Absauganlage - Messung und Protokollierung der Absauggeschwindigkeit

schildi76

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Hallo zusammen,

das Gewerbeaufsichtsamt hat mir auferlegt, dass ich die Absauggeschwindigkeiten an den einzelnen Maschinen jährlich messen und dokumentieren darf. Ist hier vielleicht jemand der das auch selbst macht? Oder habt ihr das vergeben?

Ich würde mich gern austauschen. Mir stellen sich grad viele Fragen. Z.B welches Gerät, Flügelrad oder Staurohr Usw.

Würd mich freuen von jemandem zu hören der das Thema kennt.

Schönes Wochenende noch.

Viele Grüße

Marion
 

brubu

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das Gewerbeaufsichtsamt hat mir auferlegt, dass ich die Absauggeschwindigkeiten an den einzelnen Maschinen jährlich messen und dokumentieren darf. Ist hier vielleicht jemand der das auch selbst macht? Oder habt ihr das vergeben?
Hallo
In Deutschland kann ich nicht helfen. Bei uns gehe ich jeweils so vor, dass ich die genauen Rechtsgrundlagen sehen will.
Pauschale Forderungen ohne Rechtsgrundlagen akzeptiere ich nicht.
Dann sollte sich klären unter welchen Bedingungen und für welche Betriebe das gelten soll.
Gruss und viel Erfolg im Kampf gegen den Amtsschimmel.
brubu
 

predatorklein

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das Gewerbeaufsichtsamt hat mir auferlegt, dass ich die Absauggeschwindigkeiten an den einzelnen Maschinen jährlich messen und dokumentieren darf.
Moin

Noch nie davon gehört ?

Wie magmog schon sagte , BG fragen .
Und die Handwerkskammer .
Die BG hat auch bei uns schon ( kostenlos ) gemessen , war für deren Unterlagen .

Ansonsten würde ich ein billiges Anemometer kaufen und einmal im Jahr vor die jeweiligen Absaugrohre halten :emoji_wink:

Gruß
 

daTischla

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Hallo,
so ein ähnliches "Problem" hatte/habe ich auch.
Nach dem Besuch des Arbeitsinspektors wurde mir auferlegt meine (40 Jahre alte) Absauganlagen jährlich zu kontrollieren.

Dies funktioniert so, indem ich mit einem Messgerät (zB Testo 416) in das Absaugrohr fahre und den Luftstrom messe.
Das wird (sollte) dann in der jährlichen Evaluierung eingetragen werden.

In den Absaugrohren habe ich an einigen Stellen Löcher für das Testrohr gebohrt, in die dann das Staurohr bzw. der Teststab eingeführt wird.
Durchmesser 12mm glaube ich... die Löcher verklebe ich dann wieder mit Klebeband.
Am Display kann man dann den Luftstrom ablesen. Was ich so im Kopf habe sind das bei mir dann 21m/s oder so rum....

Bei uns in Österreich gibt es über die Innung bzw. über Tischlerkollegen diese Testgeräte auch auszuleihen.
Wir haben anfangs bei der Tischler Innung angefragt und die haben uns dann Tipps gegegeben wer solche Geräte hat.
Ich hab mir dann das Testo 405i (Fa. TESTO mit APP Bedienung) selber gekauft.

(Mit einem "normalen" Anemometer ohne Sonde oder Stab kann man den Luftstrom glaube ich schwer messen)

.....das war vor ca. 10 Jahren glaube ich, seitdem hat nie wieder jemand danach gefragt....
 

brubu

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Hallo
Und wenn die "guten" Werte bekannt sind bleiben sie alle Jahre (fast) gleich. Falls es trotzdem zu Fragen kommt sind Dokumente vorhanden und alle sind zufrieden...........
Gruss brubu
 

daTischla

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Naja, so oder so ähnlich wird es oft wo aussehen....

