Hallo,
auch wenn die Beiträge teils etwas älter sind und die ursprüngliche Angelegenheit aus der Welt ist, möchte ich hier für alle künftig betroffenen etwas anmerken.
Obwohl das Thema allseits in den Medien ist, gibt es doch noch einige rechtlich Unbedarfte, die zudem auch noch rechtlich unberaten sind. Ersteres ist überhaupt nichts ehrenrühriges, beides in Kombination aber eher schlecht.
Bei Sätzen wie diesen:
Ich möchte meine Schuld bezahlen [..]
Meine Schuld ist schon längst bezahlt [..]
Einschreiben nehmen sie nicht an [..]
Drei Arbeitgeber haben mich wegen Himmelmann gekündigt[..]
fällt mir nur eines ein: :rolleyes:
Insbesondere der vorletzte Punkt. Mach ein Einwurf-Einschreiben. Eine ladungsfähige Anschrift müssen sie angeben, damit ist der Brief zugestellt. Fertig. Wenn es unbedingt sein muss, auch per Gerichtsboten schicken.
Ich hatte selbst schon mehrfach mit Inkasso-Büros oder deren Anwälten zu tun. Beim allerersten Mal (damals war ich 21) habe ich Lehrgeld bezahlt. Seitdem hat kein Büro auch nur einen müden Cent mehr von mir gesehen. Inklusive der Telekom-Aasgeier.
Ohne eine Rechtsberatung durchzuführen, ist meine Strategie die folgende:
- Forderung berechtigt --> ich lasse es gar nicht erst zu einer Abgabe kommen
- Seriöse Gläubiger, die an einer Geschäftsbeziehung interessiert sind, schicken eine kostenfreie Zahlungserinnerung. Spätestens dann zahle ich.
- Kann oder will man das nicht, auf jeden Fall mit dem Gläubiger Kontakt aufnehmen. Beide Erklärungen (Ich kann nicht zahlen / Ich will nicht zahlen) machen eine spätere Abgabe an ein Inkasso-Büro unwirksam.
- Nachfolgende Schreiben eines Inkasso-Büros ignorieren
- Briefe von Anwälten: unbedingt innerhalb der gesetzten Fristen antworten; ggfs. Rechtsbeistand suchen
- Forderung unberechtigt
- Brief vom Inkasso-Büro: aus Höflichkeit erhält das Büro ein einmaliges Schreiben mit dem Hinweis auf einen fehlenden Vertragsabschluss und die Nicht-Existenz einer Forderung. Weitere Schreiben hartnäckig ignorieren (auch wenn's in den Fingern juckt) und auf ein Schreiben vom Anwalt warten. Sofern es je kommt.
- Brief vom Anwalt: hier ist eine Antwort unbedingt nötig (s.o.), der Inhalt ist aber der gleiche wie beim Brief an das Inkasso-Büro. Danach warten, ob ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt.
- Gerichtlicher Mahnbescheid: Forderung gänzlich bestreiten (keine Begründung nötig), unbedingt innerhalb der angegebenen Frist einreichen. Dazu einfach das beigefügte Formblatt nutzen (hier ist nur ein Kreuzchen zu machen) und ab damit zur Post.
- Anwalt reicht Klage ein: jetzt wollen sie es wirklich wissen. Wenn sie so weit gehen, dann glauben sie auch, etwas in der Hand zu haben. Rechtsbeistand einschalten.
Mit dieser Strategie ist es bei unberechtigten Forderungen noch nie zum Mahnbescheid gekommen. Ein vernünftiger Anwalt sieht ein, dass er Schiffbruch erleiden wird und rät seinem Mandanten von weiteren Schritten ab.
Gruß kobalt