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OLG Saarbrücken, Urteil vom 03.04.2007 - 4 U 587/05
Leitsatz:
1. Zur Kausalität einer Vertragsverletzung für später entstandene Prozesskosten im Prozessrechtsverhältnis zu einem Dritten § 31, 823, 831 BGB.*)
2. Nach wohl allgemeiner, zutreffender Auffassung fällt jedenfalls nach Beendigung der Architektentätigkeit ein über die Honorarforderung abgeschlossener Vergleich nicht unter die Vorschrift des § 4 Abs. 4 HOAI.
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1. Zur Kausalität einer Vertragsverletzung für später entstandene Prozesskosten im Prozessrechtsverhältnis zu einem Dritten § 31, 823, 831 BGB.*)
2. Nach wohl allgemeiner, zutreffender Auffassung fällt jedenfalls nach Beendigung der Architektentätigkeit ein über die Honorarforderung abgeschlossener Vergleich nicht unter die Vorschrift des § 4 Abs. 4 HOAI.
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