Diebstahlschutz

Stick69

ww-esche
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Moin,

wir- 100 Mitarbeiter im Betrieb - haben im Moment mit ziemlichem Werkzeugschwund zu kämpfen. Das reicht von geknackten Werkzeugschränken über verschwundene Oberfräsen bis zuletzt 4 Akkuschraubern in 2 Tagen.
Wir haben schon eine Videoüberwachung in Betracht gezogen. Als andere Alternative käme track my tool von Bosch evtl. in Betracht. Hast da schon jemand Erfahrungen mit sammeln können. Oder hat jemand eine ander Idee?

so long

Stick
 

sda

ww-ahorn
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Ein ähnliches Problem hatten wir.
Lösung: großen (Hilti) Akku genommen, zerlegt und kleinen Akku stattdessen eingebaut. GPS Tracker in den Hohlraum darunter. Zusammengebaut erkennt bestenfalls der Profi anhand des Gewichts einen Unterschied.
Im GPS Tracker Bewegungsmelder aktiviert und Akku mit Schrauber (BJ 2014) "herrenlos" positioniert. In der Mittagspause wars weg, GPS Ortung im Haus leider nicht möglich. Nach Schichtende neuerlich Bewegungsalarm, 1h lang bis das Gerät im Ausland war und GPS Ortung möglich, Kollegen nach der Adresse gefragt, einstimmige Antwort erhalten. Nächsten Arbeitstag Polizei, hat alles abgestritten. Dann Befragung auf dem Revier, hat sich nur Werkzeug ausgeliehen...fährt vom Revier direkt nach Hause um das ausgeliehene Werkzeug gleich zurückzubringen. Tja, wir staunten was zurückkam (statt den ranzigen 2014-Schrauber kam ein neuer 2018er vom abwesenden Kollegen zurück und der präparierte Akku und und und...).

und der Tenor im Nachgang: "ja stimmt, der Schwund hat erst angefangen seit er da ist". 4 Jahre lang.

Videoüberwachung ist rechtlich aufwendig und problematisch, entweder illegal und dann als eigene Beobachtung ausgeben (wenn man weiß wers ist kann man zielgerichtet eine Falle stellen), oder je nach geltenden Recht ordentlich machen (in Österreich müsste der Betriebsrat zustimmen oder von jeden Betroffenen eine Zustimmungserklärung) einholen.

Für aufgebrochene Werkzeugschränke, wenn meistens der selbe geknackt wird oder gelenkt werden kann:
Kamera in den Schrank (Kamera unbedingt mit WLAN Übertragung oder altes Handy mit Snowden-App - dann gibts gleich nen Alarm am eigenen Handy. Handy/Kamera festmachen nicht dass beim aufbrechen die Cam umkippt und man nichts sieht). Über den Buschfunk bekannt machen dass in dem Schrank teure Sachen sind und abwarten.

Was nicht oder nur schlecht hilft: Polizei sichtbar im Haus. Das schreckt nur temporär ab, in unseren Falle hats ein halbes Jahr geholfen.
 

Daniboy

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-
...Als andere Alternative käme track my tool von Bosch evtl. in Betracht...
Das funktioniert offenbar mit Bluetooth-Modulen die mit deinem Firmenhandy verbunden werden. Dadurch kannst du nur sehen, wo du von dem Werkzeug getrennt wurdest, zB auf welcher Baustelle du den Bosch-Schrauber vergessen hast.

Beim Diebstahl sieht du nur wo es gestohlen wurde - also zB in der Firma. Daher ist das gegen Diebstahl kaum verwendbar, ev. wirken die aufgeklebten Bluetooth-Module abschreckend.

