Balkonverkleidung / Sichtschutz - ein paar Fragen

ti-mar

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Hallo zusammen,

Ich bin absolut neu hier und habe aktiv nach einem solchen Forum gesucht, da ich Hilfe bei meinem nächsten Projekt brauche.

Als Großstädter bin ich leider nicht mit großartigem handwerklichen Erfahrungen ausgestatte, möchte aber in der neneuen Wohnung das ein oder andere selbst machen.

Das aktuelle Projekt soll ein Sicht- und Windschutz für den Balkon sein. Es ist ein Neubau und ein aktuell unschönes Metallgelände, Streben im Abstand von rund 12 cm mit einer Tiefe von 4cm. Es soll ein knapp 2m langes und ein 0,9m langes Stück mit einer jeweiligen Geländerhöhe von 1,1m verkleidet werden.

Nun zu den Fragen:
1. Welches Holz verwendet man besten? Ich hatte evtl an Profilholz gedacht.
2. Wie kann man das am besten an einem Metallgeländer befestigen?
3. Abhängig vom Holz wie muss ich es schützen? Lasieren?

Sorry, falls euch die Fragen zu dümmlich sind, aber ich bin absoluter Neuling in diesem Geschäft :emoji_wink:

Besten Dank im voraus!
Tim
 

Holz-Fritze

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Nun zu den Fragen:
1. Welches Holz verwendet man besten? Ich hatte evtl an Profilholz gedacht.
2. Wie kann man das am besten an einem Metallgeländer befestigen?
3. Abhängig vom Holz wie muss ich es schützen? Lasieren?

Sorry, falls euch die Fragen zu dümmlich sind, aber ich bin absoluter Neuling in diesem Geschäft :emoji_wink:

Besten Dank im voraus!
Tim

Ich hatte auch ein häßliches Metallgeländer an meinem Altbau und habe es mit Lärche unbehandelt verkleidet. Jetzt nach ca. 4 Jahren fängt es an zu vergrauen.

Allerdings habe ich einfach das Geländer angebohrt und waagerechte Hölzer angeschraubt auf denen dann die Lärchenbretter angeschraubt wurden. Als Verkleidung habe ich fertige Zaunbretter genommen.
 

ti-mar

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Hallo Ralf,

Danke für deine schnelle Rückmeldung!
Eine Lebensdauer ist in Anbetracht einer Mietwohnung denke ich ausreichend. Aus selbigen Grund aber auch das Bohren ins Geländer :emoji_frowning2:

Vielleicht gibt es ja noch Alternativen. Evtl irgendwelche Klemmbeschläge die man ans Holz schrauben kann?!

Danke für weitere Tips :emoji_slight_smile:
 

Fiamingu

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Hallo Tim,
miete oder Eigentum? Wenn Eigentum
kannst du das Geländer anbohren. Wenn
Miete sollte eine klemmende Konstruktion
angestrebt werden. Stelle doch mal ein Paar
Bilder der Situation ins Forum. Dann sehen wir
klarer.
Holla, da warst du selbst schneller. Mach mal Bilder.
 

ti-mar

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Hallo Tim,
miete oder Eigentum? Wenn Eigentum
kannst du das Geländer anbohren. Wenn
Miete sollte eine klemmende Konstruktion
angestrebt werden. Stelle doch mal ein Paar
Bilder der Situation ins Forum. Dann sehen wir
klarer.
Holla, da warst du selbst schneller. Mach mal Bilder.

Anbei mal ein Bild vom Balkon bzw. dem Geländer meiner Mietwohnung :emoji_slight_smile:
 

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Neige

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Hallo Tim,
zunächst solltest du klären, ob du überhaupt einen "Bretterverschlag" in welchem Umfang anbringen darfst. Ich hab es jetzt mal bewust "Verschlag" genannt weil mir pesönlich es nicht gefallen würde. Wenn du es machen darfst, wäre auch satiniertes Plexiglas eine Alternative und fällt m. E. nicht ganz so auf.
 

