Schönen guten Abend zusammen,
zu dem Thema gibt's ja auch noch einen anderen Thread. Sei's drum. Im Kern ist das eine juristische Frage. Im Bürgerlichen Gesetzbuch steht - zu diesem speziellen - Problem nicht. ABER
Eine fundamentale Grundregel lautet: das Gesagte / Geschriebene ist so auszulegen, dass das "rauskommt", was die Parteien - wirklich - gemeint haben.
Genau hier liegt der Hund begraben. Der Verkäufer meint mit "Vollholz" offensichtlich die Platten. Ihr "richtiges" Massivholz (aus einem Holz). Die Pläne, von denen im anderen Thread gesprochen werden, sprechen für Dich. Der Rest wurde "nur" mündlich besprochen. Was für einen Kauf- / Werkvertrag völlig ausreichend ist! Problem ist hier nur das des Beweises. Im Ergebnis hängt's dann davon ab, was der Richter glaubt - und wem.
Es wurde schon angedeutet. Solche Fälle enden typischer Weise in einem Vergleich. Richtschnur ist dann der Preis für eine "richtige" Massivholzküche versus demjenigen, wie sie bei Euch steht - auch wieder höchst streitbar.
=> Schachern & Handeln....
Vorschlag:
Setz Dich mit dem Verkäufer noch mal zusammen. Erklär ihm - in aller Ruhe - Deine Probleme, zeige ihm die Pläne und führe - nochmal - was Deine Erwartungshaltung war. Wenn er nicht völlig unzugänglich ist, wird er Dir entgegenkommen. Wenn nicht, wirst Du dich fragen müssen, ob Du dich auf viel Ärger einlassen willst (= Klage), oder dich mit dem Vorhandenen zufrieden gibst. Ich denke, mit einer Küche, wie Du sie nun hast, fährst Du alle mal noch "näher am Massivholz", als eine solche von z. B. Asmo. Die kostet auch rd. 20 T€ und besteht im Kern aus Spanplatten. Auch irgendwie "Holz"....
Viele Grüße
Tom