Glaubt ihr, hilft eine entsprechende unveränderliche Kennzeichnung der Werkzeuge etwas?
Also zB mittels Gravur, Schlagbuchstaben, Elektroschreibern,...
Wird das ohnehin gemacht, oder nur Inventaraufkleber, oder gar nichts?
 

magmog

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Guuden,

elektronische Überwachung sollte unbedingt mit einem Fachmann abgesprochen werden,
die Auflagen sind wg. Datenschutz, Persönlichkeitsrechten und anderer Rechte sehr hoch.
Evtl. macht man sich sogar selber strafbar, der Sicherheitschef einer großen Firma ,>1250 Leute,
hat mich mal aufgeklärt.
GPS Tracker könnten bereits wg. Erfassung von persönlichen Bewegungsprofilen illegal sein!
Da Persönlichkeitsrechte ein höheres Rechtsgut sind als Eigentumsrechte kann Täterschutz in D manchmal größer als Opferschutz sein!

Beispiel, ein bisschen OT:
Mitarbeiter beim Schleppen von Getränkekisten und Gartenmöbeln
während Krankschreibung wg. Rückenprobs gefilmt,
(Mit vorheriger Zustimmung des Betriebsrats!)
----vom Richter wg. Unzulässigkeit nicht als Beweis zugelassen.
Mit Androhung eines Strafverfahrens wg. Verletzung von Persönlichkeitsrechten!

Mein Eigentum ist teils mit meiner Telefonnummer graviert, dann haben die Behörden zumindest eine Chance,
die Herkunft zu ermitteln.
Das ist ja eins der Probs, Zoll oder Polizei finden mutmaßliches Diebesgut, können aber nichts nachweisen.
 

WinfriedM

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Organisatorisch kann man manchmal auch was machen. Beispiel bei uns in der EDV-Branche: Wir hatten einen Werkzeugkoffer, den mehrere Kollegen benutzt haben. Da fehlte regelmäßig Werkzeug und es war immer Chaos. Jetzt hat jeder seinen persönlichen Koffer, für den er auch persönlich verantwortlich ist und auf den er aufpassen muss. Das klappt viel besser. Interessant ist dabei auch: Bestimmte Kollegen schaffen es, dass nie was fehlt, bei anderen fehlt ständig was. Es hat also auch mit persönlichem Verhalten zu tun, was man mitunter schulen kann.
 

flow

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Wir haben schon eine Videoüberwachung in Betracht gezogen. [...] Oder hat jemand eine ander Idee?
Eine Videoüberwachung, um einen Dieb dingfest zu machen, ist grundsätzlich möglich. Dabei kann man aber sehr viel falsch machen, was üblicherweise dazu führt, dass Beweise nicht anerkannt werden. Von daher sollte dabei unbedingt ein professioneller Datenschützer einbezogen werden.

Du schreibst leider nicht, was Ihr schon probiert habt, um das Problem anzugehen. Ich persönlich bin der Meinung, dass 'softe' Lösungen teilweise genauso effektiv wie technische Lösungen sein können. In Deinem Fall könnte ich mir folgende Punkte vorstellen (wie gesagt, ich weiß nicht, was Ihr schon probiert habt):

- Klare Ansage an die Belegschaft, dass Diebstähle beobachtet wurden (evtl. verbunden mit dem Hinweis, dass dadurch alle MA geschädigt werden), und dass dies nicht mehr toleriert wird. Dabei darauf achten, dass dies wirklich alle MA mitbekommen (also Urlaub etc. berücksichtigen)
- Deutlich machen, dass zukünftige Diebstähle angezeigt werden (und das dann auch tun)
- Etwas nebulös andeuten, dass bereits technische Schutzmaßnahmen umgesetzt wurden, um Täter zu identifizieren (also bluffen)

Am besten alles, was Du in Hinblick auf die Diebstähle unternimmst, dokumentieren (also z.B. auch die o.a. Information an die Belegschaft, und wer dabei war). Wenn es dann immer noch zu Diebstählen kommt, ist es auch leichter, technische Maßnahmen legal umzusetzen.

