Einbauschrank vom Schreiner - Passt nicht

antoni

ww-birnbaum
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Akzeptieren oder ändern (lassen), Ade_wu.
Die Entscheidung liegt bei dir.
Es sind diese 2 Alternativen, mehr ist nicht..
Der Rest ist Zeitverschwendung.

Antoni
 

wasmachen

ww-robinie
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HinternDiwan
Mal ne andere Frage. An alle hier.

Würdet ihr ein neues Auto kaufen und den Neupreis bezahlen, wo die Tür eingetreten ist? Es fährt ja eigentlich genauso gut. Und im Kaufvertrag stand auch nicht explizit, das die Türen unbedingt in Ordnung seien müssen. Eigentlich hätte man sogar den Lack weg lassen können...Oder etwa doch nicht?

Antoni

Blöder Vergleich.
Die Lackfarbe wird im KV drinnen stehen.
Und n Neuwagen muss unbeschädigt sein, bzw ist das Thema Vorschaden recht klar geregelt.

Wo siehst du jetzt den Vorschaden?

Predatorklein hat denke ich was aus seiner Erfahrung gesagt. Und das mit den Anwälten bzw dem zu erwartenden Vergleich ist auch nicht konplett aus der Luft gegriffen.

Reden hilft!
 

antoni

ww-birnbaum
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Blöder Vergleich. Ja.
Vergleich! Nicht dasselbe. Ich weiß.
Dann eben nicht eingetretene Tür, sondern nicht bündig. Über oder unterstehend. Egal.

Würdest du oder nicht?

Antoni
 

Holz-Christian

ww-robinie
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Der Schrank ist ja nicht nur zu tief sondern auch noch zu breit.

Da sind mit abbauen, Transport in die Firma, nacharbeiten, wieder liefern und montieren schnell 1 1/2 Tage für zwei Arbeiter vorbei.

Ärgerlich, aber wenn’s nachher passt gibts auch keinen teuren Ärger mehr mit Rechtsverdrehern ectr. und die Kundschaft ist zufrieden.
 

hlzbt

ww-esche
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irgendwo
... und die potenzielle Kundschaft vielleicht auch, weil: Schlechte Leistung spricht sich auch herum. Gute übrigens auch.
Und hier nochmal die Srandardphrase: Schriftliche Doku, Text/Bild, macht die Sache deutlich einfacher... Im Notfall habe ich immer als Auftraggeer die Protokolle geschrieben und akzeptieren lassen.
 

Ade_Wu

ww-pappel
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Vielen Dank für die vielen Kommentare.
Ich würde gerne ein kurzes Update geben. Heute habe ich die Mängel per Einschreiben an den Schreiner adressiert und eine Frist von 4 Wochen zur Nachbesserung eingeräumt. 2 Wochen erschienen mir ein wenig knapp, zumal die Osterfeiertage dazwischen liegen.
Parallel habe ich per E-Mail meine Position erläutert sowie Gesprächs- und Kompromissbereitschaft signalisiert.
Nun bin ich gespannt, welche Rückmeldung ich erhalten werde. Ich werde wieder berichten!
 

brubu

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Sehr gut, wichtig finde ich freundlich zu bleiben, denn die Energie soll wie das Geld in gute Arbeit gesteckt werden und nicht in die Streiterei.
Hoffe der Tischler sieht es nach diesem hin und her auch so.
 

Fiamingu

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Hallo. Jetzt Möchte ich auch mal meinen Senf zur Sache abgeben.
Ich hoffe dass der Schreiner der dass verbockt hat mitliest!!! Früher
(Ich weiss, früher war ALLES besser) hatten Schreiner noch Berufsehre
und die EIER in der Hose dem Kunden gegenüber einzugestehen dass
man Scheisse gebaut hat. Ausmessen auf der Baustelle gehört zu den
wichtigsten Dingen ein Gewerk richtig und nach Kundenwunsch zu
erstellen. Das gehört ausgebaut, neu vermessen und nachgearbeitet.
Da gibt es nichts zu diskutieren! Wo sind wir eigentlich gelandet?
Derjenige der das dem Kunden untergejubelt hat sollte sich schämen.
Da gibt es nichts schön zu reden.
 

