Blockhaus Verbindung (Pfosten, Balken(stehend))

TinoP

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Hallo zusammen,

Nach stundenlangen suchen im I-Net habe ich nichts gefunden.
Meine Frage: Ich möchte ein Holzschauer bauen. Mein Feuerholzlager hat eine Größe von 5m tiefe und eine Länge von 25m, was ich nun überdachen möchte mit Vollstammholz (ähnlich eines Carports)
Nun würde ich ein 30 cm stamm stellen und von oben nach unten den Sattel sägen und nun zur Frage: wie übertrage ich das sattelmaß auf dem darüber kommenden Balken ? Siehe auch Bild

Vielen lieben Dank...
 

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TinoP

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Hallo Fiamingu,

denn Kopierzirkel für Eckverbindung und kehle dachte ich? aber zum übertragen von Pfosten auf tragenden Rundholz auch? wie würde dies gemacht?

also ich meine wie Sattel, Kerve übertragen wird weiß ich aber eben nicht vom ständer, balken nicht

danke für hilfe
 

Tom009

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Hallo Tino,
25 x 5 m ist ja schon was. Hast Du ein Baugenehmigung für das Gebäude?
In Deutschland ist sogar die Lagerung von Brennholz (nur als Brennholzstapel) geregelt.:cool:
Je nach Bundesland und Größe ist nur die Errichtung eines Stapels pro Flurstück für den Eigenbedarf zugelassen. Befindet sich das Bauvorhaben im Außenbereich?
 

TinoP

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Hallo Tom,

Ja bin im Außenbereich, mein Grund (6000m2) liegt halb in halb im Wald, habe keine Nachbarn oder jegliches. Zählt eine Überdachung als Gebäude?
 

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Tom009

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Hallo,

eine Überdachung zählt schon als Gebäude. Das ist baurechtlich schwierig. Ich empfehle dir mit dem Bauamt zu sprechen. Aber ein Brennholzschuppen ist immer eine schlechte Argumentation. Das Bauamt kann sagen, du könntest dein Brennholz ja auch einfach mit einer Plane abdecken.
In welchem Bundesland wohnst Du? Bist du privilegiert (Land- oder Forstwirt)?
VG
 

TinoP

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bin nicht privilegiert. bin in Sachsen zuhause...hier im Bild (roter kreis) die Verbindung. hier sieht es aber aus als würde nur eine plane Fläche erzeugt und verschraubt. aber ich hätte es eben gern eingearbeitet so wie es sein sollte
 

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Tom009

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Hallo,
du solltest dir zunächst Gedanken um das Baurecht machen. Wenn Du das Gebäude ohne Baugenehmigung errichtest - besteht ein Risiko es später wieder abreißen zu müssen. Andererseits, ein Bauvorhaben dieser Größenordnung im Außenbereich beim Bauamt durchzusetzen ist nicht leicht. Als Nutzung, die Lagerung von Brennholz ist m. E. schlecht darstellbar.
Im Außenbereich ist die Erteilung einer Baugenehmiung für nicht privilegierte Bauvorhaben abhängig vom zuständigen Bauamt und dem entsprechenden Sachbearbeiter.

VG
 

kgb007

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Hallo,
du solltest dir zunächst Gedanken um das Baurecht machen.

VG


Ja aber das will er doch gar nicht wissen. Bei uns (Brandenburg) sind Grenzwert 30 qm. Dann kommen noch Zusatzeinschränkungen (Nachbarschaft und blabla) Bei mir war noch keiner gucken...
Zum Thema: Wie Flamingo (so lese ich das immer...) schreibt:
Säge einer Zapfen an den Stiel und dann beitelst Du die Stelle wo der Schlitz rein soll eben und zeichnest das an.
 

Fiamingu

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Fiamingu muss es heissen, sorry!
Was bedeutet der Name? Bist Du Flame?

Fiamingu heisst auf Korsisch Flame.:emoji_wink:
Daher auch meine Herkunft. Belgier. :emoji_grin:
Aber auf Korsika residierend. :emoji_grin:
Zum Thema. Entweder den Zapfen
durchstemmen und keilen oder
einstemmen und mit Holznägeln
aus Hartholz sichern. Ich würde
ganz profan zur Hälfte zapfen und
von Oben noch schrauben. Das Recht-
liche Problem ist ja nicht Thema. Hier
würde ich einfach mal bauen. Mal sehen
was kommt.
 
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