Viel Erfolg,

Wolf
 

sda

ww-ahorn
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- Klare Ansage an die Belegschaft, dass Diebstähle beobachtet wurden (evtl. verbunden mit dem Hinweis, dass dadurch alle MA geschädigt werden), und dass dies nicht mehr toleriert wird. Dabei darauf achten, dass dies wirklich alle MA mitbekommen (also Urlaub etc. berücksichtigen)
- Deutlich machen, dass zukünftige Diebstähle angezeigt werden (und das dann auch tun)
- Etwas nebulös andeuten, dass bereits technische Schutzmaßnahmen umgesetzt wurden, um Täter zu identifizieren (also bluffen)

Am besten alles, was Du in Hinblick auf die Diebstähle unternimmst, dokumentieren (also z.B. auch die o.a. Information an die Belegschaft, und wer dabei war). Wenn es dann immer noch zu Diebstählen kommt, ist es auch leichter, technische Maßnahmen legal umzusetzen.
Das sehe ich anders.
Der Dieb klaut ja nicht aus Jux und Tollerei und hört wegen einigen gut gemeinten Worten auf, sondern macht das aus irgendeiner Not heraus. Die Ansagen sind nach einiger Zeit vergessen wenn der finanzielle Schuh wieder drückt und dann geht der Schwund wieder los. Die Anzeigen haben wir auch hinter uns die haben gar nichts gebracht.

Mal weiter gedacht, was passiert nachher wenn man alles 100% gerichtsfest gemacht hat und man den Dieb erwischt? Das gestohlene Zeug ist schon weg und kommt nicht wieder zurück. Und beweisen dass er für den 5 stelligen Schadensbetrag verantwortlich ist kann man auch nicht mehr. Sondern nur für den einen Fall wo er eine 400€ Maschine rausgetragen hat. Aber nicht für die 10 Maschinen davor!

Ich denke es geht darum den Dieb zu finden und zukünftigen Schaden zu verhindern. Ob das Kerlchen hinter Schloss und Riegel kommt oder mittels Winkeladvokaten ne Freikarte findet ist zweitrangig bzw. egal.

Aber relativ wichtig: Der Belegschaft deutlich kommunizieren (ggfs. unterschreiben lassen) das Arbeitsmittel nur für betriebliche Zwecke verwendet werden darf und private Nutzung untersagt ist. Ausnahmen sind schriftlich vom Vorgesetzten freizugeben.
 

FredT

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Und vielleicht einen Verantwortlichen für Maschinen haben, der das etwas etwas dokumentiert, wer wo wann welche Maschine im Einsatz hat. Wer eine haben will kann sich kurz melden. Dann ist das zumindest abgespeichert, auch, wenn er sie zurückgibt. Hat bei uns im Ladenbau gut geklappt. Und es ist ja auch organisatorisch wichtig zu wissen, wo das Werkzeug grad im Einsatz ist, weil vielleicht mal zwischendurch ein Kollege für einen Kurzeinsatz etwas braucht...
Private Nutzung war immer genehmigungspflichtig.

Grüße
Fred
 

Hondo6566

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Hallo,
was willst du erreichen? Dass die Diebstähle aufhören oder dass der/die Diebe gefasst werden?
Aus der Not heraus stiehlt kein Dieb Werkzeug, das ist imo falsch. Aus der Not heraus stiehlt man Äpfel oder Brot oder Kleidung, aber kein Werkzeug.
Meistens ist der Dieb unter den eigenen Mitarbeitern zu finden. Die Ursachen für Diebstahl im Unternehmen ist zumeist die Auffassung des Diebes dass er für diesen Job und seine Leistungen unterbezahlt ist bzw. die Leistungen nicht gewürdigt werden - aus seiner Sichtweise.
Stellst du eine Video-Überwachung auf, wird sich vieleicht herausstellen dass dein fähigster Mann der schon lange im Unternehmen ist und auf den du nicht verzichten kannst/willst der Dieb ist. Dann hast du nichts gewonnen. Persönliches Werkzeug, das jeder nach Feierabend selber wegschließt ist schon mal ein Anfang - bei Maschinen die von vielen genutzt werden ist das aber nicht machbar.