Bei mir meinte der Arbeitsinspektor damals (mit Sicherheit ein sehr wissender Mann) meine sehr veraltete 40 Jahre alte Absauganlage wäre nicht mehr Stand der Dinge und meine Mitarbeiter müssten zu viel an zu wenig abgesaugten Staub einatmen.
Danach kam von einem Absaugspezialisten ein Servicemitarbeiter und testete diese eben sehr alte Anlage und stellte einen Luftsrom von 24m/s fest. Ich glaube 25m/s ist die Obergrenze. Der Servicemann lächelte nur und meinte neue Anlagen haben oft nicht mehr.
Meine Absauganlage wurde zuvor noch nie gemessen oder getestet! Früher baute man das nach geltenden Richtlinien ein, ohne Bauplan oder dgl....
 

brubu

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Also wieder einmal Theorie und Bürokratie pur. Nützt es nichts so kostet es viel und unter dem Deckmäntelchen "Sicherheit" kann niemand dagegen sein................
Für mich ist es nur die Bestätigung meiner heutigen Haltung. Wir beobachten möglichst alles was auf uns zukommen kann und warten so lange wie möglich ab, dann erledigt sich Vieles von selbst............EU lässt grüssen..........
Gruss brubu
 

wasmachen

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...bei ner 40 jährigen Anlage würd ich ja grundsätzlich mal keine Probs in Richtung Strömungsgeschwindigkeit vermuten, aber doch mal eher davon ausgehen dass die Filterklasse nicht Stand der Technik ist und es zudem eine Rohluftanlage sein dürfte.
Insofern kann ich den Mann schon 'verstehen'....
 

wirdelprumpft

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Da würde mich auch mal die Verwaltungsvorschrift interessieren. (was ist der Hintergrund weswegen die Messung erfolgen soll?)
Hersteller geben bei den neuen Maschinen ja ein mind. Wert vor aber das ist ja nur zur eigenen Absicherung wegen Regress.
Was soll das Messen bringen ? Das 1x Jährlich die Filter gereinigt werden?
Ich würde beim Amt nach einem Merkblatt fragen aus dem hervorgeht wie die Messung genau zu erfolgen hat.
Nicht das dann hinterher die Messung angezweifelt wird wegen falschem Messgerät etc.
oder das eine eigene Messung nicht erlaubt ist weil man ja kein „Lehrgang“ „Zertifikat“ oder entsprechende Ausbildung zum Messen hat.

Mich würde ja nicht wundern wenn dann vom Amt sowas kommt wie: Dient der Vermeidung von Fettbränden… :emoji_wink:
 

daTischla

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Wäre sicher Thema für einen eigenen Thread....

Meine Anlage ist mittlerweile über 40 Jahre alt. .....aber gut :emoji_slight_smile:
An den Maschinen werden die Stäube und Späne in meinen Spänesilo geblasen (übrigens ist das noch ein eckiger mit 110m³, mittlerweile auch "verboten")
Die Späne landen direkt und ungefiltert im Silo.
Die Luft bzw. der Luftdruck/Überduck geht dann in eine Filtersackanlage ganz oben am Silodach, und dort wird dann der ganz feine Staub gefiltert, die Luft dann ins Freie geblasen. Die Filtersäcke hngen an einer Rüttelanlage welche 1x je Tag rüttelt. Das ganze ist Wartungsfrei.
Also nichts mehr zurück in die Werkstätte.
Dass meine Mitarbeiter mangels Zuluft nicht ersticken liegt daran dass zum einen die Fenster noch aus gutem alten Holz sind, und nicht zu 100% dicht, und dass wir viel Raum haben.

Aber nach der Rückführung oder dass diese zurückgeführte Luft gewärmt werden sollte usw. das hat den Arbeitsinspektor nicht interessiert.
Auch dass unzählige Explosionseinrichtungen und Brandschutzeinrichtungen sichtbar befestigt und beschriftet waren haben den nicht interessiert.
Nur weil er kein amtliches Dokument gefunden hat musste ein Gutachter anrücken um das zu bestätigen was vor über 40 Jahren gebaut wurde.
.... und zum damaligen wie heutigen Zeitpunkt mehr als ausreichend ist....

