Angebot/Recht

baydor

ww-fichte
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Das meine teils mühsam ausgearbeitete Angebote teilweise einfach an andere Firmen geschickt wird ist mir bekannt. Nett ist dieses Verhalten sowieso nicht aber ist das überhaupt rechtens.
Ich meine mal damals auf der Meisterschule etwas von "geistigen Eigentum" gehört zu haben.
Kann mir jemand von Euch weiterhelfen?

Ich überlege, ob ich unter alle Angebote einen Satz in etwa folgenden verfasse: Der Inhalt dieses Angebotes unterliegt dem Eigentum der Fa. x. Der Inhalt auch nur teilweise darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Es verstößt gegen Paragaph 123.4 des BGB und wird mit einer blablabla Strafe von/bis geahnet

Danke im voraus
 

WinfriedM

ww-robinie
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Frag am besten mal Guttenberg :emoji_wink:

Sowas wird heutzutage nicht mehr geahndet :emoji_wink:

Im ernst: Bei E-Mails gibt es ja eine ähnliche Unsitte, die z.B. einfach zu veröffentlichen oder an Dritte weiterzuleiten. Da gibt es Standard-Disclaimer, die man drunterpackt. Da steht irgendwas "Ist ausschließlich für den Empfänger bestimmt und darf nicht an Dritte weitergegeben werden." Ich glaub, die rechtliche Grundlage ist hier nicht "Geistiges Eigentum" sondern eher sowas in Richtung Briefgeheimnis. Ich hab aber auch mal gelesen, dass das reine Einschüchterung ist, rechtlich sind solche Disclaimer wohl nicht bindend.
 

baydor

ww-fichte
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Hm.

Kann ich irgendwie nicht nachvollziehen. Am letzten Angebot saß ich mit Aufmaß, Begehung usw mehr als 4 Tage. Raus kam ein 65 seitiges Angebot. Und das wurde prompt an eine Fa im Osten der Republik geschikt und weg war der Auftrag.
Technische Büros und Architekten berechnen für solche Ausschreibungen immerhin zwischen 6 und 9 % der Bausumme.

Ich werde mir mal rechtliche Beratung holen und berichten.
 

Holzhacker1970

ww-nussbaum
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"Technische Büros und Architekten berechnen für solche Ausschreibungen immerhin zwischen 6 und 9 % der Bausumme." haben auch Tischler schon im Osten der Republik praktiziert. Haben praktisch kein Angebot sondern ein Leistungsverzeichniss erstellt -- sieht mir auch bei einem 65 seitigen Angebot ganz danach aus.
Vielleicht sollte man den Kunden den Arbeitsaufwand mal erläutern oder jetzt kommen wir wieder zu dem Thema, ob man für eine solche umfangreiche Angebotserstellung Geld nehmen sollte???!
 

2403

ww-ahorn
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n'abend
Wenn du dich da verbindlich informieren willst kann ich dir da eine gute Kanzlei empfehlen. Mir hatte einer deren Anwälte mal interessante Fakten über das Thema Rechte/ Pflichten bei Angeboten erzählt, da das aber nur mal nebenbei war will ich jetzt hier nicht mit Halbwissen glänzen.
 

baydor

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"Technische Büros und Architekten berechnen für solche Ausschreibungen immerhin zwischen 6 und 9 % der Bausumme." haben auch Tischler schon im Osten der Republik praktiziert. Haben praktisch kein Angebot sondern ein Leistungsverzeichniss erstellt -- sieht mir auch bei einem 65 seitigen Angebot ganz danach aus.
Vielleicht sollte man den Kunden den Arbeitsaufwand mal erläutern oder jetzt kommen wir wieder zu dem Thema, ob man für eine solche umfangreiche Angebotserstellung Geld nehmen sollte???!

Wir handhaben das mit den Angeboten so, das bekannte Kunden oder vermeintlich verbindlich klingende Anfragen kostenlos sind.
Allerdings haben die Anfragen speziell via email dermaßen zugenommen, speziell von Baufirmen, das wir in diesen Fällen pauschal 250 € berechnen, welche bei Auftragserteilng verrechnet werden.
Leider finden gerade diese Baufirmen immer noch reichlich Firmen, welche kostenlose Angebote abgeben. Genau hier sollten alle an einem Strang ziehen und Angebote kostenpflichtig machen.
 

baydor

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Wenn du dich da verbindlich informieren willst kann ich dir da eine gute Kanzlei empfehlen. Mir hatte einer deren Anwälte mal interessante Fakten über das Thema Rechte/ Pflichten bei Angeboten erzählt, da das aber nur mal nebenbei war will ich jetzt hier nicht mit Halbwissen glänzen.