Schwierige Frage was hier am besten zu machen ist. Ich würde wohl mit den Mitarbeitern kommunizieren dass gestohlen wird, und dass man in Betracht zieht Video-Überwachung zu installieren. Meist schreckt die Ankündigung bereits ab.
Kommt der Dieb von Außerhalb sieht es anderst aus. Da kommst du nicht um Video-Überwachung herum. Der Einfachheit halber mal ein paar Wildkammeras die bei Auslösen Bilder per SMS verschicken getarnt aufhängen und nach Feierabend aktivieren.

Gruß Andreas
 

Neige

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Wir hatten damals einen Raum in dem Kleinmaschinen in Regalen deponiert waren. der Raum wurde mit Schloß und Zugangskarte ausgestattet, in dem ausgelesen werden konnte, wer mit welcher Karte wann Zugang hatte. Inwieweit das Datenschutzrechtlich heute in welcher Form zulässig ist, kann ich nicht sagen. Jedenfalls kam keine Maschine mehr abhanden.
 

Holz-Christian

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tiepel

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Im GPS Tracker Bewegungsmelder aktiviert und Akku mit Schrauber (BJ 2014) "herrenlos" positioniert.

Hi,
gute Idee, finde ich.
Und aus meiner Laiensicht würde ich behaupten, dass das rechtlich wenig zweifelhaft ist.
Das Gerät wurde keinem Mitarbeiter zugeordnet.
Gruß Reimund
 

odul

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Dass Leute mit festem Arbeitsverhältnis aus einer Not herausklauen ist eher selten. Zumal wenn es sich um Kleinkram handelt. Dann ist es eher wahrscheinlich, dass sie kleptomanisch veranlagt sind. Oft horten die Diebe das Zeug einfach nur. Wir hatten einen Fall, da kam eine ganze Wagenladung zusammen. U.a. 20(!) druckluftbetriebene Kleinstschrauber. Was will man damit?!
 

Time_to_wonder

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Der Einfachheit halber mal ein paar Wildkammeras die bei Auslösen Bilder per SMS verschicken getarnt aufhängen und nach Feierabend aktivieren.

Gruß Andreas

Schwupp, schon bist Du mittendrin, dass Du das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Mitarbeiter verletzt. Und da die Aufnahmen dann illegal entstanden sind, unterliegen sie dem Beweisverwertungsverbot.

"Der Einfachheit halber" gibt es bei Videoüberwachung nicht, das war auch schon vor der DSGVO so.

Und per SMS kann man keine Bilder versenden.
 

predatorklein

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Moin

Schwupp, schon bist Du mittendrin, dass Du das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Mitarbeiter verletzt. Und da die Aufnahmen dann illegal entstanden sind, unterliegen sie dem Beweisverwertungsverbot.

Seh ich auch so :emoji_wink:

Ich würde einen RA fragen , was man machen darf .
Und was nicht .

Und bei solchen Geschichten hilft einem auch der RA der HWK .
Kostenlos .
So man denn Mitglied ist .

Wir haben mal einen Lehrling ( freundlich :emoji_slight_smile: ) gefilzt , der im Verdacht stand , BITS zu sammeln .
Von unserem Hausanwalt kam auch das OK dazu , leider hatte der vergessen , daß es sich um einen Lehrling handelte .
Brachte einigen Ärger , und das , obwohl der Jung schon 26 Lenze zählte .

Er hat unseren " Sch......laden " dann auch freiwillig verlassen und bei einem Kollegen weitergemacht .

Und es genau 3 Wochen dort ausgehalten , dann hat er die Lehre geschmissen .
Weil es bei unserem Kollegen zugegangen wäre wie im " Arbeitslager " !
Muß man sich mal vorstellen !

