Probleme mit Wurmlöchern in der Küchenarbeitsplatte

wasmachen

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Waren die Platten verpackt? Muss doch eigentlich, sonst hätte Dein Tischler sie doch nicht mitgenommen? Oder konnte man die wurmlöcher sehen? (dann stellt sich die Frage, warum Dein Tischler sie mitnimmt, ohn e mal eben anzurufen.

Laubholzplatten sind quasi immer foliert.
Und , nachdem es um eine Küchenarbeitsplatte geht....

Aber ja, der TE hätte bissl 'liefern' können.
 

wirdelprumpft

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Also ich bin gerade am überlegen aber mir wäre es neu das Holzwürmer in Kernholz gehen.
Eine Platten mit Eiche-Splintholzanteil wäre auch ungewöhnlich.
Aber gut die Platten gehen ja zurück und das Problem ist gelöst
 

raziausdud

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Wo wohnst Du denn? Ich zB fahre gern Auto - für 150 Euro auch durch halb Deutschland. Ist ja Sport: Autowandern :emoji_wink:

Im Ernst, frag erst hier mal, ob die Rückgabe jemand für Dich übernehmen kann - oder zumindest helfen kann. Am bestens neues Thema: Wer im Raum x … ?

Rainer
 

Manuel_

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Also ich bin gerade am überlegen aber mir wäre es neu das Holzwürmer in Kernholz gehen.
Meines Wissens nach passiert das, wenn der Stamm zu lange im Wald liegen gelassen wurde.
Gesagt wurde mir das von einem Lohnsäger und ein anderes Mal von einem Schreiner, der all sein Massivholz selber im Wald holt und aufsägen lässt.

Wenn du möchtest kann ich auch versuchen das auf einem Bild einzufangen, ich habe so ein Stück nicht Splint Eiche mit Löchern.
 

elchimore

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Wir wissen nicht was da genau bestellt wurde, wenn das eben die zur Zeit sehr trendige Eiche "Wildwuchs" in rustikaler Sortierung zum günstigen "Sonderpreis" ist, dann gehören die Wurmlöcher halt zum rustikalen Teil dazu. Wenn aber A Ware Eiche bestellt war, dann eben nicht...... Ich habe jetzt noch keine Bilder gesehen oder Angaben dazu gelesen, was da geordert wurde. Wir wissen lediglich, dass es dem TO so nicht gefällt....
Grüssle Micha
 

ClintNorthwood

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Wo wohnst Du denn? Ich zB fahre gern Auto - für 150 Euro auch durch halb Deutschland. Ist ja Sport: Autowandern :emoji_wink:

Im Ernst, frag erst hier mal, ob die Rückgabe jemand für Dich übernehmen kann - oder zumindest helfen kann. Am bestens neues Thema: Wer im Raum x … ?

Rainer
Ist es wirklich sicher, dass der Käufer bei mangelhafter Ware die Kosten des Rücktransports übernehmen muss? Wo bitte steht das? Der Verkäufer hat die Rückgabe akzeptiert. Also gibt er damit einen Mangel zu.
"Kulanz" hört sich besser an als mangelhafte "Ware fehlerhaft".
Anschlusstreffer 3:1 hört sich besser als eine 3:0 Niederlage.

Am Ende zählen die Bedingungen im Kaufvertrag. Falls die denn rechtskonform sind. Das sind sie ab und an nicht.
Seit einigen Jahren lese ich tatsächlich Geschäftsbedingungen.
Keine Angst vor großen Tieren! Nicht wenige wuchern mit dem Pfund Ihrer Größe und der Bequemlichkeit der Kunden.

Das Leben ist kein Ponyhof. Augen auf oder Beutel auf!
 

elchimore

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Ist es wirklich sicher, dass der Käufer bei mangelhafter Ware die Kosten des Rücktransports übernehmen muss? Wo bitte steht das? Der Verkäufer hat die Rückgabe akzeptiert. Also gibt er damit einen Mangel zu.
"Kulanz" hört sich besser an als mangelhafte "Ware fehlerhaft".
Anschlusstreffer 3:1 hört sich besser als eine 3:0 Niederlage.

......
Gibt er wirklich den Mangel zu oder interpretierst du da nur was falsches rein? Er könnte sich auch einfach sagen, mir ist ein zufriedener Kunde mehr wert und ich tausche die Platten einfach aus (obwohl ich genau das geliefert habe, was der Kunde bestellt hat)..... Solange wir nicht wirklich wissen was bestellt worden ist, ist das doch alles nur Kaffeesatzleserei....
Grüssle Micha
 

wasmachen

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Ist es wirklich sicher, dass der Käufer bei mangelhafter Ware die Kosten des Rücktransports übernehmen muss? Wo bitte steht das? Der Verkäufer hat die Rückgabe akzeptiert. Also gibt er damit einen Mangel zu.

