CE- Kennzeichnung von Möbeln

DrhcWc

ww-pappel
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Hallo,
ich war auf einem Seminar für CE- Kennzeichnung elektrischer Produkte und frage mich nun, wenn ich ein Möbel mit elektrischen Einrichtungen ausstatte, ob ich dann ein "elektrisches Betriebsmittel" nach der Niederspannungsrichtlinie, oder sogar eine Maschine nach der Maschinenrichtlinie hergestellt habe. Dann muss man ja einen Haufen Papierkrieg erledigen.:mad:
Hat jemand da Erfahrung?

Ich habe jetzt festgestellt, dass, wenn man nach "CE-Kennzeichnung elektrifizierter Möbel" googlet, man auch erste (kostenlose) Hinweise zur Frage der CE- Kennzeichnung von elektrischen Möbeln aus privater Hand findet.
 

WinfriedM

ww-robinie
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Ich denke, rein rechtlich wird das so sein, dass bei jedem Möbel, wo man irgendwas Elektrisches einbaut, man auch das ganze CE-Prozedere machen muss: Normen prüfen, Prüfungen vornehmen lassen, Konformitätserklärung verfassen etc. Wenn es dann noch ortsveränderliche Produkte sind, kommt sogar noch Elektroschrott/Elektrog hinzu.

Praktisch wird kaum ein Tischler davon was wissen und vermutlich wird nirgendwo geklagt. Ist sozusagen eine Grauzone. Es wird einfach gemacht wie schon immer, ohne das sich jemand dran stört.

Wenn man es wirklich so umsetzen wollte, wie gesetzlich gefordert, wären gerade individuelle Möbel (mit Elektrik), die nur einmal gebaut werden, so gut wie unbezahlbar.

Hier mal ein paar Infos dazu:
http://www.muenchen.ihk.de/de/innov...eichnung-von-elektrischen-Betriebsmitteln.pdf
 

DrhcWc

ww-pappel
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Hallo,
vielen Dank für die rasche und kompetente Auskunft. Ich habe in der Zwischenzeit herausgefunden, dass der Verbau s. g. "verwendungsfertiger Geräte" nicht dazu führt, dass das Möbel CE- kennzeichnungspflichtig wird (der Geschirrspüler im Schrank). Angeblich spricht der Gesetzgeber dann davon, wenn die Geräte mit "einfachem handwerklichen Geschick" verbaut werden können. Das ist zwar auch stark dehnbar, aber erspart den Aufwand. Übrigens das GS- Zeichen kann nur auf verwendungsfertige Verbraucherprodukte erteilt werden, also ein guter Maßstab bei der Auswahl von Produkten.:emoji_slight_smile:
 

poobear

ww-ahorn
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Da muß der Ingenieur nochmal ein Wort zu sagen...

Die CE-Kennzeichnung ist eine "Selbsterklärung", was bedeutet, daß der Hersteller des Produktes die Konformität mit den relevanten technischen Richtlinien erklärt - Stichwort: Konformitätserklärung. Eine externe Prüfung der Konformität findet nur bei ausdrücklich aufgeführten Geräten mit besonders hohem Gefährdungspotential statt. Z.b. Kreissägen.
Das CE Zeichen ist also mit Vorsicht zu geniessen.

Das GS-Zeichen wird nur nach vorgehender Prüfung des TÜV vergeben, wobei hier viel Schindluder mit der Kennzeichnung getrieben wird.
 

DrhcWc

ww-pappel
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Na, dann lege ich auch mal mein Veto ein.
Tatsächlich ist immer dann eine CE- Kennzeichnung und ein Konformitätsbewertungsverfahren erforderlich, wenn ein Produkt in den "Anwendungsbereich" einer entsprechenden EU-Richtlinie fällt. Zum Beispiel kann ein Möbel mit elektrischen Einrichtungen, dass mit einem Netzstecker mit der festen Gebäudeelektroinstallation verbunden wird, in den Anwendungsbereich der Niederspannungsrichtlinie fallen. Unabhängig vom Risiko ist es damit CE-Kennzeichnungspflichtig. Unterlässt der Hersteller des Möbels das Drumrum, muss er wegen dem unrechtmäßigen Inverkehrbringes mit einer empfindlichen Geldbuße rechnen (z. B. ein Spiegelschrank). Von der Haftungsfrage im Falle eines Schadens ganz abgesehen.
Übrigens ist es am Einfachsten, wenn man zur Konformitätsbewertung Normen anwendet. Die Einhaltung der relativ global beschriebenen Schutzziele der Richtlinien sind sonst eher schwierig nachzuweisen. Und da die Überprüfungen nach Normen oft mit erheblichem Messaufwand verbunden sind (z. B. Messung von Funkstörungen u. ä.) kann das ein teures Hobby sein.
Ja, gefälschte GS- Zeichen gibt es auch wie Sand am Meer. Aber man kann bei den jeweiligen Prüfstellen im Internet die Richtigkeit der Prüfzeichen recherchieren, aber auch die festgestellten Fälschungen. Spannende Geschichte!

Da habe ich noch was vergessen! Die Kreissäge! Auch bei Maschinen geht es nach neuem Stand der Maschinenrichtlinie nicht mehr um das davon ausgehende Risiko, sondern nur noch darum, ob eine andere Produktabgrenzung zutrifft oder nicht. Es kann also ein "Haushaltsgerät" oder eine "einfache Büromaschine" in die Ausnahmen fallen. Sonst handelt es sich fast immer um eine Maschine, wenn ein Teil, anders als von menschlicher oder tierischer Kraft angetrieben wird.
 
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