Die AGBs eines Internetanbieters der sich rühmt (jedem ein Schreinermöbel zu ermöglichen) zumindest versteht man es als Quintessenz seines Auftritts, lesen sich zB. in einer Passage Zitat: "Für die Funktionsfähigkeit und die Standfestigkeit der Möbel übernimmt OKINLAB keine Gewähr."
Mal in...