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Zum 1. August dieses Jahres tritt ein neuer Ta-<br>rifvertrag für Auszubildende des Tischlerhandwerks<br>in Kraft. <br><br>Ab 1. August 2001 gelten folgende Ausbildungsvergütungen:<br><br>.1. Ausbildungsjahr: 779 DM (398 Euro)<br>.2. Ausbildungsjahr: 1012 DM (517 Euro)<br>.3. Ausbildungsjahr: 1168 DM (597 Euro).<br>Das Urlaubsgeld beträgt künftig 597 DM (305 Euro). <br>Für die Sonderzahlung wurde vereinbart im<br>.1. Ausbildungsjahr: 337 DM (172 Euro)<br>.2. Ausbildungsjahr: 441 DM (225 Euro) <br>.3. Ausbildungsjahr: 545 DM (279 Euro<br><br>Ebenfalls neu abgeschlossen wurde der Tarifvertrag<br>über vermögenswirksame Leistungen. Auch dieser<br>Tarifvertrag wurde klarer und übersichtlicher ge-<br>staltet. Die wichtigste Änderung bezieht sich auf die<br>Öffnung der vermögenswirksamen Leistungen als<br>Maßnahme der betrieblichen Altersvorsorge nach<br>Maßgabe des neuen Altersvermögensgesetzes. Die-<br>ser Tarifvertrag tritt zum 1. September in Kraft.<br><br>Bislang konnten Tischlerbetriebe die Altersteilzeit<br>lediglich nach den gesetzlichen Bedingungen, also<br>maximal über einen Zeitraum von drei Jahren ver-<br>einbaren. Durch den nun abgeschlossenen Tarifver-<br>trag ist eine Verlängerung der Altersteilzeit auf eine<br>Dauer von insgesamt sechs Jahren möglich. Voraus-<br>setzung für den Abschluss von Altersteilzeitverein-<br>barungen ist in jedem Falle ein Einvernehmen zwi-<br>schen Arbeitgeber und dem betroffenen Arbeirneh-<br>mer. Mit diesem Tarifvertrag wurden keine neuen<br>Pflichten, aber neue Spielräume für interessierte Be-<br>triebe erschlossen. Dieser Tarifvertrag trifft zum 1.<br>August dieses Jahres in Kraft.<br>Die Tarifverträge haben eine Laufzeit bis Ende<br>2004, der Vermögensbildungsvertrag bis Ende<br>2002. Sie stehen in der gedruckten Fassung allen<br>Mitgliedsbetrieben zur Verfügung und sind über<br>die Geschäftsstellen der Kreishandwerkerschaf-<br>ten zu bekommen bzw. werden von dort direkt<br>zugesandt.<br><br>