vollholz
ww-robinie
- Registriert
- 17. Februar 2005
- Beiträge
- 770
Hallo,
so, jetzt hab ich auch mal Ärger.
Mitte Oktober 2011 habe ich eine angefertigte Einbauküche geliefert und montiert. Nach Montageende wurde eine mündliche Abnahme gemacht, bei der ein paar wirklich kleine Dinge moniert und von mir als "zu erledigen" anerkannt wurden. Diese Dinge sollten geschickt und vom Kunden angebracht werden. (2 selbstklebende Blenden, 1 kleine Abdeckung, 1 Fußauflage zum Anschrauben)
Die Küche wird seitdem genutzt und wurde fristgerecht bis auf einen den Mängeln entsprechenden, KLEINEN Betrag bezahlt.
Danach hat er Stück für Stück neue Mängel gesucht und vermeintlich gefunden, mich durchaus justitiabel beleidigt, mir aber nie eine Mängelliste geschickt, auch nicht auf schriftliche Nachfrage.
Heute, also nach bald 3 Monaten habe ich diese per Einschreiben bekommen, er bemängelt nun 50 Punkte, überwiegend völlig an den Haaren herbeigezogen, natürlich gibt es dabei auch Dinge, über die man streiten mag-mag er offenbar gerne.
Mir stellt sich jetzt die Frage, ob die Küche durch die erfolgte mündliche Abnahme, Bezahlung und Nutzung nicht längst als abgenommen gilt.
Zeugen habe ich natürlich nicht, er hatte seine Frau dabei. Immerhin, die Zahlung kann ich belegen, das Montagedatum natürlich auch.
Mir gehts darum, ob ich mit dem Nachweis der (de facto) Abnahme um das mühsame Abwehren seiner irrwitzigen Mängelliste herum komme.
Weiß jemand was juristisch haltbares?
Schönen Gruß,
Jens
so, jetzt hab ich auch mal Ärger.
Mitte Oktober 2011 habe ich eine angefertigte Einbauküche geliefert und montiert. Nach Montageende wurde eine mündliche Abnahme gemacht, bei der ein paar wirklich kleine Dinge moniert und von mir als "zu erledigen" anerkannt wurden. Diese Dinge sollten geschickt und vom Kunden angebracht werden. (2 selbstklebende Blenden, 1 kleine Abdeckung, 1 Fußauflage zum Anschrauben)
Die Küche wird seitdem genutzt und wurde fristgerecht bis auf einen den Mängeln entsprechenden, KLEINEN Betrag bezahlt.
Danach hat er Stück für Stück neue Mängel gesucht und vermeintlich gefunden, mich durchaus justitiabel beleidigt, mir aber nie eine Mängelliste geschickt, auch nicht auf schriftliche Nachfrage.
Heute, also nach bald 3 Monaten habe ich diese per Einschreiben bekommen, er bemängelt nun 50 Punkte, überwiegend völlig an den Haaren herbeigezogen, natürlich gibt es dabei auch Dinge, über die man streiten mag-mag er offenbar gerne.
Mir stellt sich jetzt die Frage, ob die Küche durch die erfolgte mündliche Abnahme, Bezahlung und Nutzung nicht längst als abgenommen gilt.
Zeugen habe ich natürlich nicht, er hatte seine Frau dabei. Immerhin, die Zahlung kann ich belegen, das Montagedatum natürlich auch.
Mir gehts darum, ob ich mit dem Nachweis der (de facto) Abnahme um das mühsame Abwehren seiner irrwitzigen Mängelliste herum komme.
Weiß jemand was juristisch haltbares?
Schönen Gruß,
Jens