Verbuddeln von Tieren im Garten ist in ganz D verboten; u.a. in WasserG, StGB, Verunreinigung von Gewässern.
Und wenn schon verbuddeln im Garten (wenn nicht Quellzone II), dann lieber ohne Holzsarg,
sonst ist diese Stelle die nächsten 80 Jahre "Sperrgebiet".
Weiß von Bekannten, die ihre besten Freunde (nein, nicht die vom Finanzamt) unterm Baum beigesetzt haben. Ist auch ein schönes Erinnerungszeichen.