Und ja, laut EU muss ich an meinen Treppen auch rot weiß gestreifte oder gelb schwarz gestreifte Aufkleber anbringen, damit man die Treppenkanten erkennen kann
UND
der Arbeitsinspektor hat in meinen Evaluierungunterlagen eingetragen ich MUSS jedes Jahr alle Mitarbeiter unterweisen, dass diese nicht zu schnell über die Stufen hasten und nur 1 Stufe nach der anderen nehmen, um nicht zu stolpern und sich nicht verletzen können.
Man hat ja sonst keine Sorgen.
Und nein, es sind normale Stufen mit 27/17 cm (+/-)
 

Claus P.

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Wenn ich das alles lese, wird mir übel. Als ob wir keine anderen Probleme hätten, als Mitarbeitern zu erklären, wie sie eine Treppe benutzen müssen. Ganz ehrlich, mich wundert nicht, dass immer mehr und mehr Unternehmen Deutschland den Rücken kehren und ins Ausland abwandern.

Als Unternehmer muss man sich vorkommen, wie ein Schwerverbrecher. Die ganzen Auflagen überblickt doch ohnehin kein Mensch mehr. Für mich ist das ein Kampf gegen Windmühlen. Egal was man als Unternehmer macht, es wird immer eine Verordnung geben, gegen die man verstößt. Die Herren vom Amt müssen nur lange genug suchen, dann werden sie fündig.
So kann man sich auch beschäftigen und einen Verwaltungsapparat aufbauen.
Einfach nur noch zum Heulen.
 

schildi76

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Dass ich/wir dazu verpflichtet sind, die Mindestluftmengen einzuhalten geht z.B. aus den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (Holzstaub) hervor. Das ist auch gar nicht mehr so mein Problem. Hab mich mit der ewigen Dokumentiererei fast schon abgefunden.
Es hilft ja nichts.

Aktuell versuche ich nur jemanden zu finden, der das auch selbst macht (laut BG und GA darf man das selbst machen).

Gruß
Marion
 

Claus P.

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der das auch selbst macht
Hallo Marion,

schau mal hier: https://www.bghm.de/fileadmin/user_...esetze_Vorschriften/Informationen/209-200.pdf

Da steht, dass die wiederkehrende, jährliche Prüfung eine befähigte Person machen darf (Seite 159). Die "Befähigung" setzt Sachkunde voraus, d. h. du brauchst wieder einen Befähigungsnachweis (früher Sachkundenachweis) zur Prüfung von Absauganlagen.

Hier ist noch ein Leitfaden, wie und was zu messen ist. Sind zwar Dokumente aus Österreich, aber die sind als Vorlage in Deutschland auch ganz gut:

https://www.google.com/url?sa=t&sou...0QFnoECCgQAQ&usg=AOvVaw2bq81jn0FeuQZuwpw2VWUg

https://www.google.com/url?sa=t&sou...cQFnoECDYQAQ&usg=AOvVaw1ugVUucqtsn6UARxnNMhNd

Vielleicht helfen dir die Vorlagen weiter.
 
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daTischla

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*räusper* Also bei uns sind befähigte Personen all jene die im Betrieb arbeiten und die das dann halt machen.
Wie oben bereits erwähnt haben wir mittlerweile einen Treppenbeauftragten der die anderen darauf aufmerksam macht nur 1 statt 2 Treppen
gleichzeitig zu nehmen.

