Einbauschrank vom Schreiner - Passt nicht

Ade_Wu

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Hallo allerseits, ich bin sehr unglücklich mit meinem neuen Einbauschrank, weshalb ich um Rat fragen möchte.
Wir haben einen Schreiner beauftragt für einen Einbauschrank, welcher in eine Nische in unserem Hausflur eingepasst werden sollte. Wir haben uns für einen Schreiner entschieden, um den Platz bestmöglich auszunutzen und die beiden Revisionsklappen weiterhin zugänglich zu halten. Außerdem sollte eine Sitzgelegenheit um das Eck herum geschaffen werden.
Kaufpreis inkl. Montage 7.000€, 50%-Anzahlung bereits geleistet.
Der Schreiner war vorab zum Aufmaß da. Leider hat der Schreiner erst im Zuge der Montage festgestellt, dass die hintere Wand nach oben schief ist bzw. in den Raum "kippt". Aus diesem Grund konnte er den Schrank nicht ganz an die Wand heranstellen. In der Folge ist der Schrank nun tiefer als geplant, und steht links am Durchgang zur Küche ca. 5cm über. Mich ärgert daran,
1. dass der Schreiner mich nicht sofort informiert hatte, als er diese Abweichung der Wand festgestellt hatte - in dem Fall hätten wir gemeinsam abstimmen können, wie weiterverfahren werden soll (Schrank anpassen, Wand bearbeiten, ...). Stattdessen hat er den Schrank komplett montiert und mir nur das Endergebnis präsentiert.
2. ich vorab mehrfach hervorgehoben hatte, dass der Schrank nicht zu weit in den Raum ragen soll
3. der Schreiner offensichtlich nicht sauber vermessen hatte.
Zusätzlich sind die Sitzgelegenheit sowie das Regal rechts auch nicht sauber ausgeführt - auch hier liegen große Lücken zur Wand vor, welcher der Schreiner im Nachgang teilweise überdeckt hat (siehe den Aufsatz bei der Bank, sowie die Einsätze am Standbein). Die Lücke am Regal wurde gar nicht kaschiert. Das war so alles nicht geplant.
Leider reagiert der Schreiner mit Unverständnis auf meine Punkte. Er ist weder willens, die Abweichungen zu beheben, noch über einen Preisnachlass zu sprechen. Dies stellt mich nun vor die Frage, wie ich damit umgehen soll. Wir sind zum Schreiner gegangen um einen Schrank nach Maß zu erhalten - das Endergebnis entspricht überhaupt nicht unseren Vorstellungen. Selbst wenn ich nun 5-10% vom Kaufpreis einbehalten würde, würde mich insbesondere der Überstand weiterhin jeden Tag stören.
Dürfte ich um Eure Meinung bitten? Vielen Dank vorab.
Viele Grüsse

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mc2

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Der Maurer ist Schuld :emoji_sunglasses:

Im Ernst: ich würde den Rest erstmal einbehalten. Wenn es hart auf hart kommt und keine Nachbesserungen gemacht wird einen Schlichter einschalten und dessen „Urteil“ dann auch akzeptieren.
 

VENEREA

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Finde ich immer wieder traurig was von Schreinern abgeliefert wird. Links am Schrank ist bestimmt keine Passleiste und deshalb die Regale und die Bank eigentlich zu lang.
Würde ich nicht akzeptieren, und wenn mir das passiert wäre dann würde ich das ändern.
Fehler passieren aber auf jemand anderes abwälzen geht gar nicht.

Gruß Sebastian
 

TomfromMuc

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Leider reagiert der Schreiner mit Unverständnis auf meine Punkte. Er ist weder willens, die Abweichungen zu beheben, noch über einen Preisnachlass zu sprechen
Wenn er es nicht als Mangel ansieht und nicht mal nacharbeiten möchte, wird es wohl ohne einen Dritten (Bsp Anwalt) kaum gehen. Schade für den Schreiner, denn was er abgeliefert hat, geht gar nicht.
Viel Erfolg, VG Tom
 

brubu

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Hallo
Der Schreiner soll den Teil links mit dem Regal in der Tiefe kürzen. Für mich sieht es so aus als ob nur der Leitungsschacht o.ä. oben nach vorn ragt.
Zusätzlich ist ein Element um die Differenz bei den Tablaren die nicht an der Wand anliegen in der Breite zu kürzen. Dann sollte es passen.
Klar gibt ein bisschen Arbeit aber auf jeden Fall besser als Geld für Streitereien ausgeben, wobei der ganze Aufwand vom Schreiner zu übernehmen ist.
Gruss brubu
 

wostok

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Die Vorredner haben Dir prinzipiell wohl schon alle Tipps gegeben, die du brauchst.
Ich finde, für sein bockiges Verhalten sollte der Schreiner ruhig Lehrgeld bzw. -stunden bezahlen, damit er beim nächsten Fehler (natürlich können die mal passieren) kulanter sein wird.
Lass dir das nicht bieten und dein Unglück wird nicht ewig währen.
 

