Update:
1. Ich habe über das Kontaktformular eine Anfrage um Ersuchen einer Bedienungsanleitung gestellt.
2. Ich habe an die Mailadresse eine Anfrage um Ersuchen einer Bedienungsanleitung gestellt.
3. Ich habe telefonisch nachgefragt. Es wurde mir mitgeteilt, es werde nachgesehen was mit den Mails passiert ist und man meldet sich
4. Ich habe wieder telefonisch nachgefragt. Es wurde mir mitgeteilt, es werde nachgesehen was mit den Mails passiert ist und warum man sich nicht gemeldet hat. Es ist derzeit sehr viel zu tun...
5. Ich habe gestern wieder angerufen und nachgefragt, ob es denn tatsächlich so schwierig ist, mir eine Bedienungsanleitung zuzusenden. Wieder die Dame vom letzten Mal. Aussage: "Ich bin nicht befugt, eine Bedienungsanleitung zu versenden". AHA ??!
Frage meinerseits: Wer ist befugt bzw. kann ich mit dieser Person verbunden werden.
Das hat auch funktioniert.
Ich schildere der Befugten Person (zum x-ten Mal) die Geschichte. Die Dame ist so nett und fährt mich in scharfen Tonfall an was ich mir nicht vorstelle, einfach so eine Bedienungsanleitung erhalten zu wollen…
Bin sprachlos
…den wenn ich einfach so eine Bedienungsanleitung wolle, ich mit dieser zur Behörde maschiere, haftet sie aufgrund der Konformitätserklärung der Anleitung für die Maschine. Stichwort EX-Schutz...
OK, soll so sein. Aber es wäre wohl nicht zuviel verlangt, darüber eine entsprechende Auskunft per Mail zu erhalten??
Habe dann das Typenschild der Absaugung fotografiert und die darauf befindliche Seriennummer gesendet und heute die Anleitung ohne der sowieso nicht benötigten Konformitätserklärung erhalten.
Die Sache ist für mich letztendlich positiv erledigt. Hat aber insgesamt fast ein Monat gedauert.
Ich denke mir meinen Teil über diesen Service...:rolleyes: