Außenwand Werkstatt: Vorgabe weiß

sonicbiker

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Liebe Kolleg*innen,

von meiner Nachbarin habe ich die Erlaubnis, meine Werkstatt an der Grundstücksgrenze etwas zu erweitern. Sie gibt ihr Okay aber unter der Bedingungen, dass die zu ihr zeigende Wandseite weiß ausgeführt wird. Der untere Teil (mehr als die Hälfte) der Wand wird durch eine (natürlich jährlich neu weiß getünchte) Mauer auf ihrer Seite verdeckt. Nun wollte ich den Anabau nicht mauern, sondern als Holzbauwerk mit einer Lärchen- oder Douglasien-Deckelschalung natur ausführen.
Welches (Platten?-)Material bietet sich an, um (nur) den genannten Wandabschnitt in weiß und vielleicht auch eben auszuführen? Oder würdet ihr einfach nur den sichtbaren oberen Teil der Deckelschalung weiß lackieren? Es ist an dieser Stelle kein Fenster oder eine andere Unterbrechung der Wandfläche vorgesehen.

Danke für eure Unterstützung!
Viele Grüße, Wolfram
 

TomfromMuc

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Hallo Wolfram,

weiß lasieren kannst Du die Schalung sicher, machst Du dann aber auch öfter. Ansonsten fehlt mir etwas die Vorstellung. Auf der Grenze steht ihre Wand? Und du baust direkt auch auf die Grenze einen Holzbau mit Schalung außen drauf? Wie machst du das dann im unteren Bereich vor ihrer Wand? Vielleicht gibt's ein Foto?

Ansonsten gibt's Putzträgerplatten, die Du verputzen kannst, weiße Fassadenplatten (z.Bsp. Eternit o.ä. Hersteller), die gibt's auch als schindelartige Platten oder Bahnen, die man quer anschrauben könnte, auch mit Fassadenbahn dahinter und mit Fugen montierbar, Trespa, Fundermax o.ä. (ist etwas teurer)…….. die Gestaltung würde ich dann aber wegen der hoffentlich weiterhin guten Nachbarschaft mit ihr abstimmen. Immerhin muß sie das ja dann immer anschauen.

LG Tom
 

predatorklein

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Moin

Zeig ihr ein weißes Trapezblech und frag sie , ob das ok wäre ?
Einmal angebracht , 25 Jahre Ruhe .

Und alles aufs Papier bringen , also Schriftstück aufsetzen , wo klar dargelegt wird , worum es geht .

Und check vorher bei deinem örtlichen Baurechtsamt ab , was die Vorschriften sagen ?
Und wo die ein Auge zudrücken und wo nicht .

Ich hab bei einem Nachbarn vor 3 Jahren eine größere Gartenhütte gebaut .
Abstand zur Nachbarsgrenze 1,5 m ( statt der gtesetzlichen 2,5 m ) .
Der Nachbar war einverstanden .

Jetzt wurde das Haus verkauft , der neue Besitzer ist nicht mehr einverstanden !
Jetzt geht die Sache vor den " Kadi " :emoji_frowning2:

Witzig ist , daß lt. RA der Besitzer des Gartenhauses gegen den " alten " Nachbarn Schadensersatzansprüche geltend machen kann .

Der " alte " Besitzer hätte mit dem neuen Besitzer vorher abklären müßen , ob dieser mit der vor 3 Jahren getroffenen Abmachung einverstanden ist .
Schon bißchen crazy :emoji_triumph:

Und 2 andere Nachbarn haben an ihrer gemeinsamen Einfahrt den Zaun entfernt .
So konnte der eine Nachbar sein Wohnmobil reinfahren .

Jetzt haben sie Zoff , und der Nachbar hat den Zaun wieder aufgebaut .
Und das Wohnmobil muß auf der Straße stehen ( was auch schon wieder Ärger gab , weil es kaum Parkplätze gibt ) :emoji_rolling_eyes:

Da ist ganz schnell Schluß mit lustig .

Gruß
 

elmgi

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@ Wolfram,

ich habe vor langen Jahren auch auf der Grundstücksgrenze meine Garage verlängert, alles im Rahmen der zulässigen Bebauungsvorschriften.
Die Maßnahme habe ich aber trotzdem vorsorglich mit den Nachbarn besprochen und mir ihr Einverständnis eingeholt.

Um evtl. (zukünftigen) Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen, habe ich die Absprache auch schriftlich fixiert und den Passus: "Gegen die ...
Maßnahmen erheben die Eigentümer des Grundstückes … und ihre Rechtsnachfolger keine Einwände" hinzugefügt. Das Ganze haben die Nachbarn unterschrieben.

Neben dem rechtlichen Aspekt habe ich beim Lesen Deiner Zeilen auch an den Schallschutz (Werkstatt!) denken müssen. Ein wichtiger Teil eines nachbarschaftlichen Friedens. Das ist mit einer gemauerten Wand (in meinen Augen) einfacher zu erzielen.
 

sonicbiker

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Liebe Foristen,
vielen Dank für die hilfreichen Rückmeldungen!
Das schriftliche Einverständnis habe ich mir schon geholt, den Passus "und ihrer Rechtsnachfolger" sollte ich wohl tatsächlich noch nachholen - auch wenn der Plan schon mit ihren Kindern abgesprochen ist.

Der Schallschutz sollte insofern kein größeres Problem darstellen, als das die großen Maschinen bleiben wo sie sind (im Gemäuer) und vor allem Hobelbank/Montagetisch und Handwerkzeuge umziehen, dazu ein Teil des Holzvorrates.

Putzträgerplatten, Fassadenplatten, Kompaktplatte, Trespa und Fundermax werde ich mir heute Abend in Ruhe ansehen - vielen Dank @uli2003 und @TomfromMuc !

Viele Grüße,
Wolfram
 
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