Fazit : Da kann man kein Parkett einbauen .
so - nun soll der ganze kram raus und Gussasphalt rein - wenn da nicht diese Kabel wären, die 250° wohl nicht aushalten.......
betretene gesichter und endlose telefonate.
Jetzt wird überlegt , ob der bauherr vom Parkettauftrag zurücktritt - mit gekürzten , endlackierten Türen etc lebt / bearbeiten lässt - weil : Objekt ist ja auch nur gemietet und kein eurograb.
so nochmal sverst. angerufen - und der meint : Bedenken anmelden / Gewährleistungsausschluss absegnen lassen und gut ist.
ich weiss das schon mal darüber debattiert wurde , zumindest im Ansatz -
ABER WIE ISTS DENN NUN WIRKLICH ???
Hab meinen Anwalt informiert und wart jetzt ein wenig was wird-
Abschlag aufs Parkett gabs schon bei lieferung - von daher also ok.
wer weiss was ?
wandergeselle
 

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Nachschlag :
mein grosshandel bietet zwar das Formular für Gewähleistungsauschluss als Pdf an , aber auf Nachfrage hiess es :
Das ist Deutschland und zu 75% bekommt der AN den schwarzen Peter vor Gericht zugesteckt ,ob nun Unterschrift oder 10 Unterschriften-
( Habe mal Fertigparkett schwimmend angedeutet )
- mal sehn was kommt
- auch von Euch !!!
bin gespannt
 

wandergeselle

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Nachschlag :
mein grosshandel bietet zwar das Formular für Gewähleistungsauschluss als Pdf an , aber auf Nachfrage hiess es :
Das ist Deutschland und zu 75% bekommt der AN den schwarzen Peter vor Gericht zugesteckt ,ob nun Unterschrift oder 10 Unterschriften-
( Habe mal Fertigparkett schwimmend angedeutet )
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- auch von Euch !!!
bin gespannt

ich wars - war nur nicht eingeloggt - von wg. gast
 

civil engineer

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Hallo,

was sagt Dein Anwalt? Das ist doch eine Rechtsproblematik, die Du schilderst. Dein RA sollte doch besser Bescheid wissen als die ausführende Fraktion hier und Dir aufgrund gefällter Urteile höherer Gerichte in ähnlich gelagerten Fällen einen zielführenden Rat geben können.

Gruß
Jochen
 

wandergeselle

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moinsen -
den anwalt hab ich , für die verdienstausfallarie im falle auftragsauflösung konsultiert. Hatte doch gerade den pol. Auftraggeber vorn kadi zitiert - er zahlt verdienstausfall auf entzogenen auftrag , inkl . anwalt und gericht .
TOP URTEIL !!!!
fachlich - holz - weiss ich da wohl mehr - und ihr vielleicht auch .
es geht um die grundsatzfrage : Löhnt der AN im Falle dessen ,(GAU ) trotz Gewährauschl. ???
Also ich glaub , ich knick das - oder eben fertigparkett - ohne kleber -
Marke : Freischwimmer
irgendwelche vorschläge ?
 

civil engineer

ww-robinie
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Hallo,

natürlich meinte ich nicht, den RA wegen fachlicher Belange zu interviewen, sondern wie die rechtliche Lage ist, wenn Du Bedenken anmeldest, die Gewährleistung ausschließt, der AG Dir das unterschreibt, Du verlegst, Mängel auftreten und der AG Dich dann zur Beseitigung auffordert.

Gruß
Jochen
 

wandergeselle

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nobend
kurz vor schluss
der anwalt regelt die kosten - mehr nicht- leider manchmal- und noch besser , wenn s klappt
ich wollt hier eigentlich praxisbezogen nachfragn - googlen tu ich auch -
wie ist das im falle dessen ????
mittlerweile hab ich fast damit abgeschlossen - aber - wie sähe es aus wenn es zur verlege käme und ...... trotz -$$$§§§§????
- weiss da keiner mehr ????
gruss aus HH


das hab ich in einem früheren beitrag gefunden :


J-SCH J-SCH ist offline
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Beiträge: 49
J-SCH befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Das ist Fahrlässig
Zitat:
Zitat von morten Beitrag anzeigen
Der Kunde ist König. :emoji_wink:

Setze ein Schreiben auf bezüglich eingeschränkter Gewährleistung, lass es unterschreiben und dann los. Ich habe doch richtig verstanden, dass die 60qm und die 100qm zwei verschiedene Flächen sind, oder?

Hallo wandergeselle,
auch wenn der Kunde unterschreibt und es hinterher ein Problem gibt (davon gehe ich hier aus) sind Sie trotzdem "dran".

Hallo morten,
klar ist der Kunde König und weil dem so ist, sollte man diesen nicht ins Verderben rennen lassen.

Freundliche Grüße
Mit Zitat antworten
:eek::eek::eek:

also Sicherheit zu dem Thema gibts wohl nicht wirklich
 

wandergeselle

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wenn jemand wissen möchte was fakt ist , soll er die innung mal anrufen .-
ansonsten gibts jetzt statt hkl fertigparkett landhausdiele geölt .
der flur hat 20 m - sieht bestimmt auch klasse aus -
vielen dank
 

wandergeselle

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Hallo,

natürlich meinte ich nicht, den RA wegen fachlicher Belange zu interviewen, sondern wie die rechtliche Lage ist, wenn Du Bedenken anmeldest, die Gewährleistung ausschließt, der AG Dir das unterschreibt, Du verlegst, Mängel auftreten und der AG Dich dann zur Beseitigung auffordert.

Gruß
Jochen

ra meint auch genau das :
Das ist Deutschland und zu 75% bekommt der AN den schwarzen Peter vor Gericht zugesteckt ,ob nun Unterschrift oder 10 Unterschriften-
innung sagt gleiches ..........
das hat was mit moral und geld zu tun - geld verdienen mit korrekter arbeit ja , aber wenn über bekannte mängel rübergebügelt wird , um geld zu verdienen , ist das dann so wie : Betrug.
Auch wenn der kunde darauf abgenickt(schrieben)hat.
und an sich hatte ich gehofft hier etwas über ähnliche fälle zu erfahren - bei sovielen praktikern - aber gut.
So sieht das denn aus .

ach so - da ist ne novellierung in schwebe , wonach dann jedes gewerk für sein werkstk haftbar ist - heisst : bügel ich da parkett drauf , der untergrund ist nicht fachgerecht, und hebt daher ab , ist der estrichvogel dran - und nicht ich .
na mal sehn wann das gilt.
solong .
gruss aus HH
 
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