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Tischler und Schreiner gehören jetzt doch zum Kreis der Ausstellungsberechtigten für den Gebäudeenergieausweis. Die Bundesregierung hat einen entsprechenden Entwurf der Energieeinsparverordnung (EnEV) gebilligt, den der Bundesrat zuvor beschlossen hatte. Damit ist das parlamentarische Verfahren abgeschlossen; laut dem federführenden Bundesbauministerium tritt die EnEV zum 1. Oktober dieses Jahres in Kraft. Sie regelt die Einführung des Gebäudeenergieausweises.
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Tischler und Schreiner gehören jetzt doch zum Kreis der Ausstellungsberechtigten für den Gebäudeenergieausweis. Die Bundesregierung hat einen entsprechenden Entwurf der Energieeinsparverordnung (EnEV) gebilligt, den der Bundesrat zuvor beschlossen hatte. Damit ist das parlamentarische Verfahren abgeschlossen; laut dem federführenden Bundesbauministerium tritt die EnEV zum 1. Oktober dieses Jahres in Kraft. Sie regelt die Einführung des Gebäudeenergieausweises.
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