Hallo Janis,
hm, ich verstehe das Problem hier nicht ganz.
Was sagt Dein Lehrbetrieb dazu?
Sicher muß der Plan für Dein Stück vor Fertigungsbeginn abgenommen werden. Was sagen die dazu?
Gemäß Deiner Zeichnung wirst Du - zumindest für mein Verständnis - bei 60 mm Rahmenbreite kein Einsteckschloß unterbringen, weil:
-> Korpusseite gemäß Zeichnung komplett überfälzt, Korpusstärke wohl ~20 mm -> nutzbare Rahmenbreite bei 60 mm Gesamtbreite max. 40 mm;
-> Glasfalz auch irgendwas mit ~ 10 mm, da bleiben für das Schloß max. - und zwar absolut maximal, weil ohne Luft - 30 mm übrig, eher 25 mm;
-> welches Schloß überhaupt und welches Schloß mit ansehbarem Dornmaß willst Du da ein Deinen Rahmen 60 mm unterbringen?
Das gilt sowohl für Einsteckschlößer
https://www.haefele.de/de/produkt/e...=48&Position=4&OrigPos=5526&ProductListSize=4
(prädestiniert für Türen),
als auch für Einlaßschlößer, eher was für Schubkästen.
https://www.antikebeschlaege.eu/ant...beschlaege/moebelschloesser/el002-110a-mma-15
Unabhängig davon erscheint mir die Rahmenbreite (darausfolgend die Verleimfläche der Rahmen) für die Glasfläche (Gewicht) zu gering.
Auch wenn Deine Holzauswahl paßt, wirst Du bei ~1450 mm Türhöhe (zumindest gesellenstücksgerecht) zusätzliche Verriegelungen brauchen.
Du erwähnst die Schubstangen ja bereits.
Inwiefern ein solches Schloß für die Zulassung paßt, bzw. inwiefern Du das eingelassene bzw. eingestemmte Schloß auch z.B. mit einem Deiner Schubkästen abdecken kannst, muß Dir widerum Dein Lehrbetrieb sagen. Oder die Berufsschule.
Gruß, Andreas