Christoph1981

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Hallo @Ade_Wu,

ich hatte Vor 4 Jahren auch mal ein Problem mit einer Handwerklichen Leistung.
Habe die Hälfte der Gesamtsumme zunächst zurückgehalten und nach Ablehnung einer Nacharbeit dann einen Gutachter (von der HWK anerkannt) kommen lassen.
Der hat die von den fachlichen Regeln abweichenden Punkte in sein Gutachten geschrieben, das habe ich dem Fliesenleger dann gegeben und ihn zur Nachbesserung mit Termin aufgefordert. Die Kosten für das Gutachten habe ich abschließend von der Rechnungssumme abgezogen.
Andere Variante ist anschreiben und zur Nachbesserung auffordern (alle Mängel konkret benennen) mit Frist. Wenn nichts passiert, dann am besten einen Rechtsanwalt aufsuchen und sich beraten lassen. Wenn so ein Fall vor Gericht landet, wird in der Regel ein Gutachten vom Gericht beauftragt, da wäre dein eigenes Gutachten wahrscheinlich nicht ausreichend und du bleibst auf den Kosten sitzen.

Und trotz des negativen Auslösers, herzlich willkommen im Forum!

Gruß aus dem Ruhrgebiet
Christoph
:emoji_sunglasses:
 

MTrp

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Der Schreiner war vorab zum Aufmaß da. Leider hat der Schreiner erst im Zuge der Montage festgestellt, dass die hintere Wand nach oben schief ist bzw. in den Raum "kippt".

Das ist aus meiner Sicht der springende Punkt. Das ein Fachmann nicht bedenkt, dass Wände in alle Richtungen schief sein können, finde ich bemerkenswert bzw. einen „Anfängerfehler“. So, wie das hier geschildert wurde, geht das klar auf seine Kappe. Vor diesem Hintergrund wäre ich betreffend die bereits geschilderten nächsten Schritte sehr zuversichtlich.
 

Ade_Wu

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Vielen Dank erstmal für die raschen Antworten!
Ich werde Eurer Empfehlung folgen und schriftlich zur Nachbesserung auffordern. Die Tipps zu den Verbesserungsmöglichkeiten werde ich ebenfalls überprüfen.
Bzgl. der zwei Seiten bzw. der Perspektive des Schreiners: Für die schiefen Wände kann der Schreiner natürlich nichts. Für ein Aufmaß war er wie erwähnt da - auf Nachfrage (nachdem der Schrank nun so dasteht) sagte er, er wäre mit der Wasserwaage an der Wand gewesen, Zitat "aber an der falschen Seite". Er meint, wegen 5cm Überstand könne ich kein Fass aufmachen, und der Rest liefe unter "künstlerischer Freiheit".
Mir war das Gespräch wirklich unangenehm, da er eigentlich (bis dahin) sehr sympathisch war - aber er wies jede Verantwortung von sich. Er meinte, dass die 7.000€ bereits knapp kalkuliert waren und er weder zeitlich noch finanziell irgendeinen Spielraum habe. Ich habe ihm einen pauschalen Nachlass von 100€ (!) angeboten (was ich nach einigem Überlegen sicher so nicht wiederholen würde), welchen er ablehnte. Er ist dann rausgestürmt mit den Worten, ich solle einfach einbehalten was ich für richtig halte.
Da ich ihm durchaus abnehme, dass er finanziell in einer angespannten Situation ist, überlege ich nochmal einen Teilbetrag von den ausstehenden 3.500€ zu überweisen (evtl. 1.000€), aber da muss ich noch eine Nacht drüber schlafen.
Beauftragt haben wir übrigens auf Basis eines 3D-Modells; dort war der Schrank wie geplant in der Nische eingelassen ohne Überstand, und keine Lücken zur Wand beim Regal/der Sitzbank. Ich hatte den Schreiner zwischen Beauftragung und Montage mehrfach kontaktiert mit der Bitte, es mich wissen zu lassen, falls er meine Rückmeldung/irgendwelche Entscheidungen von mir braucht - um genau solche Diskussionen im Nachgang zu vermeiden.
Die Griffe habe ich übrigens ebenfalls nicht ausgewählt/bemustert - besprochen waren eingelassene/versteckte Griffe (kenne den Fachbegriff leider nicht). Er hat einfach die silbernen Griffe montiert und meint nun, alles andere wäre für den Preis nicht machbar gewesen. Hierzu habe ich ihm angeboten, die Griffe zu tauschen und weiß auszuführen, damit sie optisch nicht auffallen.
 

