Riss in Türzarge - Reparatur vs. Komplett-Austausch

tm88

ww-pappel
Registriert
2. September 2024
Beiträge
3
Ort
LB
Hallo in die Runde,

wir haben nach dem Auszug vor ein paar Tagen einen Streitpunkt mit unserem alten Vermieter.

An einer Türzarge haben wir einen Riss verursacht.
Der Vermieter meint es muss die komplette Zarge ausgebaut und ersetzt werden.

Könnt ihr als Fachkundige anhand der Bilder im Sinne einer Ferndiagnose grob beurteilt werden, ob das gerechtfertigt ist oder ob dieser Riss auch reparabel ist ohne Komplett-Ausbau?

IMG_8569.JPEG

Vielen Dank vorab und VG!
 

Anhänge

  • IMG_8561.JPEG
    IMG_8561.JPEG
    112,5 KB · Aufrufe: 142
  • IMG_8562.JPEG
    IMG_8562.JPEG
    115,8 KB · Aufrufe: 131
  • IMG_8563.JPEG
    IMG_8563.JPEG
    102,2 KB · Aufrufe: 126
  • IMG_8564.JPEG
    IMG_8564.JPEG
    128,3 KB · Aufrufe: 130

Tea74

ww-birke
Registriert
25. Juni 2021
Beiträge
61
Ort
Burglengenfeld
In gewisser Weise hast du Glück. Diese Seite ist nur die Zierbekleidung. Die kannst du in der Regel einfach vorsichtig, Stück für Stück, zu dir herausziehen.
Ein Austausch, wenn du das gleiche Farbmuster bekommst, dauert max. 3 Minuten.
Die Frage ist, woher bekommst du diese Dekor…
Damit müsste dein Vermieter dann leben können müssen. Ein Kompletttausch ist nicht erforderlich.
VG
Markus
 

Tea74

ww-birke
Registriert
25. Juni 2021
Beiträge
61
Ort
Burglengenfeld
Technisch sehe ich da jetzt nicht den großen Mangel. Optisch kann man das schon retuschieren.
Die Frage ist, ob dein Vermieter damit einverstanden wäre…
Ist er denn Gesprächsbereit?
Und wie schafft man denn so einen Riss?
VG
Markus
 

Time_to_wonder

ww-robinie
Registriert
19. August 2014
Beiträge
5.632
Alter
51
Ort
Saarlouis
In gewisser Weise hast du Glück. Diese Seite ist nur die Zierbekleidung. Die kannst du in der Regel einfach vorsichtig, Stück für Stück, zu dir herausziehen.
Ein Austausch, wenn du das gleiche Farbmuster bekommst, dauert max. 3 Minuten.
Die Frage ist, woher bekommst du diese Dekor…
Damit müsste dein Vermieter dann leben können müssen. Ein Kompletttausch ist nicht erforderlich.
VG
Markus
Nein, er hat Pech. Es ist die Bandseite, das gesamte Zargenelement muss neu.

Ob das jetzt Mieter- oder Vermietersache ist, keine Ahnung. Ein minimalinvasives Flicken ist aber Pfusch, denke ich.
 

hobel911

ww-ahorn
Registriert
7. Mai 2004
Beiträge
129
Ort
kärnten
Hallo,
ich weiß nicht wie ihr das seht aber für mich ist die Verkleidung gebrochen.
Wie solltest du das hinbekommen haben?
Das muss bereits bei der Montage passiert sein.
Eventuell beim versetzen der Zarge die Zwingen zu stark angezogen..

Schöne Grüße aus Kärnten
Dieter
 

tm88

ww-pappel
Registriert
2. September 2024
Beiträge
3
Ort
LB
Technisch sehe ich da jetzt nicht den großen Mangel. Optisch kann man das schon retuschieren.
Die Frage ist, ob dein Vermieter damit einverstanden wäre…
Ist er denn Gesprächsbereit?
Und wie schafft man denn so einen Riss?
VG
Markus
Der Riss entstand dadurch, dass unsere Kinder eine Turnstange etwas zu stark eingespannt haben
 

Farmer308

ww-birnbaum
Registriert
8. März 2024
Beiträge
216
Ort
NRW
Moin,
Die Zarge ist definitiv dahin, Entweder Diene Versicherung bezahlt den Schaden, oder es wird mit Deiner Mietkaution verrechnet.
Hast Du nicht Jemanden im Bekanntenkreis der Türen einbaut. Diese Zargen kosten ja kein Vermögen.
Wenn Deine Kinder in der Neuen Wohnung in der Tür die Turnstange einspannen möchten, empfehle ich das Ihr Euch ein paar Kanthölzer in die Tür stellt. Dann könnt Ihr die Turnstange einspannen ohne die Zarge zu überbiegen.
Viele Grüsse
 

Rasputin

ww-ahorn
Registriert
9. März 2007
Beiträge
120
Ort
München
Servus,
ich bin auch der Meinung, dass die Zarge raus muss. Die so stark zu überdrücken, dass die so bricht.... Da muss schon viel Kraft draufgekommen sein. Der Schaum dahinter ist bestimmt auch kaputt.
Raus damit.
 

