Arbeitsunfall, muss der Betrieb zahlen ?

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Hallo zusammen,
bin seit einem monat geselle, nun ist mir am vorletzten montag ein unglück passiert. habe mir fast den daumen und den zeigefinger an der tischkreissäge abgeschnitten, jetzt habe ich mind. einen monat einen krankenschein. Da ich noch in der Probezeit bin kann mich mein chef rausschmeissen und wenn man den andeutungen glauben schenkt dann hat er das auch vor....
wie ist das mit der bezahlerei ? bekomme ja mein volles gehalt überwiesen, bezahlt das der chef oder die BG ??? (HolzBG)

Danke schonmal im vorraus...
 

Hobelmaul

ww-kiefer
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Hallo,

Gem. Entgeltfortzahlungsgesetz zahlt der Arbeitgeber bis zu 6 Wochen. Der Arbeitgeber wiederum bekommt aus dem Umlageverfahren das Geld teilweise von der Kasse zurück.

Gruß Andreas
 

Hobelmaul

ww-kiefer
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Hallo unregistriert,

seit wann bist du denn bei der Firma, anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall hat man erst nach einem Monat Betrieszugehörigkeit.
 

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also ich bin erst seit dem 1 februar geselle hab vorher 3 jahre lehre dort gemacht.. hab ja jetzt seit ich geselle bin wieder probezeit sprich ich kann doch eigentlich ohne grund gefeuert werden oder nicht
 

carsten

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Hallo

Krank und arbeitsunfähig durch Arbeitsunfall sind in der Beziehung nicht gleich zu setzen. Da hat die Krankenkasse nix zu melden da springt die BG ein. Die Probezeit hat beim Kündigungsschutz während Krankheit auch nix zu bedeuten. Scheue dich nicht die BG direkt anzusprechen.
 

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Festlohn und Mehrarbeitslohn?

Ich bin Kraftfahrer bei einer Spediton hatte 27.Mai einen Arbeitsunfall bin über den 07.07. weiter Krankgeschrieben. Meine Frage : Mein Arbeitgeber zahlt mir nur den normalen Bruttoarbeitslohn der im Arbeitsvertrag steht und nicht den Mehrarbeitslohn den ich laut Arbeitsvertrag machen muss das sind 2 Touren täglich den ich auf den Bruttoarbeitslohn bekomme(die 2 Touren werden als Mehrarbeit beschrieben) Wie verhalte ich mich weiter? Bekomme ich die Mehrarbeit von der BG für die 6 Wochen Lohnvortzahlung?

Ich hoffe das mir einer helfen kann ich bin darauf angewiesen mit dem normalen Arbeitslohn ohne mehr Arbeit kann ich mir die Kugel geben wenn auch die Krankenkasse das jetzt auch noch so weiter zahlt
 

Frank77

ww-birnbaum
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hmmm... den kündigungsschutz kannst du auch beachten... im allgemeinen kann man sagen, dass du dich erstmal in Ruhe auskurierst und dann siehst du weiter, so schnell kann dir nichts passieren
 

poco

ww-ahorn
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Hallo Gast, wenn das Mehrarbeit ist und so ausgewiesen ist, wirst du darauf keinen Anspruch haben, da du diese Mehrarbeit nicht erfüllst und für deine normale Arbneit weiter bezahlt wirst.

@ Marxi Die Krankenkasse zahlt dem Arbeitgebe4r in den ersten sechs Wochen aber nur wenn er die Umlage monatlich bezahlt. ( freiwillig) danach erhält man 80 % des Lohns von der Krankenkasse und nichts mehr vom Arbeitgeber
 
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