Ade_Wu

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Das wäre zwar interessant, dürfte aber etwas schwierig werden...

@Ade_Wu, was war Grundlage für den Auftrag? Mündliche Absprache oder schriftliches Angebot?
Das Angebot enthält konkrete Maße (in dem Fall "Gesamttiefe 1000mm"). Die Nische hat eine Tiefe von 700mm (bis zur Trockenbauvorwand) +380mm. Außerdem wurde ein 3D-Modell erstellt, in welchem der Schrank klar "hinter" dem Durchgang zur Küche ist.
 

brubu

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Auch wenn wir hier nur den Kunden hören, bzw. lesen sieht es doch sehr vertrauenswürdig aus. Solche Handwerkertypen auch solche anderer Gewerke versauen mit ihrem Verhalten unseren Ruf. 3D, CAD etc. helfen rein gar nichts wenn die Grundlagen nicht stimmen.
Wir betreiben sehr viel Aufwand für eine ausführliche Massaufnahme und Kundengespräche. Muschelgriffe müssen eingefräst werden, andere werden fast immer zusammen mit dem Kunden montiert, da jeder eine andere Höhe etc. wünscht.
Nicht selten werden komplizierte Fälle nach der Zeichnung vor der Produktion nachgemessen.
So und "täglich Holz anfassen" sind wir bisher von solchem Unheil verschont geblieben.
 

Time_to_wonder

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Da ich ihm durchaus abnehme, dass er finanziell in einer angespannten Situation ist…
Das kann nicht Dein Problem sein, das ist allein das unternehmerische Risiko des Schreiners. Er hat Dir ein Angebot gemacht, Du hast es angenommen.

Es ist seine Sache, Rücklagen für Mängelbeseitigung oder Minderung zu bilden.

Du bist einen Werkvertrag eingegangen, er schuldet Dir nicht ein paar Bretter mit bestimmten Maßen, sondern ein fertiges mängelfreies Werk in üblicher Beschaffenheit. Ein Einbauschrank sollte also passend eingebaut sein. Ich würde mir das Werkvertragsrecht im BGB und dort die Regeln zu Mängeln anschauen und danach vorgehen. Sachlich und nüchtern.

PS: Wir hatten vor Jahren mal einen Fall, da war der Schreiner hier im Forum Mitglied: https://www.woodworker.de/forum/threads/probleme-mit-mangelhafter-küche.95337/
 
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Holzfummler

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Moin Ade_Wu,
anhand deiner Zitate des Handwerkers ist keine Empathie für dich als Kunden erkennbar.
Ich habe mal gelernt, der Kunde ist Gott, man muss ja nicht als solcher auftreten.
Keine weiteres Geld ihm zukommen lassen.
Alle Fehler schriftlich auflisten (auch mit Fotos und mit einer Frist von 14 Tagen zur Nachbesserung per Einschreiben schicken (Ein Gutachten ist natürlich noch besser, Kosten vom Restbetrag abziehen, dies aber dem Schreiner mitteilen).
Passiert nix, eine Nachfrist von nochmal 14 Tagen setzen mit dem Hinweis, dass bei Nicht-Fehlerbeseitigung du
a) vom Vertrag zurücktrittst mit Rücküberweisung des schon gezahlten Geldes und Abbau/Abholung des Schrankes (Wandlung)
b) vom Vertrag zurücktrittst, dass das restliche Geld ein anderer Schreiner für die Fehlerbeseitigung bekommt
Immer ruhig, sachlich bleiben und etwas Geduld haben.

Auf jeden Fall den Vorfall auch der Handwerkskammer melden (den betroffenen Schreiner in cc). Wirkt manchmal Wunder.

Ob die Fehler einen Mangel in der Sache darstellen, müsste ein Gericht entscheiden. Nach meinen Verständnis nicht, da der Einbauschrank ohne weiteres genutzt werden kann.
100 € Beratung beim Anwalt sind auch keine Fehlinvestition.

LG
Thomas
 

wasmachen

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HinternDiwan
Denke kaum, dass hier einfach so ein Vertragsrücktritt erfolgen kann.