Neige

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Jetzt melde ich mich auch noch zu Wort. Es ist keine Schande Fehler zu machen, denn es arbeiten Menschen, verwerflich ist es aber sie vertuschen zu wollen.
Und um ehrlich zu sein, hatte ich auch schon Fehler gemacht und diese versucht irgendwie abzuwälzen.
Warum? Ja, weil ich teuer produziert habe, viel Schweiß und Zeit investiert habe und mir die entstehenden Kosten durch mein Fehler durch den Kopf geschossen sind, die Frage wie ich der Versicherung gegenüber argumentiere in dem Wissen, dass die eigene Dummheit nicht versichert ist.

Es ging damals um den Bau einer Küche und die Montage derselben. Ich hatte mich vermessen. Dem Kunden gegenüber fielen mir wirklich sämtliche Ausreden ein um eben den Fehler zu verharmlosen, Scham den Fehler nicht zuzugeben sind erschwerend hinzu gekommen.

Ein wirklich sehr unangenehmer Briefwechsel kam zustande mit dem Ergebnis, dass ich letztendlich nach noch mehr Kosten und Unannehmlichkeiten sowohl für den Kunden als auch für mich eingestanden habe, dass der Fehler bei mir gelegen hat. Gott sei Dank ließ sich alles wieder in geregelte Bahnen bringen.

Seit dem habe ich Räume durch ein Vermessungsunternehmen vermessen lassen. Fehler sind mir dennoch hin und wieder unterlaufen, aber eins hab ich daraus gelernt. Steh dazu, rede offen darüber und denke nach, wie man zusammen eine Einigung erzielen kann.
 

wirdelprumpft

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Das Problem ist ja nicht der Aufmaßfehler sondern weiter zu montieren wenn man merkt das es nicht passt.
Wenn man gleich abbricht ist es weniger schmerzhaft.
Was ich noch nicht so ganz versteh - Bild 1 zeigt eine Nische mit 2 Wänden R+L
Der fertige Schrank steht aber nur auf einer Seite an der Wand ist die andere Wand mit dem Schrank /Regal umbaut?
 

Ade_Wu

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Kurz zur Verbausituation: anbei eine Skizze (vor Montage des Einbauschranks).
Die Wand rechts ist 60cm tief und sollte mit der Sitzbank umbaut werden. Das Regal sollte die Laibung abdecken; dass das Regal ebenfalls die Wand umbaut wurde so durch den Schreiner entschieden und ausgeführt und wäre für mich auch OK, wenn die Lücke zur Wand nicht wäre.
Dass der Schrank tiefer ist als die Wand rechts entspricht dem Auftrag. Wichtig war mir wie bereits erwähnt, dass der Schrank die Wand links (1,08m) nicht überschreitet, um den Durchgang zur Küche nicht zu überdecken. Dies wurde leider nicht eingehalten.

20250101-171127-6775773f2dff4 (1).jpg

Ich habe bereits eine Rückmeldung vom Schreiner erhalten, welche für mich recht überraschend ausfällt.

Er geht leider überhaupt nicht auf meine Handreichungen ein und versucht mir die Schuld zuzuschieben (ich hätte nicht ausreichend Platz für die Montage zur Verfügung gestellt, ich hätte von Anfang nicht zahlen wollen oder können, ...).
Er schließt es explizit aus, Nachbesserungen durchzuführen und sieht stattdessen nur 3 Optionen, zwischen welchen ich nun wählen könne:

1. Ich zahle den Kaufpreis und behalte maximal 100€ ein - das scheidet für mich definitiv aus.
2. Er würde den Rechtsweg gehen (Mahnbescheid, Gerichtsverfahren, Gutachter) - evtl. ein Bluff, abhalten kann ich ihn wohl nicht.
3. Er holt den Schrank ab und erstattet die angezahlten 3.500€ (Rückabwicklung) - evtl. auch ein Bluff, betriebswirtschaftlich vermutlich für den Schreiner die schlechteste Option?

