Hallo,
ich habe zwei Decks mit 38mm Kebony Clear Boardwalk-Dielen belegt. Dazwischen sind Stufen. Die Unterkonstruktion besteht aus drei Wangen aus ebenfalls Kebony Clear. An das untere Deck soll nun orthogonal eine Treppe nach gleichem Aufbauprinzip, jedoch mit lediglich nur zwei Wangen, stoßen. Siehe Auszug auf meinem Plan.
Nun hatte ich gedacht es besonders gut bzw. stabil zu machen und wollte die Balken durchziehen und an den Überkreuzungen eine sogenannte "Überblattung" machen. Die Dielen sind entsprechend so verlegt, dass deren Schrauben dort nicht ins Gehege kommen. Die Balken der UK haben die Maße (B x H) 50 x 100 mm.
Allerdings haben mich nun einige Recherchen verunsichert, inwieweit das überhaupt zulässig ist. Dort stand was von "bei tragenden Konstruktion nicht zulässig" (wozu ich eine Unterkonstruktion jetzt mal zählen würde). Ich verstehe das so, dass die Überblattung, da nur noch die Hälfte vom Material bei jedem Balken vorhaben sind, statisch ein Problem sind (auch wenn die verschraubt werden).
Wenn das so nicht geht, wie macht man (bzw. der Fachmann) es korrekt? Alternativ die Balken einfach nur an die dritte Wange von hinten mit zwei Schrauben fixieren erscheint mir im Vergleich zur Überblattung etwas klapperig.
Vielen Dank für Euren Rat.
ich habe zwei Decks mit 38mm Kebony Clear Boardwalk-Dielen belegt. Dazwischen sind Stufen. Die Unterkonstruktion besteht aus drei Wangen aus ebenfalls Kebony Clear. An das untere Deck soll nun orthogonal eine Treppe nach gleichem Aufbauprinzip, jedoch mit lediglich nur zwei Wangen, stoßen. Siehe Auszug auf meinem Plan.
Nun hatte ich gedacht es besonders gut bzw. stabil zu machen und wollte die Balken durchziehen und an den Überkreuzungen eine sogenannte "Überblattung" machen. Die Dielen sind entsprechend so verlegt, dass deren Schrauben dort nicht ins Gehege kommen. Die Balken der UK haben die Maße (B x H) 50 x 100 mm.
Allerdings haben mich nun einige Recherchen verunsichert, inwieweit das überhaupt zulässig ist. Dort stand was von "bei tragenden Konstruktion nicht zulässig" (wozu ich eine Unterkonstruktion jetzt mal zählen würde). Ich verstehe das so, dass die Überblattung, da nur noch die Hälfte vom Material bei jedem Balken vorhaben sind, statisch ein Problem sind (auch wenn die verschraubt werden).
Wenn das so nicht geht, wie macht man (bzw. der Fachmann) es korrekt? Alternativ die Balken einfach nur an die dritte Wange von hinten mit zwei Schrauben fixieren erscheint mir im Vergleich zur Überblattung etwas klapperig.
Vielen Dank für Euren Rat.