Du verkaufst ne Zeitung, die bei dir am Kiosk abgeholt wird.
Die fliegt mit der Nasa zum Mond.
Der Kosmonaut stellt n Knick auf Seite 3 fest.
Viel Spaß beim liefern!

Nur weil dir n Verkäufer entgegenkommt, kannst du noch lange keinen Folgerechtsanspruch draus drehen!
 

ClintNorthwood

ww-robinie
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Du verkaufst ne Zeitung, die bei dir am Kiosk abgeholt wird.
Die fliegt mit der Nasa zum Mond.
Der Kosmonaut stellt n Knick auf Seite 3 fest.
Viel Spaß beim liefern!

Nur weil dir n Verkäufer entgegenkommt, kannst du noch lange keinen Folgerechtsanspruch draus drehen!
Übertreibung versinnbildlicht ganz gut.
Ich war der irrigen Meinung, auch den ersten Satz in #1 aufmerksam gelesen zu haben. Und nach den ganzen Halbinformationen ist mir das dann entfallen.
Hängen geblieben ist dann leider nur die Lieferung. Die ja der Tischler gratis geleistet hat. Oder nicht?

Halbinformationen ohne Bilder, Glaskugellesen, Spekulationen und dann dein Beitrag.
Ich schaue mir dann doch lieber ein Film an.
 

TobiBS

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Was genau soll mir dein Artikel sagen? Klar fliegen seit geraumer Zeit NASA Astronauten in Sojus-Kapseln und Kosmonauten in NASA-Raumfahrzeugen mit. Mondmissionen gab es aber zu Zeiten des Kalten Krieges und zu dieser Zeit flog meines Wissens kein Kosmonaut bei der NASA mit.

Ich finde übrigens, dass dieser Exkurs zum Thema passt, schließlich geht es hier ja um Wurmlöcher: https://de.wikipedia.org/wiki/Wurmloch

Nuja.... muss ja ned vom Indianerhaufen sein :emoji_wink:
Muss ich Karl May lesen um den Kommentar zu verstehen?
 

Manuel_

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Ist es wirklich sicher, dass der Käufer bei mangelhafter Ware die Kosten des Rücktransports übernehmen muss? Wo bitte steht das? Der Verkäufer hat die Rückgabe akzeptiert.
So einfach wie das einige hier darstellen ist es nicht.

JA der Käufer muss die Kosten für den zweiten Transport übernehmen, ABER wenn die Schuld für den Austausch beim Verkäufer liegt, dann hat der Käufer die Möglichkeit Schadenersatz für die Kosten zu verlangen, die beim ersten Transport entstanden sind.
Das ist vermutlich der Grund, warum der Händler sagt er tauscht aus Kulanz und keinen Defekt der Platte zugibt.
 

wasmachen

ww-robinie
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Was genau soll mir dein Artikel sagen? Klar fliegen seit geraumer Zeit NASA Astronauten in Sojus-Kapseln und Kosmonauten in NASA-Raumfahrzeugen mit. Mondmissionen gab es aber zu Zeiten des Kalten Krieges und zu dieser Zeit flog meines Wissens kein Kosmonaut bei der NASA mit.

Ich finde übrigens, dass dieser Exkurs zum Thema passt, schließlich geht es hier ja um Wurmlöcher: https://de.wikipedia.org/wiki/Wurmloch


Muss ich Karl May lesen um den Kommentar zu verstehen?

Extra für dich: die Nasa beauftragt den Musk, also SpaceX, die Zeitung zur ISS hochzufliegen.
Und oben ist dann n Weltraumfahrer ausn Ostblock, also kein Astronaut, sondern deswegen n Kosmonaut.

Bissl Karl May würde auch bilden.... oder meinste dass dein Geschreibsel was an meinem, zugegebenermaßen sehr extremen Beispiel, ändert?

Vll mal da reinschauen:
https://www.woodworker.de/forum/threads/wir-nehmen-alles-vieeeel-zu-genau.135588/page-2#post-1196812
 

isso

ww-buche
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Ware ist bei Übernahme zu prüfen. 2 Leimholzplatten anzuschauen stellt kein Problem dar.
Es gibt verdeckten Mangel, wenn die Platte zum Beispiel nach ein paar Tagen auseinander fällt.

Weiter kennen wir nur eine Seite, das soll wirklich keine Unterstellung sein. Kommunikation geht oft schief, ist einfach so.

Händler wollen oft nicht nur den einfachen Weg, sondern auch einfach keine Arschlöcher sein.

Folgekosten wie einen Transport sind bei einem normalem Verkauf einfach nicht zumutbar.

Was kann der Händler dafür wenn ich mit der Platte von Hamburg nach München fahre ?

Bei einem Defekt an einem ordinärem Elektroartikel, den ich in einem normalem Geschäft kaufe und mitnehme, würde doch auch niemand auf die Idee kommen, dass der Verkäufer für den Rückversand aufkommen muss?

