Abnahme Einbauküche

vollholz

ww-robinie
Registriert
17. Februar 2005
Beiträge
770
Hallo,
so, jetzt hab ich auch mal Ärger.
Mitte Oktober 2011 habe ich eine angefertigte Einbauküche geliefert und montiert. Nach Montageende wurde eine mündliche Abnahme gemacht, bei der ein paar wirklich kleine Dinge moniert und von mir als "zu erledigen" anerkannt wurden. Diese Dinge sollten geschickt und vom Kunden angebracht werden. (2 selbstklebende Blenden, 1 kleine Abdeckung, 1 Fußauflage zum Anschrauben)
Die Küche wird seitdem genutzt und wurde fristgerecht bis auf einen den Mängeln entsprechenden, KLEINEN Betrag bezahlt.
Danach hat er Stück für Stück neue Mängel gesucht und vermeintlich gefunden, mich durchaus justitiabel beleidigt, mir aber nie eine Mängelliste geschickt, auch nicht auf schriftliche Nachfrage.
Heute, also nach bald 3 Monaten habe ich diese per Einschreiben bekommen, er bemängelt nun 50 Punkte, überwiegend völlig an den Haaren herbeigezogen, natürlich gibt es dabei auch Dinge, über die man streiten mag-mag er offenbar gerne.

Mir stellt sich jetzt die Frage, ob die Küche durch die erfolgte mündliche Abnahme, Bezahlung und Nutzung nicht längst als abgenommen gilt.
Zeugen habe ich natürlich nicht, er hatte seine Frau dabei. Immerhin, die Zahlung kann ich belegen, das Montagedatum natürlich auch.

Mir gehts darum, ob ich mit dem Nachweis der (de facto) Abnahme um das mühsame Abwehren seiner irrwitzigen Mängelliste herum komme.

Weiß jemand was juristisch haltbares?

Schönen Gruß,
Jens
 

civil engineer

ww-robinie
Registriert
31. März 2007
Beiträge
1.872
Ort
Nordostbayern
Hallo,

ich bin kein Jurist. An Deiner Stelle würde ich dem Kunden schriftlich erst mal folgendes vorsetzen:

1) Abnahme ist für mich durch konkludentes Handeln erfolgt. Er hat das Werk entgegengenommen, benutzt es und hat (fast) bezahlt.
2) Die Mängel, die er jetzt rügt, wurden bei Abnahme nicht gerügt, vorbehalten hat er diese hoffentlich (z. B. durch Schriftverkehr, Montagebericht, o. ä.) im nahen Zeitumgriff der Montage auch nicht.
3) Durch Abnahme erfolgt Beweislastumkehr => fordere den Kunden auf, daß er beweisen soll, dass die Küche mit Mängeln behaftet ist.
4) Vor Eintreten von Punkt 3 würde ich nicht mehr tätig werden.

Gruß
Jochen
 

vollholz

ww-robinie
Registriert
17. Februar 2005
Beiträge
770
Hi,
bei der Abnahme ging es um 2 kleine runde Abdeckblenden, die eine IN einem Schrank, die andere an der Unterseite einer Theke. Desweiteren eine kleine Abdeckleiste für das innere eines Rolladenschranks und eine Fußauflage zum Anschrauben für den Thekenbereich.
Mittlerweile versucht er, die halbe Küche als minderwertig darzustellen, es gibt fast nichts, was er nicht bemängelt.
3 bis 4 weitere, ebenfalls kleinere Dinge, die nicht Gegenstand bei der Abnahme waren, betrachte ich als gerechtfertigt.
Die mündliche Abnahme bei Montageende betrachtet er als nie passiert.
Grüße,
Jens
 

TischlerLoos

ww-robinie
Registriert
25. August 2003
Beiträge
1.331
Alter
44
Ort
Espelkamp
Die Rechnung hat er bis auf den kleinen Teil bezahlt ( der Teil der bei der ersten "Reklamation" angesprochen wurde)?

Und benutzen tut er die Küche auch?

Ist natürlich nun schwer zu sagen .. Ob es gerechtfertigte Dinge sind oder nicht .

Was will er denn? Also außer Meckern?
 

vollholz

ww-robinie
Registriert
17. Februar 2005
Beiträge
770
Ja, er hat bis auf einen minimalen Restbetrag ohne weitere Aufforderung bezahlt.
Er moniert mittlerweile im Grunde alles und fordert Nachbesserung mit Frist.
 

firefighter71

ww-ahorn
Registriert
26. Dezember 2011
Beiträge
118
Ort
Münchner Osten
stellen sich paar Fragen:
- was ist vereinbart, BGB oder VOB?
- ist überhaupt ein "Mangel" vorhanden? Abweichung der Ist-Beschaffenheit von der Soll-Beschaffenheit, zulässige Toleranzen usw.
- ist die Abnahme erfolgt, z.B. durch Aufnahme der Nutzung
- ist/war der Kunde in Annahmeverzug?

