Einrichten eines Online-Shop

Mike

ww-fichte
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Hallo,<br><br>Ich möchte einen Online-Shop auf meiner Seite einrichten. Dort verkaufe ich eventuell Geschenkartikel aus Holz. <br>Meine Frage, brauche ich für diesen Verkauf irgendeine Genehmigung? Oder muss ich ein Gewerbe anmelden?<br><br>Wer kann mir zu diesem Thema einen Tip geben.<br>Besten Dank<br><br>Mike
 

admin

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Hallo Mike,<br>schön dich hier begrüßen zu dürfen.<br>Zur Frage, wenn du Dinge offiziell verkaufen möchtest <br>brauchst du eine Gewerbeanmeldung  <br>(Gewerbeschein), die/den bekommst du beim <br>Gewerbeaufsichtsamt deiner Stadt. Kosten <br>ca. 5-20 DM. Es sind darüber hinaus noch <br>viele kleine Feinheiten zu  beachten. z.B.<br> Steuern usw. Am besten fragst du da die <br>Industrie und Handelskammer (IHK), die <br>haben mit  Sicherheit eine Broschüre, was <br>alles gemacht werden muß. [br](Diese Nachricht wurde am 01.04.01 um 13:42 von Michael B. geändert.)
 

admin

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Moin,<br>dann will ich auch mal noch was beisteuern.<br>Ganz nett und informativ ist dieser Artikel.<br>Trifft denke ich dein Proplem ganz gut.<br>www.vgasoft.de
 

Mike

ww-fichte
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Thanks für eure Antworten,<br>Jetzt bräuchte ich nur noch etwas Zeit um so etwas einzurichten.<br><br>MFG Mike
 

Finger

ww-birnbaum
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Hallo ,<br>habe eine Zeitung gefunden wo die Programme als auch die Fragen die hierbei aufkommen, beantwortet werden.<br><br>online praxis Ausgabe 3/2001<br><br>Steht alles kurz und gut drin.
 

Guest

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wo bekomme ich den artikel aus online praxis Ausgabe 3/2001 her?<br><br>michael<br>
 

Finger

ww-birnbaum
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Hier die kurzangabe für Internet Shop aus der online praxis 3/2001.<br><br>Die Seiten und Angaben müssen enthalten:<br>· &nbsp; &nbsp; &nbsp;AGB<br>· &nbsp; &nbsp; &nbsp;Impressum (es muss hervor, wer der Betreiber der Homepage und wer für die Web-Seite verantwortlich ist)<br>· &nbsp; &nbsp; &nbsp;Regeln der Prospektgestaltung<br>· &nbsp; &nbsp; &nbsp;Genaue und ausführliche Warenbeschreibung<br>· &nbsp; &nbsp; &nbsp:emoji_stuck_out_tongue_winking_eye:reise sind Bruttopreise inklusive Umsatzsteuer (falls Sie umsatzsteuerpflichtig sind oder zur Umsatzsteuerpflicht optiert haben) und mit Gültigkeitsdauer anzugeben. Außerdem sind alle Zusatzkosten für Porto oder Verpackung und Transport deutlich aufzuführen.<br>· &nbsp; &nbsp; &nbsp;Der Kunde muss über sein Wiederrufsrecht informiert werden.<br>· &nbsp; &nbsp; &nbsp;Garantiebestimmungen müssen genannt werden.<br>· &nbsp; &nbsp; &nbsp;Die Angaben müssen dem Kunden zusätzlich als E-Mail oder „auf einem dauerhaften Datenträger“ mit der Warensendung übergeben werden.<br>· &nbsp; &nbsp; &nbsp;Wenn Sie auch redaktionelle Beiträge anbieten, müssen Sie darauf achten, die Ware deutlich von redaktionellen Teil zu trennen; ferner muss die Redaktion im Impressum mit den üblichen Angaben (Chefredakteur, Herrausgeber, Anschrift) genannt werden. <br><br><br>Ausführliche Informationen zu den einzelnen Gesetzen und Bestimmungen finden Sie beim Bundesministerium der Justiz:<br>· &nbsp; &nbsp; &nbsp;Zum Teledienstgesetz (TDG)<br>www.bmj.bund.de/download/fernag.pdf<br><br>· &nbsp; &nbsp; &nbsp;Zum Fernabsatzgesetz (FernAG)<br>www.bmj.bund.de/download/fernag.pdf ......<br>.....oder auch bei der Initiative Informantionsgesellschaft Deutschland:<br>www.iid.de/iukdg/mdstv.html<br>Die Seiten habe ich mir noch nicht angeschaut.<br>Es wurden dort auch 4 Shop Lösungen vorgestellt.<br>Wenn Sie dich interessiren Mail mir. ,-)<br><br>Unter http://www.computerchannel.de findest du bestimmt noch eine Lösungen.<br><br>Ich hoffe ich konnte dir damit weiterhelfen. <br><br>
 

