Aushangpflichtige Gesetze

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Eine Meldung bei openPR.de von Ing.-Büro Hartmut Frenzel - Nachhaltig. Exzellent. Beraten. vom 30.05.2007 - 08:46 Uhr - Der Arbeitgeber muss Gesetze, seinen Betrieb betreffend, auslegen. Dieses ist in den jeweiligen Gesetzen individuell geregelt. Z. B. heißt es im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) unter §12 (5): Dieses Gesetz und § 61b des Arbeitsgerichtsgesetzes sowie Informationen über die für die Behandlung von Beschwerden nach § 13 zuständigen Stellen sind im Betrieb oder in der Dienststelle bekannt zu machen ...

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