Carport-Bau -> Balkenstärke

flsti

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Hallo zusammen,

ich möchte mir gern ein Carport bauen.
Kaufen fällt aufgrund der gegebenen Örtlichkeit aus...

Das Carport soll 6,5m breit und 7,5m lang werden.
Allerdings sollen die 6,5m frei (ohne Mittelstützen) überspannt werden, sodass quasi ein großer "Raum" entsteht.
Damit aber nicht genug, auf das Carport soll ein Balkon drauf, es muss also begehbar sein.
Plan war, auf die Balken zunächst OSB-Platten zu legen, darauf eine dicke Folie auslegen (verschweißt) und zum Schluss, schwimmend verlegt, ein Terrassenboden (Douglasiendielen / ...)

Meine Frage ist nun, wie dick das Gebälk sein muss. Kann mir hierzu jemand einen Tip geben?

Vielen Dank!
Florian
 

Alter Polier

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Hallo! Da kann dir nur einer weiter helfen,STATIKERnennt er sich!!
So ein Forum ist meiner Meinung nach nicht geeignet solch Fragen zu klären,Statik Baugenehmigung usw.
Nicht mal ich mit 40 Jahren Berufserfahrung würde das Freihand (freischnautze) bauen.
mfg. Uwe
 

flsti

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Hallo,

danke für die Antwort.
Ich kenne Statiker. Eine Baugenehmigung benötige ich für mein Vorhaben nicht.

Und es hätte ja durchaus möglich sein können, dass schonmal jemand etwas in der Art gebaut hat.
Möglicherweise könnte man sich ja auch an den Schneelast-Zonen orientieren...

Gruß,
Florian
 

Mitglied 24010 keks

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Schnee ist nicht die einzige Belastung in so einem Fall. Da spielen noch der Wind, die gesamte Konstruktion sowie alle Anschlüsse rein.

Nur die Balkenstärke... damit ist es nicht getan. Schon gar nicht bei der von dir genannten Größe.

Wer sagt das du keine Baugenehmigung brauchst? Das Ding ist schon verdammt groß! Unter einen normalen "überdachten Kfz Stellplatz" fällt das, meiner Meinung nach, definitiv nicht mehr.

Gruß Daniel
 

flsti

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Wenn ich mich aber an einem am Markt erhältlichen Carport für Schneelast-Zone 1 orientiere, ist das sicherlich schon inkl. Wind berechnet.

Das ich keine Genehmigung brauche weiß ich einerseits vom Bauamts-Anwesenden und andererseits aus bestehenden Gesetzten.
 

Alter Polier

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Na da frag ich mich, wen du schon alles weist (Schneelast -Zone ,Baugenehmigung ) wieso du dann noch nach Balkendimensionen fragst? Ich bin raus !
Gruß Uwe
 

BRH

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Das ich keine Genehmigung brauche weiß ich einerseits vom Bauamts-Anwesenden und andererseits aus bestehenden Gesetzten.
Falls du in Deutschland wohnst, in welcher Ecke ungefähr?
Gibt es da noch Bauplätze oder runtergewohnte Häuser zum verkauf?

Eine Gegend in der man frei Schnauze bauen darf, dafür würde ein Umzug in betracht kommen.
 

flsti

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Tut mir leid, mich hier her gewendet zu haben.

Alles, was ich dazu definitiv weiß ist die Sache mit der Baugenehmigung.

Die Orientierung an der Schneelast war nur eine Idee. Ob 100 kg Schnee da liegen oder ich da stehe dürfte dem Holz vermutlich egal sein.

Und die für mich geltende Schneelastzone zu ermitteln ist ja nun kein Hexenwerk, dafür reicht Realschule...
 

Mitglied 24010 keks

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Lieber flsti,

wie du sicher weißt gibt es in D auch sehr unterschiedliche Windzonen.
Weiterhin wirst du dich mit deinem Projekt nicht an einem, am Markt erhältlichen, orientieren können, da es meines Wissens nach solche Dimensionen am Markt nicht gibt!

Auf welche Gesetze beziehst du dich da? Kommst du aus Deutschland? Das Gesetz würde ich auch gerne kennen. Damit könnte ich mir eine Menge Arbeit sparen... (Das mein ich jetzt nicht ironisch!)

Letztendlich ist es doch so, du kannst machen was du willst wenn du keine Genehmigung brauchst. Es sollte halt nicht einstürzen wenn grad Menschen in der Nähe sind. Sonst wird dir richtig übel die Lampe angemacht.
Wie man sowas rechnet kann man sehr leicht im Internet herausfinden. Da gibt es haufenweise Skripte von z.B. Hochschulen zur Bemessung von Bauwerken im Holzbau. Dann gibt es weiterhin noch Online Berechnung Tools.
Wenn du damit alles richtig machst, kannst du mit Sicherheit das größte Risiko ausschließen.