Diese Fragen kann Dir vermutlich in der nötigen Präzision nur der Anwalt Deines Vertrauens beantworten.

Solche "Kunden" werden leider immer mehr. Hoffentlich lernst Du daraus und lässt Dir künftig ein ordentliches Abnahmeprotokoll unterschreiben :emoji_wink:

Viel Erfolg wünscht der firefighter
 

ARON

ww-robinie
Registriert
7. Juni 2011
Beiträge
679
Ort
NRÜ
Hallo Jens,

bei der Masse der gerügten Mängel solltest Du sofort einen RA beauftragen. Teuer aber sicherer. Hatte mal einen ähnlichen Fall und habe versucht es ohne RA zu erledigen - hat mich auch Geld gekostet und die Fronten wurden nie richtig geklärt. Dann kamen immer noch mehr Punkte dazu.

Viel Erfolg.
 

glenwood25

ww-robinie
Registriert
14. September 2008
Beiträge
795
Ort
25 km südlich Ulm
bau doch die Küche einfach wieder aus!

Und dann?
Meines Wissens kann man fest eingebaute Teile, und dazu gehören auch Einbauküchen nicht ohne Zustimmung des Bauherrn wieder ausbauen. Nicht mal wenn sie nicht bezahlt werden. Die Küche ist fast vollständig bezahlt. Dann muss Vollholz praktisch den gesamten Betrag zurückzahlen und hat ne Küche auf dem Hof stehen mit der er eigentlich nichts mehr anfangen kann. Ist somit die denkbar schlechteste Lösung. Das weiss natürlich auch dieser Bauherr und taktiert entsprechend. Also Anwaltlichen Rat holen auch wenns was kostet.
Man lernt daraus. Hatte vor 2 Jahren einen ähnlichen Kunden, Anwalt einen "wasserdichten" Brief aufsetzen lassen, dann war Ruhe.

Gruß
Gerhard
 

wandergeselle

ww-robinie
Registriert
29. Januar 2008
Beiträge
1.281
Ort
hamborch/HH
moin-
ausbauen - total plemplem.......
die gehört dem , der gelöhnt hat -
geht gar nicht- hab da einige stories ......
nimm den fachadvokaten - wie schon erwähnt - zahl den hunni für das schreiben -
und ende -
d eben .......
zum glück gibts keine rote karte mehr für: interna geschreibsel........:emoji_grin:
 

predatorklein

ww-robinie
Registriert
24. März 2007
Beiträge
7.599
Ort
heidelberg
Hi

Küche wieder ausbauen die schon (fast)komplett bezahlt wurde :confused:

Dazu noch bißchen Hausfriedensbruch und leichte Körperverletzung,und schon hast du den Salat:emoji_wink:

Mal im Ernst,ruf mal bei der HWK an und frag nach einem Gutachter.

Haben wir beim Bau unserer Halle gemacht als der Estrich nicht in Ordnung war.
Mit denen kann man reden,kommen oft auch aus dem Handwerk.
Der kann dir sagen was ein Mangel ist und was nicht.

Zum Anwalt kannst du immer noch gehen,aber erstens reicht ein " Hunni " heute meist nicht für ein Shhreiben aus,zweitens bleibt es mit Sicherheit nicht bei einem Schreiben und drittens wird bei einer gerichtlichen Auseinandersetztung vom Gericht sowieso ein Gutachten angefordert.

Wenn deines noch von einem vereidigten Sachverständigen ist zählt dessen Aussage auch vor Gericht.

Unser Gutachten kam auf 300 €,war wirklich gut angelegtes Geld.
Einen RA haben wir nachdem der Gutachter dem Estrichleger die Hosen runtergelassen hat auch nicht mehr gebraucht :emoji_grin:

Gruß
 

2403

ww-ahorn
Registriert
22. Mai 2008
Beiträge
114
Ort
Berlin
bau doch die Küche einfach wieder aus!

Solche Posts kann man sich auch mal sparen.

@vollholz
Um eine Rechtsberatung wirst du wohl nicht rumkommen.
Stell die Frage am besten noch einmal bei dem Herrn Ries im Forum (khries.de), da gibt es bei solchen Fällen evtl. bessere Hilfe.
 

civil engineer

ww-robinie
Registriert
31. März 2007
Beiträge
1.872
Ort
Nordostbayern
Wenn deines noch von einem vereidigten Sachverständigen ist zählt dessen Aussage auch vor Gericht.

Hallo,

das würde ich für ein Gerücht halten. Wenn Du wen auch immer beauftragst, ist das Dein Privatvergnügen. Wenn der Richter der Meinung ist, dass er zur Beurteilung der Sachlage einen Sachverständigen braucht, wird er selbst einen beauftragen.