Gruß

PS : Unser BITverlust hat sich dann wieder normalisiert :emoji_thumbsup:
 

Hondo6566

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Wenn die Kammera nur aufzeichnet wenn kein MA mehr im Unternehmen ist?
Wo soll da die informelle Selbstbestimmung verletzt werden?
Andreas
 

sda

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Wenn die Kammera nur aufzeichnet wenn kein MA mehr im Unternehmen ist?
Auch das ist ein Problem.
Ich würde die Kamera im versperrten Schrank (der nur darauf wartet aufgebrochen zu werden) aufstellen, dort können keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden weil der Bereich für alle tabu ist.

Und zur irgendeiner Not: Diese Not entzieht sich unserer Kenntnis, keiner weiß warum derjenige klaut. Er klaut 20 Werkzeuge um z.B, dafür Geld zu bekommen - weil er klamm bei Kasse ist (Kredit, Spielschulden, Drogen, Pflege eines Familienmitglieds, etc.) und keine andere Möglichkeit sieht sich sein Leben anders leisten zu können.

Werkzeugmagazin mit elektronischen Zugriffssystem ist rechtlich ok (ja, kleine Ausnahmen gibt's wenn damit die Arbeitsleistung einzelner Mitarbeiter kontrolliert werden kann, ist in der Regel nicht der Fall), die Anwendung muss man aber DSGVO konform dokumentieren (wenn man schon Datenanwendungen dokumentiert hat ist es Arbeit auf 10 Minuten).
 

uli2003

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Und per SMS kann man keine Bilder versenden.
Warum das denn nicht? Natürlich geht das. Ist auch keine MMS dann.

Schwupp, schon bist Du mittendrin, dass Du das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Mitarbeiter verletzt. Und da die Aufnahmen dann illegal entstanden sind, unterliegen sie dem Beweisverwertungsverbot.
Wenn ich nochmal geboren werde, mache ich mir keinen Stress mehr und lasse mich anstellen. :emoji_slight_smile:
Selbstständig zu sein entwickelt sich immer mehr zu einer Strafe.
 

Time_to_wonder

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Wenn die Kammera nur aufzeichnet wenn kein MA mehr im Unternehmen ist?
Wo soll da die informelle Selbstbestimmung verletzt werden?
Andreas

Informationelle Selbstbestimmung ist, wenn ich mich frei bewegen kann, ohne das personenbezogene Daten von mir gespeichert werden. Abweichungen, z.B. an Tankstellen müssen zweckgebunden und angemessen sein, alternative Maßnahmen müssen erwogen werden. Es gilt eine Hinweispflicht unter Angabe der betreibenden Stelle.

Bereits eine Kamera-Attrappe schränkt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein, da der Betroffene ja nicht sicher sein kann, ob es eine Attrappe ist.
 

Zahltag

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HH
die idee mit den gps tracker bei "in der firma nur benutzten werkzeugen" ist doch problemlos möglich. dabei erfolgt keine überwachung der mitarbeiter, da dabei keinerlei gps überwachung stattfindet, da alles in der firma bleibt und gps technisch sich nix ändert. nimmt jemand was mit, weiß man auch gleich, wo es hingeht. sowas klappt natürlich nur, wenn keiner davon weiß. ansonsten bauen die profis das natürlich aus :emoji_slight_smile:
 

uli2003

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Nein, das geht nicht.
Ich sende regelmäßig Fotos via SMS. Das ist überhaupt kein Problem, da viele kein WhatsApp & Co gewerblich nutzen (dürfen).
Für eine MMS gibt's Links des Providers, wo man die abholen kann.

Oder ist der Dienst nun integriert?

Mal getestet - IMessage aus und Nachricht mit Bild. Kein Problem. 'MMS Nachrichten' in den Einstellungen ausgeschaltet, kein Bild senden mehr möglich. Also doch MMS - nur bisher sind mir keine Kosten dafür aufgefallen, oder es waren immer IMessages :emoji_slight_smile:
 
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