Auf mein Angebot ins Gespräch zu kommen und über sinnvolle Nachbesserungen zu sprechen ist er nicht eingegangen.
Die Rückabwicklung ist für mich auch denkbar, auch wenn ich nicht verstehe inwiefern dies für den Schreiner sinnvoller ist als nachzubessern (Stolz/Sturheit?). Ich habe hierbei jedoch Bedenken, dass er den Schrank abholt und ich mein Geld nicht wiedersehe.
Rechtlich gesehen habe ich - wenn ich mich nicht täusche - zusätzlich die Option, den einbehaltenen Betrag zu nutzen, um einen dritten Betrieb mit der Nachbesserung zu beauftragen. Vermutlich eine undankbare Aufgabe für einen unbeteiligten Schreiner. Andererseits sind 3.500€ eine Menge Geld.

Ich werde zunächst weiterhin versuchen, ins Gespräch zu kommen. Da ich eine Frist gesetzt habe, liegt der Ball wohl eh bei ihm.
 

Martin45

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417xx
Was hat der gesoffen?
1. Punkt gegen 3. Punkt liegen doch finanziell Welten für ihn zwischen.

Rückabwicklung ist doch ein super Angebot. Nicht lange fackeln, ihn rückabwickeln lassen.
Dann einen vernünftigen Schreiner suchen.
Wenn das fremde Gewerk jemand anderes nachbessern soll, undankbare Aufgabe.
 

TomfromMuc

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Da wäre auch meine Empfehlung: Rückabwicklung, Geld zurück, bevor er es sich anders überlegt. Mit dem wirst Du doch weiterhin nur Ärger haben. Wenn der so drauf ist,
wird auch eine eventuelle Nachbesserung nicht reibungslos und zu Deiner vollen Zufriedenheit sein. Und im Falle irgendeiner Gewährleistungsfrage..... wie wird er da wohl reagieren?
Viel Erfolg, VG Tom
 

willyy

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vielleicht kann der das gar nicht selbst abändern
wäre denkbar, aber wofür ist er dann Schreiner geworden ? Evtl. ist der auch kein Schreinermeister ?

@Ade_Wu Das ist ja mega mies. Mein Bauchgefühl sagt mir, spätestens jetzt wäre der richtige Zeitpunkt einen Anwalt / Rechtschutz einzuweihen.
Ich wünsche Euch starke Nerven möglichst wenig Ärger!
 

Neige

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Genau, Option 3. Und zwar erst Rückbauen und Abholen, wenn das Geld auf deinem Konto eingegangen ist.
 

magmog

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Guuden,

wenn schon so kategorisch kompromisslos, Option 3,
Ausbau nach Eingang der nicht stornierbaren Rücküberweisung.

Option 2 bringt nur Verzug, Zeitaufwand, Nerverei, mit unsicherem Ausgang durch eine
unkalkulierbare Justiz.
Die einzigen, die einen Benefit zu erwarten hätten, wären die Juristen und die Gutachter.
Kläger und Beklagte haben nur Kosten und einen faulen Kompromiss zu erwarten.

Der hat ja wirklich nicht mehr alle Latten am Zaun!
Zusätlich würde ich den bei der BG anschwärzen.
So ein Bastler hat in der Schreinerwelt nichts zu suchen.
Option 3. Geld zurück!


.....was sollte denn die BG damit zu tun haben? Ich denke mal Null Komma Null Nix!
 

Ade_Wu

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Es wird noch besser: Habe soeben eine weitere E-Mail bekommen. Ich soll nun bis morgen 9 Uhr einen verbindlichen Abbau-Termin bestätigen, ansonsten würde er mir pro Kalendertag 80€ plus Mwst. berechnen (auf welcher Grundlage auf immer).
Habe ihm nun mitgeteilt, dass wir nach erfolgter Rücküberweisung der Anzahlung kurzfristig einen verbindlichen Termin festlegen können. Es bleibt spannend.
 

DerCo

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Als nicht Handwerker und somit auf der Seite der Auftraggeber und nicht der Auftragnehmer würde ich ebenfalls Option 3 wählen.
Das Vertrauen in den Handwerker ist nachhaltig beschädigt, ob du mit einer Nachbesserung zufrieden wärst, ungewiss.

Lieber ein Ende mit Schrecken...
 
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