Fiamingu

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Ghisonaccia, Korsika, Frankreich
Da ich jetzt da Gesamtbild der Wohnanlage
sehe, schliesse ich mich dem Rat von Sigi
an. Eine Holzverkleidung würde in der Si-
tuation schon aus dem Rahmen fallen.
Satiniertes UV-beständiges Plexi/
Macrolon sollte da dezenter sein
und ebenso den Zweck erfüllen.
Das Trägermaterial für Werbemittel
(mir fällt momentan der Name nicht ein)
sollte auch gehen da es weiss ist. Einfach
beim nächsten Werbefritzen mal anfragen.
Jetzt hab ich es, Harschaumplatten. Die sind
auch nicht teuer und leicht zu verarbeiten.
 

ChristophW

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Evtl irgendwelche Klemmbeschläge die man ans Holz schrauben kann?!
Wenn es auch pragmatisch sein darf: Einfach Quer eine Latte hinter das Gitter dann Hochkant ebenfalls eine Latte vor das Gitter und mit Flügelmutter verbinden. Auf die Konstruktion kannst du dann beliebiges aufschrauben und es auch leicht wieder entfernen.
 

TomfromMuc

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Hallo Tim,

wie Du das realisieren kannst, wurde Dir ja schon gesagt.

Meine dringende Empfehlung wäre aber auch erst mal der Gang zum Vermieter, ob Du das überhaupt darfst (ich schätze mal nicht). Bei so einer Wohnanlage steht mit großer Sicherheit in der Teilungserklärung und den WEG-Beschlüssen, wie damit umgegangen wird (was auch richtig so ist). Es ist auch egal, ob Du Mieter oder Eigentümer bist. Das gilt für alle gleich. Ein Anruf bei der Hausverwaltung kann Dir sicher auch schnell Aufklärung geben.

LG Tom
 

Sägenbremser

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Köln
Glaube jetzt kaum, das mit einem PVC Schlauch auf
dem U-Eisen ein galvanisch behandeltes Bauteil einen
wirklichen Schaden erleiden dürfte.

Bei einer " Verbretterung" des Balkonabschlusses biegen
sich bei mir zwar auch die Fussnägel hoch, aber ob das in
der temporären Form unzulässig wäre - glaube ich kaum.

Ist leider auch in einem sorgfältig gestalteten Bauwesen
nur schwer durchsetzbar, das die persönlichen Ansprüche
hinter dem Wunsch der Eigentümer zurückstehen müssen.
Sichtbar ist das deutlich in fast allen neueren Wohnanlagen.

Selbst wenn es vertraglich festgelegt worden seien sollte, wird
die simple Segeltucheinflechtung kaum eine Beeinträchtigung
der überlassenen Mietsache darstellen. Habe ich gerade selber
in der Form erleben dürfen - als Begründung wurde mir das
Recht auf persönliche Sicherung der Privatsphäre vom Gericht
angemahnt. Das sich mein Schlosser und auch ich, zuvor einige
Gedanken über die Gestaltung der Rückseite eines über 100 Jahre
alten Wohnhauses gemacht hatten, wurde als untergeordnet im
Sinne der Überlassung von Wohnräumen und der Gestaltung der
dazu gehörenden Wohnflächen angesehen. Hätte ich die Balkon-
flache nicht zum anteiligen Wohnraum dazu gerechnet, was unter
wirtschaftlichen Gesichtspunkten aber leider nötig war (solch eine
Balkonanlage kosten schon einige Euros) hätte ich auch das alleinige
Verfügungsrecht gehabt, sprich es wäre eine Aussengestaltung des
Gebäudes gewesen. Nach meiner Erfahrung erledigen sich aber einige
Probleme im Mietobjekt schon meistens von selber, Zeit ist eine Macht.

Gruss Harald
 
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