Ich habe meine Anwältin bezüglich Des Thema angeschrieben und werde dieses hiere posten
 

2403

ww-ahorn
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Wir handhaben das mit den Angeboten so, das bekannte Kunden oder vermeintlich verbindlich klingende Anfragen kostenlos sind.
Allerdings haben die Anfragen speziell via email dermaßen zugenommen, speziell von Baufirmen, das wir in diesen Fällen pauschal 250 € berechnen, welche bei Auftragserteilng verrechnet werden.
...

Halte ich persönlich auch für die beste Variante. Als Kunde 10x die gleiche Anfrage zu verschicken ist ja nun keine Arbeit, aber 10 Angebote zu erstellen dagegen schon.

Die Antwort deiner Anwältin wäre dann wirklich interessant.
 

predatorklein

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Wir handhaben das mit den Angeboten so, das bekannte Kunden oder vermeintlich verbindlich klingende Anfragen kostenlos sind.
Allerdings haben die Anfragen speziell via email dermaßen zugenommen, speziell von Baufirmen, das wir in diesen Fällen pauschal 250 € berechnen, welche bei Auftragserteilng verrechnet werden.
Leider finden gerade diese Baufirmen immer noch reichlich Firmen, welche kostenlose Angebote abgeben. Genau hier sollten alle an einem Strang ziehen und Angebote kostenpflichtig machen.

Moin

Problem ist doch,daß wir Handwerker egal aus welchem Gewerk wir kommen nicht zusammenarbeiten.

Überall werden Kostenvoranschläge in Rechnung gestellt,und das akzeptiert auch jeder.
Nur bei den Handwerkern ist es normal,daß die ( bei teilweise großem Aufwand ) erst mal " für lau " aktiv werden.
Und ( fast ) jeder macht da mit weil er glaubt sonst Wettbewerbsnachteile zu haben :rolleyes:

Wir sollten uns da einig sein und besser zusammenarbeiten,dann gäbe es da nicht so viele Probs.
Gerade das Internet wird in den nächsten Jahren noch viel mehr an Bedeutung gewinnen,da werden wir unter Bergen von Anfragen ersticken weil " Hinz und Kunz " glauben sich den Schreiner leisten zu müßen :confused:

Gleiches gilt imo für Abschlagszahlungen oder Vorkasse,es gibt keine festen Regeln und jeder agiert wie er´s für richtig hält.
Damit wird aber auch für schwarze Schafe der Weg geebnet.

Und gegen die Weitergabe von Angeboten kann man lt. unserem RA sehr wohl vorgehen indem man die Weitergabe untersagt und bei Zuwiederhandlung von vorneherein eine Geldsumme festlegt die dann zu entrichten ist.

Das macht ein großer Metallbaubetrieb bei uns seit Jahren,ob es juristisch völlig einwandfrei ist sei mal dahingestellt,allerdings tauchen seine Pläne kaum mehr bei anderen Betrieben auf :emoji_wink:

Gruß
 

dipsy

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Ich finde, wer ein Angebot mit 65 Seiten verfasst, weiß ganz genau was er da tut, hat währenddessen auch genug Zeit, darüber nachzudenken.
Hier im Osten der Republik sind wir auch gar nicht billiger als im Westen der Republik.
Hier im Osten der Republik werden Aufräge dieses Umfanges auch nicht frei vergeben, sondern ausgeschrieben.

Zur eigentlichen Frage...
ich finde es nicht besonders verwunderlich, wenn potentielle Kunden unsere Angebote anderen Firmen zeigen. Die Webseiten mit Artikeln machen sich auch nicht von selbst, werden aber jedem kostenfrezur Verfügung gestellt.

LG dipsy
 

baydor

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Ich finde, wer ein Angebot mit 65 Seiten verfasst, weiß ganz genau was er da tut, hat währenddessen auch genug Zeit, darüber nachzudenken.
Hier im Osten der Republik sind wir auch gar nicht billiger als im Westen der Republik.
Hier im Osten der Republik werden Aufräge dieses Umfanges auch nicht frei vergeben, sondern ausgeschrieben.

Sorry, aber das halte ich für ein Gerücht. In diesem Fall war die Firma aus dem Osten über 30 % günstiger. Die drei HH Firmen lagen mit leichten Abweichungen von ca 10 % alle ähnlich.
Das mag nicht auf alle Firmen zutreffen, aber verdächtig oft sind es "Ost"-Firmen, welche uns und Kollegen aus HH die Aufträge wegnehmen.
 

civil engineer

ww-robinie
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Technische Büros und Architekten berechnen für solche Ausschreibungen immerhin zwischen 6 und 9 % der Bausumme.

Hallo,

das glaube ich nicht. Nach HOAI § 33 wird die LPh 6 "Vorbereiten der Vergabe" bei Gebäuden mit 10% bewertet. Wenn Deine Behauptung oben zuträfe, wären für Vollarchitektur zwischen 60% und 90% der Bausumme als Honorar fällig.