Der Verkäufer hat dem Kunden hier doch alle möglichen Optionen gegeben, außer ihm, neben seinem Ärger, noch Geld zu schenken.

Fair und klar.
 

ClintNorthwood

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Indianer-, Nasa und Karl May Schwachsinn hin oder her.

So einfach wie das einige hier darstellen ist es nicht.

JA der Käufer muss die Kosten für den zweiten Transport übernehmen, ABER wenn die Schuld für den Austausch beim Verkäufer liegt, dann hat der Käufer die Möglichkeit Schadenersatz für die Kosten zu verlangen, die beim ersten Transport entstanden sind.
Das ist vermutlich der Grund, warum der Händler sagt er tauscht aus Kulanz und keinen Defekt der Platte zugibt.
Sehe ich auch so. Und die Verbraucherzentrale sagt dazu

Ganz ohne Kosmonautendummfug.
Mal ganz abgesehen von den dürftigen Infos zu der Sache.
Der Richter fragt immer:"Was steht denn im Vertrag?"

Nicht umsonst zählt ein Jurastudium zu den nicht gerade "weichen Studiengängen".
 

Maxe_M

ww-nussbaum
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So einfach wie das einige hier darstellen ist es nicht.

JA der Käufer muss die Kosten für den zweiten Transport übernehmen, ABER wenn die Schuld für den Austausch beim Verkäufer liegt, dann hat der Käufer die Möglichkeit Schadenersatz für die Kosten zu verlangen, die beim ersten Transport entstanden sind.

Hast du zu der Aussage ne Quelle? Die Texte, die ich gelesen habe gehen immer von einem Versand aus, hier liegt aber Selbstabholung vor.
Und Schadenersatzansprueche ueber Schaeden an der Ware selbst hinaus sind recht selten. Wenn ich den Flieger verpasse, weil mein neuer Schuh auseinanderfaellt, werde ich dem Schuhhaendler nicht die Kosten der ausgefallenen Reise aufdruecken koennen.

Sehe ich auch so. Und die Verbraucherzentrale sagt dazu
Die Verbraucherzentrale spricht von einem Rueckversand, den kann es aber nur geben, wenn es auch einen "Hinversand" gab, was bei Selbstabholung nicht der Fall ist.

--
Zu den Wurmloechern wuerde ich sagen die muessten explizit im Angebot stehen, sonst sind sie fuer Plattenware nicht akzeptabel. Die erste Haendlerreaktion ist daher egtl. nicht in Ordnung, jetzt hat er die Rueckabwicklung angeboten, das ist m.E. die einzige faire und korrekte Loesung. Fuer private Transporte muss der Haendler nicht einstehen.
 

ClintNorthwood

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"Wenn ich zum Händler fahre und die defekte Ware persönlich zur Reklamation in das Geschäft zurückbringe, muss der Händler mir meine Fahrtkosten ersetzen?
Ja, denn der Händler, bei dem Sie das Produkt gekauft haben, ist zum Ersatz aller Kosten verpflichtet, die im Zusammenhang mit der Reklamation bzw. der Gewährleistung stehen."

https://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/reklamation-und-umtausch/
 

Manuel_

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Hast du zu der Aussage ne Quelle?
Ich habe versucht mich zu erinnern, was ich mal gelernt habe und dann aus Neugierde gestern einen Anwalt gefragt, kann aber schon sein, dass ich beim erklären vom Sachverhalt einen Fehler gemacht habe.
Aber bitte, nur weil man Schadensersatz verlangen kann, heißt das ja nicht, dass man ihn auch zugesprochen bekommt, oder in welcher Höhe man ihn bekommt.

Ich nehme an, dass dein Beitrag nicht böse gemeint war, aber das Schuh "Beispiel" ist so ein Grund, warum ich hier auf solche Fragen nicht antworten mag.
Sei mir bitte nicht böse aber das "Beispiel" ist so eines, das nichts mit der Realität oder der gegeben Situation zu tun hat und eine Diskussion müßig macht.
 
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elchimore

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"Wenn ich zum Händler fahre und die defekte Ware persönlich zur Reklamation in das Geschäft zurückbringe, muss der Händler mir meine Fahrtkosten ersetzen?
Ja, denn der Händler, bei dem Sie das Produkt gekauft haben, ist zum Ersatz aller Kosten verpflichtet, die im Zusammenhang mit der Reklamation bzw. der Gewährleistung stehen."

https://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/reklamation-und-umtausch/
Und nochmal, das funktioniert nur, wenn der Händler auch einen Fehler gemacht hat! Wenn dem Kunde die ausgesuchte Ware am Ende einfach nicht gefällt und der Händler sie qus Kulanz zurücknimmt, dann muss er rein garnichts......
Grüssle Micha
 
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