Würde aber das Gespräch suchen, zu gewinnen gibts eh nichts!
 

willyy

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so wie sich das anhört, "probiert er es" halt mal, ob er so davon kommt.
Ich vermute, wenn von Dir ein fundiertes Schriftstück eintrudelt (mit Einschreiben) kommt evtl. doch Bewegung in die Sache.
Meines Wissens hat er das Recht zur Nachbesserung, wenn das erfolglos sein sollte oder er das verweigert kannst Du vom Vertrag zurücktreten.
Das würde ich ihm so schreiben mit Fristsetzung.
Parallel dazu eine Schiedstelle einschalten, ist evtl. schneller und auch zielführend.
Aber erst mal freundlich und sachnlich die Zähne zeigen !

eingelassene/versteckte Griffe
Muschelgriffe werden mit Schablone eingefräst, die normalen Griffe mit Schablone angebohrt. Vom Zeitaufwand sind Muschelgriffe etwas mehr, braucht dich aber nich zu kümmern.
Vermutich könnte man die Muschelgriffe immer noch an den Stellen setzen, so dass die jetzigen Bohrlöcher weg oder abgedeckt sind.
Und fang jetzt das Dokumentieren an, wann habt ihr telefoniert (Anruferlisten mit Datum), welcher Inhalt, was hat er gesagt, was hast Du gesagt.
 
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predatorklein

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Denke kaum, dass hier einfach so ein Vertragsrücktritt erfolgen kann.
Moin

Seh ich ähnlich , dazu sind die Mängel einfach nicht groß genug .
Auch wenn diese Mängel dem Kunden natürlich immens auf die Weichteile gehen können :emoji_frowning2:
Würde mir nicht anders gehen .

Zur Nachbesserung aufffordern , dazu wurde schon alles gesagt .
Schriftlich mit Zeitpunkt , an dem die Sache erledigt sein sollte .

Allerdings sollte man auch mal ganz klar sagen , dass der Schrank eben kein " Totalausfall " ist .
Und die Mängel listet der Gutachter auf .
Und legt dann eine Summe fest .

Und diese Summe dürfte bei weitem nicht in den Regionen liegen , wie mancher hier zu glauben scheint :emoji_money_mouth:

Der ausführende Schreiner dürfte einige Zeit brauchen , die Mängel zu beseitigen .
Da dürfte er mit einem Preisnachlass besser fahren .

@ Ade_Wu

Frag bei Gericht nach einem vom Gericht anerkannten Gutachter im Schreinerhandwerk aus deiner Region .
Der kommt vorbei , der schreibt ( dir ) einen kurzen Bericht , kommt auf 300 € ( wenn er dich leiden kann ) .
Und nennt dir mal eine Summer für den angerichteten Schaden .

So war´s bei uns , als der Betonbauer beim Bau unserer Halle beim Estrich Murks gemacht hat .
Und schwupps kam die Firma vorbei und hat den Estrich nochmal geschliffen und versiegelt .

Viel Erfolg :emoji_thumbsup:

Gruß
 

Kluk

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Lösungsvorschlag:

- Leibung am Durchgang um 5-6cm mit GK aufdoppeln, beispachteln, bestreichen - erstes Problem gelöst?
- Überstand Eckregal eine passend dicke "Holzrückwand" anfertigen und unterschieben. Dann schauts ordentlich und wie gewollt aus.

Ansich sieht der Schrank ja hochwertig und ordentlich gearbeitet aus. Der Kollege wird schon wissen, das er bisschen Murks gemacht hat, sieht aber wahrscheinlich die "einfachen" Lösungen nicht. Er sieht sich den Schrank komplett demontieren und in der Werkstatt in der Tiefe kürzen und dann wieder montieren.
Ich will den Kollegen nicht in Schutz nehmen, so ganz professionell scheint das alles nicht gelaufen zu sein...

Vielleicht kommt man ja aber mit diesen geringen Nacharbeiten eher zum Ziel.
 

Kluk

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@magmog prinzipiell ja... aber da ist unten doch dieser Absatz... je nachdem wie das konstruktiv gelöst wurde, kann das eine sehr undankbare Aufgabe sein und man muss den kompletten Schrank wieder zerlegen...
 

uli2003

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je nachdem wie das konstruktiv gelöst wurde, kann das eine sehr undankbare Aufgabe sein und man muss den kompletten Schrank wieder zerlegen...
Ich vermute mal, dass der Tischler links an der Wand anfing zu montieren. Da hat er sicher schon gemerkt, dass der Schrank 5cm übersteht, statt wandbündig zu sein.
Wenn ein Kunde einen wandbündigen Schrank bestellt, sollte man den auch liefern und rechtzeitig nachbessern, wenn etwas nicht passt.

Für mich eine Frage des Anstands das zu beheben, egal wie die Rechtsprechung aussehen mag.
 
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