Baurecht: Tipps zur VOB

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Grundlegende Kenntnisse im Baurecht sind für Handwerker unverzichtbar. Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/:emoji_sunglasses: regelt die Durchführung und Abwicklung von Bauaufträgen. Die VOB/B ist im Wesentlichen eine Sammlung Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AG:emoji_sunglasses:. Soll zwischen zwei Vertragspartnern die VOB/B gelten, muss dies wirksam vereinbart werden.

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