Hier wirst du mit Sicherheit keinen finden der dir, in deinem besonderen Fall, eine verlässliche Auskunft geben wird. Zumal deine Angaben dafür auch noch viel zu dürftig sind. (Abstand der Sparren, dicke der OSB Platte, geplante Belastung etc.) Können werden das dann einige, aber die die das können verdienen damit auch ihr Geld...

Gruß Daniel
 

flsti

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Hallo,

danke für deine Antwort.
Schon klar, dass es mein "Modell" nicht gibt. Aber wenn ich fort gehe und ein handelsübliches Doppelcarport kaufe, fragt mich dort ja auch niemand nach der Windlast.
Ich würde mir ja auch ein 6m-Modell kaufen, dass lässt die Bauordnung aber wiedrum nicht zu... :mad:

In Hessen benötigt man für ein Carport keine Baugenehmigung, sofern es kleiner als 50m2 ist und die Gesamtlänge der Grenzbebauung 15m nicht überschreitet.

Und eben zur geplanten Belastung muss ich ja in Erfahrung bringen. Warum hat ein Balkon eine Flächenlast von 4, während ein Wohnraum bei 1,5 liegt?
 

Holz-Fritze

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Tut mir leid, mich hier her gewendet zu haben.

Alles, was ich dazu definitiv weiß ist die Sache mit der Baugenehmigung.
...

Sobald da ein Balkon drauf kommt, brauchts Du in Deutschland eine Baugenehmigung, es gibt kein Bundesland in dem Du Balkone ohne Baugenehmigung bauen darfst.

Da würde ich mich mal genau erkundigen, die LBO deines Bundeslands hilft auch weiter. Oder wohnst Du nicht in Deutschland?

Übrigens, auch für Bauten die keiner Baugenehmigung bedürfen, benötigst Du einen Standsicherheitsnachweis in Form einer Statik. So ist in D. die gesetzliche Lage. Kaufst Du einen fertigen Carport reicht die miterworbene Statik, aber sobald eben ein Balkon drauf kommt, ist damit auch Schluss.
 

Holz-Fritze

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Lese ich da was von Grenzbebauung? Dann kanst Du das mit dem Balkon vergessen, denn ein Balkon löst eine Abstandsfläche aus, er muss also 3m von der Grundstücksgrenze entfernt sein. Es sei den Dein Nachbar läßt sich auf eine Baulast ein.
 

Mitglied 24010 keks

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Und eben zur geplanten Belastung muss ich ja in Erfahrung bringen. Warum hat ein Balkon eine Flächenlast von 4, während ein Wohnraum bei 1,5 liegt?

Das ist ganz einfach. Auf einem Balkon ist mit Menschenansammlungen zu rechnen. Viele Menschen = viel Gewicht

Schon klar, dass es mein "Modell" nicht gibt. Aber wenn ich fort gehe und ein handelsübliches Doppelcarport kaufe, fragt mich dort ja auch niemand nach der Windlast.
Jein. Ein Aufbau in Gebieten in denen die Musterstatik auf Grund von Wind und Schnee nicht gilt, ist nicht zulässig.

Ich würde mir ja auch ein 6m-Modell kaufen, dass lässt die Bauordnung aber wiedrum nicht zu...
Aber 6,5 x 7,5m² schon?

In Hessen benötigt man für ein Carport keine Baugenehmigung, sofern es kleiner als 50m2
Bist du dir sicher, dass das nicht vielleicht eher m³ sind? Lies noch mal genau. Hab mich da auch schon mal vertan. :emoji_slight_smile: 50m² wäre schon eine krasse Ansage!

Gruß Daniel
 

flsti

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Hallo Holz-Fritze,

natürlich hast du nicht unrecht :emoji_wink:
Es verhält sich folgendermaßen: um diesen bürokratischen Aufwand zu umgehen baue ich zunächst das Carport (zufällig so stabil, dass ein Balkon drauf kann).
Dann gehe ich zum Kreis-Bauamt und lasse mich vom §xx befreien. Das funktioniert problemlos, sobald der Nachbar zustimmt.
Und mit dem Balkon muss ich dann auch den vorgeschriebenen 3m-Abstand zur Grenze einhalten :emoji_wink:
 

Holz-Fritze

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Hallo Holz-Fritze,

natürlich hast du nicht unrecht :emoji_wink:
Es verhält sich folgendermaßen: um diesen bürokratischen Aufwand zu umgehen baue ich zunächst das Carport (zufällig so stabil, dass ein Balkon drauf kann).
Dann gehe ich zum Kreis-Bauamt und lasse mich vom §xx befreien. Das funktioniert problemlos, sobald der Nachbar zustimmt.
Und mit dem Balkon muss ich dann auch den vorgeschriebenen 3m-Abstand zur Grenze einhalten :emoji_wink:

Jep aber um die Baugenehmigung für den Balkon kommst Du nicht drumrum. Sonst ist das ein Schwarzbau.
 

flsti

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lt. der Aussage des Mitarbeiters vom Kreisbauamt geht das durch die nachträgliche Befreiung vom Paragraphen.
Und er befreit mich, sobald ich ihm die Zustimmung des Nachbarn vorlege.
 

