Arbeitsrecht

Homer

ww-esche
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Hallo,

Wollte mich mal erkundigen wie es Arbeitsrechtlich aussieht wenn man eine Unterschrifft leisten soll.

In meinem Fall geht es darum das ich keine Beschäftigung auf 400 Euro Basis betreibe und annehmen soll/darf.

Muss man sowas unterschreiben?

Wie kann man entgegenwirken?

Bin wie vor den Kopf gestossen und für jeden Ratschlag dankbar.


MfG Homer
 

DesignSchreiner

ww-kastanie
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müsste normal rechetens sein das dir dein Arbeitgeber vorschreiben darf ob du einer nebentätigkeit nachgehen darfst...ist oft so (Futterneid ):rolleyes:
 

raftinthomas

ww-robinie
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glaub ich nicht.
denn eine nebentätigkeit darf man als AG nur verweigern, wenns entweder eine konkurenzsituation schafft oder aber den betrieblichen belangen entgegen wirkt (probleme mit arbeitszeiten etc).
 
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