NOFX

ww-robinie
Registriert
22. Mai 2020
Beiträge
848
Ort
Brühl
Wahrscheinlich war die Zarge eher mäßig ausgeschäumt und konnte deshalb überhaupt nur eingedrückt werden. Das macht keinen Unterschied, wer Verantwortung ist, weil Klemmstangen in Zargen bestimmt nicht zu üblicher Beanspruchung zählen aber erleichtert wahrscheinlich zumindest den Ausbau.
 

ClintNorthwood

ww-robinie
Registriert
11. März 2017
Beiträge
1.896
Ort
Hamburg
..,... eher der Haftpflichtversicherung.
Sofern eine Haftpflichtversicherung vorhanden ist und es kein Zeitfenster gibt, das für dei Schadensmeldung überschritten wurde, sind alle anderen Tipps eher zur allgemeinen Unterhaltung geeignet.
Eine Haftpflichversicherung hat auch einen sogenannten passiven Rechtschutz, die alle ungerechtfertigten Forderungen abwehrt.
Und in diesem Fall kann Mitarbeiter der Schadensabteilung alle diesbezüglichen Fragen beantworten.
Zum Beispiel die Frage, ob in einem solchen Fall auch die Tür getauscht werden muss, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht den gleichen passenden Dekorfarbton hat.

Besteht keine Versicherung, soll der Vermieter sich eine aussuchen im Baumarkt, die dann von deren Dienstleistern zu vorher festgelegten Konditionen montiert wird.
Ist ganz wenig Budget da, kann man in Eigenleistung die alte Zarge ausbauen und entsorgen.

Das Mietkautionen, die für Mietausfälle als Sicherheit dienen, in Schadensfällen einbehalten werden dürfen in Deutschland, ist nicht korrekt.

VG
 

pb57

ww-birnbaum
Registriert
18. September 2023
Beiträge
204
Ort
Rheinland
Das Mietkautionen, die für Mietausfälle als Sicherheit dienen, in Schadensfällen einbehalten werden dürfen in Deutschland, ist nicht korrekt.

Das ist in dieser Kürze und Allgemeinheit der Formulierung nicht zutreffend, vgl. https://www.mietrecht.org/mietkaution/kaution-muessen-schaeden-repariert-werden/
Vor allem:
"Anders verhält es sich am Ende des Mietverhältnisses. In diesem Stadium darf der Vermieter zumindest nach überwiegender Ansicht auch dann auf die Kaution zugreifen, wenn sein Anspruch weder unbestritten noch rechtskräftig festgestellt und auch nicht offensichtlich begründet ist (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18. 08. 2008 – 8 W 34/08).

Da es sich bei dem Einbehalten der Kaution, zumindest dann, wenn es sich um eine sog. Barkaution handelt, um nichts anderes handelt als um eine Aufrechnung (vgl. §§ 387 ff. BG:emoji_sunglasses:, die der Vermieter mit seinem Schadensersatzanspruch gegen den Anspruch des Mieters auf Rückzahlung der Kaution erklärt, ist Voraussetzung für die Wirksamkeit der Aufrechnung, und damit auch für die Rechtmäßigkeit des Zugriffs auf die Kaution, dass dem Vermieter auch tatsächlich ein Schadensersatzanspruch gegen den Mieter zusteht."

Dürfte im vorliegenden Fall schwer werden, den Anspruch des Vermieters auf Schadensersatz/Reparatur (als sog. Naturalrestitution) zu bestreiten oder ihn als offensichtlich unbegründet abzulehnen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Farmer308

ww-birnbaum
Registriert
8. März 2024
Beiträge
216
Ort
NRW
Fakt ist doch, wenn ich eine Mietsache durch meine Schuld lädiert habe muss ich diese Anstandshalber ersetzen. Und weil dieser Riss nicht reparabel ist würde ich gar nicht lange herumhampeln und die Tür ersetzen. Und wenn auch , nur mal angenommen, meine Kaution nicht dafür herhalten soll, dann bezahle ich sowas aus eigener Tasche.
Und Sorry, ich wäre erst gar nicht auf die Idee gekommen in einem Forum eine solche Frage zu stellen, schliesslich wurde doch der Grund klar benannt warum die Zarge kaputt ging.
Viele Grüsse
 
Oben Unten