Holz-Fritze

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lt. der Aussage des Mitarbeiters vom Kreisbauamt geht das durch die nachträgliche Befreiung vom Paragraphen.
Und er befreit mich, sobald ich ihm die Zustimmung des Nachbarn vorlege.

Da hast Du sicherlich etwas falsch verstanden, eine Baugenhemigung hat ja einen Grund, wenn ein Balkon mit Menschendrauf zusammenbricht und Menschen zu schaden kommen und dann anschließend rauskommt dass das Bauamt da keine Baugenehmigung gefordert hat. Dann hat der Mitarbeiter dort aber ein Problem.
 

flsti

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@keks010982:

was die Grundfläche angeht: 6,5m sind es von meiner Hauswand bis zur Grenzmauer.
Deswegen muss ich 6,5m breit bauen, alternativ dürfte ich nur 3,5m breit bauen.

Das wusste ich auch nicht: Grenzbebauung heißt "haargenau auf" die Grenze, nicht in die Nähe der Grenze...
 

Mitglied 24010 keks

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Also eine Rechtsberatung werde ich hier auch eher nicht machen :emoji_slight_smile: Aber habe gerade mal in der HBO gestöbert. Hat mich halt interessiert.
Die 50m² stimmen tatsächlich. Nicht schlecht!
Die Grenzbebauung, was das reine Carport angeht, würde ich jedoch anders sehen. Lies mal §6 Abs. 9 und 10 --> Wenn die auf den Begriffen rumreiten würde ich das Vorhaben halt Garage nennen... Da steht nichts davon, dass man genau auf die Grenze bauen MUSS! Ist ja auch blödsinn. Abstandsflächen brauchst du auch nicht --> du brauchst deinen Nachbarn noch nicht einmal fragen. (Vorausgesetzt dein Maß der Grenzbebauung ist nicht schon woanders ausgereizt.)

Lass dir doch mal von einem Zimmerer ein Angebot machen. Meist ist das gar nicht soooo teuer wie immer alle denken. Das bist du auch auf der sicheren Seite zwecks der Statik.
Den Balkon lassen wir mal außen vor. :emoji_slight_smile: Das ist ne andere Baustelle.

Gruß Daniel
 

flsti

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...gelle... :emoji_wink:

Da werde ich mich gern nochmal informieren! Mir wäre es auch lieb, wenn ein Durchgang zwischen Zaun und Carport bleiben würde.

Es geht nicht vorrangig um die (evtl.) Mehrkosten wenn man es machen lässt, eher darum, dass man es aus Spaß an der Freude gern selbst machen würde.

Jipijajajipijipijäh! (oder so ähnlich, Hornbach halt :emoji_wink:)

Übrigens, in Hessen gibt es offiziell keine Carports, nur Garagen. Deswegen darf man die auch nicht direkt auf die Grenze zu Straße stellen (wegen der Einsicht...)
 

McBride

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Wenn ich sowas privat für mich bauen würde:
Säulen 14/14, Pfetten 14/24, Kopfbänder 12/12, Sparren 12/24 Abstand 70cm...ganz unverbindlich ausm Bauch heraus, das reicht für ein Carport.
Wenn auf dem Balkon Partys mit 20 Leuten gefeiert werden dann würde ich etwas großzügiger dimensionieren.
Angenommen habe ich jetzt die gleiche Bauform wie auf dem Bild.
 

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dascello

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Ähemmmm.....

Wie werden denn beim abgebildeten Gebäude die Kräfte von links und rechts abgefangen?
Da sehe ich gar kein versteifendes Element.
Fehlt da vlt noch eine Rückwand oder so?

Nur so interessehalber.


gruß

michael
 

Friederich

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Wie werden denn beim abgebildeten Gebäude die Kräfte von links und rechts abgefangen?
Da sehe ich gar kein versteifendes Element.
Stimmt. Das ist nicht ganz optimal gelöst. Auch wenns über die Einspannung in den Ankern wahrscheinlich halten wird. Kopfbänder wären schöner.
Auf die 4 alleräußersten Kopfbänder in die andere Richtung dagegen hätte ich verzichtet.

Und ein wenig mehr Bodenabstand hätte den Säulen gutgetan.
Gruß
Friederich
 

flsti

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Hi,

danke an alle!

Mein Carport steht an einer Längsseite an der Hauswand und sollte auch an jener befestigt werden.
In der zweiten "Ausbaustufe" soll in den hinteren Teil übrigens auch ein Schnuppern, 7,5m wäre ja etwas lang für 2 Autos :emoji_wink:

Ich habe mal eine Berechnung angestellt:
Dauerlast = 50kg/m2
Verkehrslast: 400 kg/m2
Schneelast: 86kg/m2

...macht ein Gebälk von 30x15
Darauf 12er OSB-Platten und einen "schönen" Belag.
 
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