Abstandhalter Terrassenhölzer

Alefeld

ww-pappel
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Hallo, wer kann mir helfen?

Habe auf einer Baustelle mehrere (14) Terrassendecks aus Lärche verlegen lassen. Dielen auf Kanthölzer, ohne Abstandhalter! zischen Lagerholz und Diele.

Bei der Abnahme durch den Auftraggeber wurde das bemängelt: Entspricht nicht den Regeln der Technik! Gefahr der Staunässe, Fäulniss.....

Da die Verlegung von Terrassenhölzern m.W. nicht genormt ist, finde ich derzeit nichts "schwarz auf weiß", was die Behauptung des AG wiederlegen könnte.
Ich habe von mehreren Holz-Handwerkern gehört, dass diese Verlegeart absolut usus ist und unbedenklich.

Kennt jemand hierzu Einschlägiges, am besten von einem Verband oder Institut das ich dem AG vorweiesen könnte, dass die von mir gewählte Ausführung unbedenklich ist.
Danke für die Unterstützung!
 

Manolito

ww-pappel
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@Alefeld

Hey, das würde mich aber auch interessieren.
Halt mich am Laufenden, ich bin selbständiger Tischlermeister und man lernt doch wirklich nie aus.
Es gibt immer wieder Kunden die Spezialisten im Preis drücken sind und unbedingt was zu meckern finden wollen.

Freundliche Grüße
 

schreiner02

ww-eiche
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Hi,

hatte vor einiger Zeit ein vergleichbares Problem. mein Holzhändler konnte dazu auch nichts auftreiben, ich habe dann beim Kunden argumentiert, daß die Fasern länger als die Kontaktfläche zwischen Lagerholz und Diele sind, sich also die Feuchtigkeit kapilar nach außen verteilen kann. Eine gute Hinterlüftung verhindert auf jeden Fall langjährig Schäden. Ich bin damals aus der Nummer gut rausgekommen.

Ich persönlich halte Abstandhalter auch für überflüssig.

mfg, stefan
 

hütte

ww-birnbaum
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Hallo,

die Anbieter von Sytemen zur verdeckten Verschraubung machen schon mal Reklame damit, z.B. beim Kahrs-System, dass die zwischen Lagerhölzer und Dielen verschraubten Elemente "Wasseransammlungen", Staunässe etc. verhinderten.

Mir ist aber keine Bauvorschrift oder Regel der Technik bekannt, die solche Abstandshalter vorschreibt.

Wenn im Ausschreibungstext solcher Bauvorhaben das Verlegen der Dielen auf Abstandshaltern oder mittels verdeckten Befestigungselementen vorgeschrieben ist, dann führt man das auch entsprechend aus. Wenn aber in deinem Fall eine solche Verlegungsart nicht explizit verlangt worden ist, kann man nicht im Nachhinein das Fehlen einer solchen bemängeln. (Vermutlich will dein Kunde aber nachträglich den Preis drücken)

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hütte
 

WinfriedM

ww-robinie
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...wobei man im Zweifelsfall immer noch nachweisen muss, dass die Verlegeart eine handwerklich anerkannte Ausführung ist. Nach dem Motto: "Egal wie du meine Terrasse baust, Hauptsache, sie ist nach Stand der Technik richtig aufgebaut."

Stand der Technik kann auch immer verschiedene Vorgehensweisen umfassen, nicht nur ein Weg ist der Richtige.
 

Herbert 10

ww-robinie
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Ich kann folgendes berichten :

Ich habe vor ca 10 Jahren meine Lärchenterasse selber verbaut , und das ganze auch ohne Abstandhalter , sondern einfach auf 10x10 er Kanter niedergeschraubt .

Ich habe vor vor ca 5 Wo die ganzen 30m² abmontiert , nicht weil sie schlecht war sondern weil ich darunter die Werkstatt vergrößere.

Dh die Bohlen waren an keiner Stelle faul oder schlecht oder sonstwas . Die hätten sicher noch 10 Jahre gehalten , und das obwohl sich diese Trasse nordseitig befindet .


In ca 6 Wo werde ich dann wieder meine neue Terasse mit Lärchenbohlen beplanken . Und wieder werde ich es ohne Abstandhalter tun .


Leider kann ich die alten nicht mehrverwenden , da die neue Terasse viel grösser wird.
 

M.S.69

ww-eiche
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moin alefeld.

es gibt hersteller, zb. wolfcraft, die abstandshalter zwischen Lagerholz und Diele verwenden.

das ein mangel vorliegt, wenn auf diese verzichtet werden, ist formal betrachtet ersteinmal eine behauptung.

nur weil xyz, diese technik anweden, ist die im raum stehende behauptung, keineswegs schlüssig.

dein im KV angegebener textlaut, könnte hierbei aufschluss geben.

ist hier zb. ein hersteller benannt worden, der mit diesem verfahren arbeitet, könnte sich das zum vorteil für dein auftragsgeber, auswirken.

vorausgesetzt du hast ihm kein solches produkt angeboten, hätte der besteller kein recht auf minderung.

§ 633 Sach- und Rechtsmangel.

anders bei baumängeln.
hierfür gibt es aber regelwerke, und wie du berichtet hast, konntest du darin nichts finden!

grauzonen.
hatte der besteller vor oder während des einbringens, kenntnisse, die in teilen, deinem KV widersprechen, würde er dir zumindest eine hinweispflicht schulden. ansonsten könnte das auch als stillschweigende annahme verstanden werden. gerade dann, wenn es sich nicht um "Laien" handelt. und in deinem fall, hattest du es auch nicht mit Laien zu tun.

mit sicherheit gibt es urteile, die besagen, das dein aufbau ein "Mangel" darstellt, ebenso viele, die diese meihnung wieder verwerfen.
recht haben und recht bekommen, ist leider nicht die regel.

allerdings erscheint mir ein bauherr, dem nach fertigstellung von 14 Terassen, fehlende "abstandshalter" zwischen diele und lagerholz auffallen,.... sehr auffällig...:eek:

eventuell solltest du dich mal in einem jura-forum umschauen, bezüglich ähnlicher fälle.

viel glück wünscht dir, ms
 
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