Gruß
Jochen
 

firefighter71

ww-ahorn
Registriert
26. Dezember 2011
Beiträge
118
Ort
Münchner Osten
Hallo,

das würde ich für ein Gerücht halten. Wenn Du wen auch immer beauftragst, ist das Dein Privatvergnügen. Wenn der Richter der Meinung ist, dass er zur Beurteilung der Sachlage einen Sachverständigen braucht, wird er selbst einen beauftragen.

Gruß
Jochen

so ist es, wobei ein Gutachten eines öbuv SV evtl. ausreicht, um ohne eine gerichtliche Klärung auszukommen
 

uli2003

ww-robinie
Registriert
21. September 2009
Beiträge
13.989
Alter
57
Ort
Wadersloh
Es wird schwer sein einen Rechtsbeistand zu finden, der die Mängel beurteilen kann.

Faktisch gilt aber erst einmal: Die Anerkennung einer Rechnung und deren Bezahlen ist mit der Abnahme gleichzusetzen.
Zudem ist der Bauherr verpflichtet, die Rechnung vollständig auszugleichen, es besteht doch eine Gewährleistungspflicht seitens des Handwerkers.
Von dieser kann der Bauherr Gebrauch machen, indem er einen bereits bei der Übergabe vorhandenen Mangel anmerkt, und dessen Beseitigung fordert.
Kommt der Handwerker dem nicht nach, kann der Bauherr auf dessen Kosten zur Behebung des Mangels ein Fremdunternehmen beauftragen.

Ich kenne nun die Summe nicht, manchmal ist es bei kleinen Beträgen und immer größer werdenden Mängellisten ratsam, auf den kleinen Betrag zu verzichten, und sich dadurch 'freizukaufen' (natürlich schriftlich vereinbaren!).

Dann hat der Kunde keine Handhabe mehr, und der Rechtstreit artet nicht soweit aus, dass er den Betrag eh verschlingen würde.

Grüße
Uli
 

uli2003

ww-robinie
Registriert
21. September 2009
Beiträge
13.989
Alter
57
Ort
Wadersloh
Das ist wohl wahr, leider. Und sie wissen auch, dass die wenigsten HAndwerker so ein Ding bis ans bittere Ende durchboxen werden.
Das klappt schon zeitlich gar nicht.

Grüße
Uli
 

firefighter71

ww-ahorn
Registriert
26. Dezember 2011
Beiträge
118
Ort
Münchner Osten
wenn ein gerichtlich anerkannter (= öffentlich bestellter und vereidigter) Sachverständiger eindeutig feststellt, dass es sich bei den Beanstandungen nicht um Mängel handelt, ist es nicht ganz abwegig, dass ein von Gericht bestellter Kollege zu ähnlichen Ergebnissen kommt. Sowas leuchtet sogar dem ein oder anderen Sparfuchs-Kunden ein.
 

ARON

ww-robinie
Registriert
7. Juni 2011
Beiträge
679
Ort
NRÜ
wenn ein gerichtlich anerkannter (= öffentlich bestellter und vereidigter) Sachverständiger eindeutig feststellt, dass es sich bei den Beanstandungen nicht um Mängel handelt, ist es nicht ganz abwegig, dass ein von Gericht bestellter Kollege zu ähnlichen Ergebnissen kommt. Sowas leuchtet sogar dem ein oder anderen Sparfuchs-Kunden ein.

Habe andere Erfahrungen gemacht. Erst holt der Bauherr sich noch einen "eigenen" Gutachter und wenn es richtig schlecht läuft beauftragt das Gericht einen Dritten.

Dem Kunden sollte erstmal klar gemacht werden, daß man sich wehrt. Das Einfachste ist da der RA. Man muß ja nicht gleich klagen. Manchmal reicht schon ein Schreiben.
 

HeldDerLiebe

ww-buche
Registriert
25. Mai 2011
Beiträge
251
Und dann?
Meines Wissens kann man fest eingebaute Teile, und dazu gehören auch Einbauküchen nicht ohne Zustimmung des Bauherrn wieder ausbauen. Nicht mal wenn sie nicht bezahlt werden. Die Küche ist fast vollständig bezahlt. Dann muss Vollholz praktisch den gesamten Betrag zurückzahlen und hat ne Küche auf dem Hof stehen mit der er eigentlich nichts mehr anfangen kann. Ist somit die denkbar schlechteste Lösung. Das weiss natürlich auch dieser Bauherr und taktiert entsprechend. Also Anwaltlichen Rat holen auch wenns was kostet.
Man lernt daraus. Hatte vor 2 Jahren einen ähnlichen Kunden, Anwalt einen "wasserdichten" Brief aufsetzen lassen, dann war Ruhe.

Gruß
Gerhard

Vielleich hilft die ehrenwerte Gesellschaft und leistet beim Bauherrn Oberzeugungsarbeit!
 
Oben Unten