Finger

ww-birnbaum
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Hier noch mal einen nachtrag wegen der grossen InteresseDiese Information für alle die nicht Selbständig sind, sonder gerne einen Internet Shop eröffnen wollen.<br><br> <br><br>Der Amtsschimmel wiehert auch im Internet<br><br>Wer einen Shop ins Internet stellt, muss sich über einige rechtliche Fragen im Klaren sein. Wenn Sie die angebotenen Waren mit Gewinn (der Anschaffungspreis ist niedriger als der Verkaufspreis) veräußern können, gelten Sie rechtlich als Unternehmer. Eine Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt (Stadtverwaltung) kostet etwa 40,-DM und ist zwingend notwendig- ganz egal, wie viel Umsatz Sie machen.<br><br>Auch das Finanzamt wird sich interessiert zeigen und Steuer einstreichen wollen. Mit einem Secondhand-Laden, in dem Sie alte CDs, Bücher oder den gebrauchten Computer verkaufen, werden sie keinen Gewinn erzielen. Auch der Verkauf von ein paar Gläsern Omas Marmelade ist für das Finanzamt nicht von Interesse, da Einnahmen aus selbständiger oder gewerblicher Tätigkeit bis zu 800,-DM pro Jahr von der Einkommensteuer befreit sind. Liegen Ihre Einnahmen höher, kommt es darauf an, ob Sie noch weitere Einkünfte, zum Beispiel aus einem Arbeitsverhältnis erzielen. Sobald die Summe Ihrer Einnahmen 13.500,-DM übersteigen, werden Sie Einkommensteuer zahlen und eine Einkommensteuer-Erklärung abgeben müssen. Wenn Sie verheiratet sind, verdoppelt sich diese Grenze auf 27.000,-DM.<br><br>Umsatzsteuerlich gelten Sie bis zu einer Höchstgrenze von 32.500,-DM pro Jahr als Kleinunternehmer. Im Amtsdeutsch bedeutet dies: Sie können zur Umsatzsteuerpflicht optieren und Umsatzsteuer ausweisen. Wenn in der ersten Zeit die Ausgaben durch Anschaffungen wie Computer oder andere Büroausstattungen höher sind als die einnahmen, ist eine Option zur Umsatzsteuerpflicht sinnvoll. Innerhalb der Umsatzsteuererklärung wird von der vereinnahmten Umsatzsteuer die gezahlte abgezogen. Falls Sie mehr Umsatzsteuer gezahlt als in Rechnung gestellt haben, überweißt Ihnen das Finanzamt die Differenz!<br>Diese Informationen sollten Sie als einen ersten Überblick verstehen. Falls Sie jetzt oder auch nur voraussichtlich zu einem späterem Zeitpunkt mehr als 800,-DM mit Ihrem Shop verdienen werden, sollten Sie sich sicherheitshalber ans Finanzamt (auskunftspflichtig bei gezielten Fragen) oder einen Steuerberater wenden.<br><br><br>
 
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