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OLG Stuttgart, Urteil vom 16.05.2007 - 4 U 23/07
Leitsatz:
1. Spontan brechendes Einscheiben-Sicherheits-Glas (ESG) ist auch dann mangelhaft, wenn die Brüche technisch nicht vermeidbar sind.
2. Kann ein Auftraggeber das in Fachkreisen bekannte Risiko der Spontanbrüche durch Recherchen erkennen, trifft ihn ein Verursachungs-/Verschuldensbeitrag.
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1. Spontan brechendes Einscheiben-Sicherheits-Glas (ESG) ist auch dann mangelhaft, wenn die Brüche technisch nicht vermeidbar sind.
2. Kann ein Auftraggeber das in Fachkreisen bekannte Risiko der Spontanbrüche durch Recherchen erkennen, trifft ihn ein Verursachungs-/Verschuldensbeitrag.
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