Hier noch mal einen nachtrag wegen der grossen InteresseDiese Information für alle die nicht Selbständig sind, sonder gerne einen Internet Shop eröffnen wollen.<br><br> <br><br>Der Amtsschimmel wiehert auch im Internet<br><br>Wer einen Shop ins Internet stellt, muss sich über einige rechtliche Fragen im Klaren sein. Wenn Sie die angebotenen Waren mit Gewinn (der Anschaffungspreis ist niedriger als der Verkaufspreis) veräußern können, gelten Sie rechtlich als Unternehmer. Eine Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt (Stadtverwaltung) kostet etwa 40,-DM und ist zwingend notwendig- ganz egal, wie viel Umsatz Sie machen.<br><br>Auch das Finanzamt wird sich interessiert zeigen und Steuer einstreichen wollen. Mit einem Secondhand-Laden, in dem Sie alte CDs, Bücher oder den gebrauchten Computer verkaufen, werden sie keinen Gewinn erzielen. Auch der Verkauf von ein paar Gläsern Omas Marmelade ist für das Finanzamt nicht von Interesse, da Einnahmen aus selbständiger oder gewerblicher Tätigkeit bis zu 800,-DM pro Jahr von der Einkommensteuer befreit sind. Liegen Ihre Einnahmen höher, kommt es darauf an, ob Sie noch weitere Einkünfte, zum Beispiel aus einem Arbeitsverhältnis erzielen. Sobald die Summe Ihrer Einnahmen 13.500,-DM übersteigen, werden Sie Einkommensteuer zahlen und eine Einkommensteuer-Erklärung abgeben müssen. Wenn Sie verheiratet sind, verdoppelt sich diese Grenze auf 27.000,-DM.<br><br>Umsatzsteuerlich gelten Sie bis zu einer Höchstgrenze von 32.500,-DM pro Jahr als Kleinunternehmer. Im Amtsdeutsch bedeutet dies: Sie können zur Umsatzsteuerpflicht optieren und Umsatzsteuer ausweisen. Wenn in der ersten Zeit die Ausgaben durch Anschaffungen wie Computer oder andere Büroausstattungen höher sind als die einnahmen, ist eine Option zur Umsatzsteuerpflicht sinnvoll. Innerhalb der Umsatzsteuererklärung wird von der vereinnahmten Umsatzsteuer die gezahlte abgezogen. Falls Sie mehr Umsatzsteuer gezahlt als in Rechnung gestellt haben, überweißt Ihnen das Finanzamt die Differenz!<br>Diese Informationen sollten Sie als einen ersten Überblick verstehen. Falls Sie jetzt oder auch nur voraussichtlich zu einem späterem Zeitpunkt mehr als 800,-DM mit Ihrem Shop verdienen werden, sollten Sie sich sicherheitshalber ans Finanzamt (auskunftspflichtig bei gezielten Fragen) oder einen Steuerberater wenden.<br><br><br>