Spass beiseite.... eine befähigte Person kann quasi jeder sein, der sich damit halt beschäftigt.
In meinem Betrieb bin ich eben die befähigte Person für das alles. Habs auch nicht gelernt und auch keine Schulungen gemacht.
Delegiere ich die "Aufsichtspflicht" zB. für das Messen der Strömungsluft an Mitarbeiter "B", dann ist dieser eben die befähigte Person.
 

tiepel

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Delegiere ich die "Aufsichtspflicht" zB. für das Messen der Strömungsluft an Mitarbeiter "B", dann ist dieser eben die befähigte Person.
Hi,
kommt mir, so gelesen, aber sehr einfach vor.
Du sagst selber, Du bist befähigt, aber hast nichts zum Thema gelernt und keine Schulungen erhalten.
Das kann doch schon mal nicht sein.
Wie willst dann zu diesem Thema beurteilen können, wie man die Absaugung richtig misst
Und jetzt delegierst Du an eine beliebige Person....
Sorry, das kann ja nicht funktionieren, oder?
Gruß Reimund
 

magmog

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Guuden,

Jetzt haben wir hier Ösieland, Switzerland und den großen Karton in einem Topf.
Wenn man dann auch wüsste, woher Marion kommt, wäre es etwas einfacher Rat zu geben.
 

daTischla

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@tiepel Der Servicemann der Absaugfirma hat mir`s gezeigt. Ob der das gelernt hat weiß ich auch nicht.

Ich bin auch eingetragener Befugter um die Maschinen zu überprüfen. Da geht man einen vorgefertigten "Überprüfkatalog" durch, und kreuzt
an ob man dieses oder jenes kontrolliert hat.
Das ist so rechtens bei uns, nach Absprache mit AUVA (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt), Arbeitsinspektorat und dem techn. Beauftragten der Überprüfungsstelle....

Ja, so ist das bei uns in Österreich, und da kann ich auch nur von meinem Bereich sprechen.
In D und CH ist das sicher anders. Wahrscheinlich ist das sogar in anderen Teilen Österreichs anders.
Es ist mit Sicherheit auch anders bei Ein-Mann-Betrieben und Betrieben mit über 50 Mitarbeitern.

Das ist so wie das Thema mit dem 2-K Zargenschaum.
Das Zeugs verwenden wir seit gefühlt 50 Jahren.
Nun habe ich letztens eine "Schulung" zu Hause gemacht (machen müssen), aber eine Lesung triffts eher (Lesedauer 1min)
und nun bin ich zertifizierter Anwender, also eben eine befugte Person.
 

wasmachen

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Du bringst was durcheinander.... als Chef bist die verantwortliche Person.
Wenn du das kannst, kannst die befugte Person sein.
Wenns Probleme gibt, ists gut möglich das deine Befugnis in Frage gestellt wird = dann wirds doof.

Nach dem Motto 'wo kein Kläger, da kein Richter'.
Wenn du als Chef dich über die Befugnis quasi nicht überaussiehst, holste ja n Außenstehenden.
Beispiel für sowas? N Stromanschluss.
 

schildi76

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Hallo zusammen,

da habe ich ja eine Diskussion ausgelöst

also wir sind aus Bayern und ein 5 Mann Betrieb.

@daTischla mit welchem Gerät misst du die Absauggeschwindigkeit?
Was hast du für die Maschinen für einen Überprüfkatalog? Hört sich interessant an.

viele Grüße
Marion
 

daTischla

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@schildi76 Die Unterlagen die wir bei uns verwenden kann ich Dir nächstet Jahr genau sagen. Also in 2 Tagen....

Aber die sollten auch reichen:
Protokoll zur regelmäßigen Prüfung von Absaug- und Filteranlagen

was zum lesen

Richtige Prüfung und Dokumentation von Absaugeinrichtungen


Gemessen wird bei uns mit einem
Testo 405i
Das geht bis ca. 30m/s und kostet sowas um die 100,-- oder man leiht sich ein solches Gerät aus.

Das wird in zuvor gebohrte Löcher in den Luftkanal eingeführt, so dass das Röhrchen ca. mittig im Kanal ist.
Den etwas offenen Beerich um das Röhrchen bedecken wir mit einem Tuch. (Bohrloch ist 12mm, das Röhrchen ist hinten etwas kleiner)
Dann wird gemessen.

Die Messwerte und alles andere wird in die Liste eingetragen. Kein Hexenwerk.
Das macht mittlerweile einer der Mitarbeiter.
 
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