Gruß
Jochen
 

magmog

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guude,

ich verstehe baydor nicht, warum bietet er nicht auf grundlage der ihm zugekommenen basis an? irgendwoher hat er doch infos, warum erstellt er dann erst mal ein LV.?
der kunde bekommt angeboten was er anfragt, punkt.

gut holz! justus.
 

baydor

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guude,

ich verstehe baydor nicht, warum bietet er nicht auf grundlage der ihm zugekommenen basis an? irgendwoher hat er doch infos, warum erstellt er dann erst mal ein LV.?
der kunde bekommt angeboten was er anfragt, punkt.

gut holz! justus.

Genau so haben wir es gemacht. Mit der Bauleitung Stundenlang durch die Gebäude gelaufen und aufgeschrieben. Es geht mir auch nicht um den Aufwand, der dahinter steht sondern das mein Angebot einfach an andere Firmen weiter geschickt wird. Dagegen versuche ich mich zu wehren.
 

Quickly

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Hallo,

bitte keine Ost West Diskusionen anfangen, mir wurden mehrere Aufträge auch von West Firmen Weg geschnappt bei denen ich auch im Vorfeld Riesige arbeit hatte.

Hab letzten Sommer auch ein LV mit ca. 45 Seiten für einen Kunden erstellt, bin dann mit 2 Ausführungen zur Präsentation gefahren eine mit nur Positionsüberschrift (Bsp. Regalwand Kasse) und einen mit dem Ganzen zubehörtext. Nach Ende des gesprächs habe ich dem Kunden die Variante 1 ohne erleuterung dort gelassen und das LV wieder mit genommen. Der Auftrag wurde trotzdem an uns vergeben.

Kenne aber noch eine Bessere Geschichte die eine Krankenversicherung in Hannover betrifft. Ein guter Kunde (grosser Innenausbauer) hat dort die Komplette Inneneinrichtung geplant, entwurfen (von hauseigenen Architekten) und anschliessend das Bietergespräch verloren. Als die Chefin nach einer weile dort gewesen ist viel auf das die orginal Entwürfe auch verbaut wurden. Mein Kunde ist dabei nicht Gerichtlich gegen die Versicherung vorgegangen aber alle Betriebsangestellten sind ausgetreten.

M.f.G. Thomas
 

baydor

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Hallo,

bitte keine Ost West Diskusionen anfangen, mir wurden mehrere Aufträge auch von West Firmen Weg geschnappt bei denen ich auch im Vorfeld Riesige arbeit hatte.

Hab letzten Sommer auch ein LV mit ca. 45 Seiten für einen Kunden erstellt, bin dann mit 2 Ausführungen zur Präsentation gefahren eine mit nur Positionsüberschrift (Bsp. Regalwand Kasse) und einen mit dem Ganzen zubehörtext. Nach Ende des gesprächs habe ich dem Kunden die Variante 1 ohne erleuterung dort gelassen und das LV wieder mit genommen. Der Auftrag wurde trotzdem an uns vergeben.

Kenne aber noch eine Bessere Geschichte die eine Krankenversicherung in Hannover betrifft. Ein guter Kunde (grosser Innenausbauer) hat dort die Komplette Inneneinrichtung geplant, entwurfen (von hauseigenen Architekten) und anschliessend das Bietergespräch verloren. Als die Chefin nach einer weile dort gewesen ist viel auf das die orginal Entwürfe auch verbaut wurden. Mein Kunde ist dabei nicht Gerichtlich gegen die Versicherung vorgegangen aber alle Betriebsangestellten sind ausgetreten.

M.f.G. Thomas


Noch etwas was ich bisher nicht wußte. Bitte um Berichtigung/Verbesserung.

Wenn eine Fa ein Angebot macht bzw. eine Ausschreibung ausfüllt und abgibt und brauchte sich die Örtlichkeiten laut AG nicht ansehen, so kann der AN bis zu 50 % Nachträge der Auftragssumme berechnen wegen Unkenntnis der Örtlichkeiten.

Wer wußte davon bzw. korrigiert diese Aussage??
 

dipsy

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Solch ein LV ist mir aber schon seit Jahren nicht mehr unter die Augen gekommen. Ich kann mich eigentlich gar nicht errinnern, jemals gelesen zu haben:" Sie brauchen nicht schauen kommen..." Außerdem halte ich das mit den 50% für ein Gerücht, das würde nämlich bedeuten, das jeder Neubau 50% teurer wäre als geplant.

Mir ist schon klar, daß Du ne Menge Arbeit mit Deiner Ausarbeitung hattest, ich vermute aber, daß Dir die "Lehre" daraus mehr bringt, als Deine Aufregung über Recht und Unrecht. Hör Dir die Erfahrungen der alten Hasen hier an, das Wissen ist oft Gold wert.


lg dipsy
 
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