Entsorgung A4-Holz

e0mc2

ww-kastanie
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Hallo
Sorry, dass ich hier als "Nicht-Holzarbeiter" im Profibereich schreibe.
Und dann noch zu einem Thema, dass nur am Rande mit Holzbearbeitung zu tun hat...
Einen Meister hab ich aber mal gemacht, wen auch als Gärtner, und etwas hat mein Thema ja auch mit Holz zu tun :rolleyes:

Ich suche Informationen zum Transport und zur Entsorgung von A4-Holz.
In meinem Fall geht es vorallem und alte Palisaden, Sichtschutzelemente, Zäune, Baumpfähle etc.
Für euch dürften darunter z.B. alte Holzfenster fallen.

Meine Frage ist, wieviel darf ich davon im Jahr von meiner Baustele (wo ich es ausbaue) zum Entsorger oder Wertstoffhof fahren?
Und, muss ich dafür registriert / zertifiziert sein?

Ich bekomme von Mittarbeitern des örtlichern Wertstoffhofes und von einem Gewerblichen Entsorger unterschiedliche Aussagen (frage 5 Leute und du bekommst 6 Meinungen).
Daher suche ich nun etwas schriftliches zu dem Thema.
Ein Gesetz, eine Verordnung, oder sonst was in der Art.

Eine längere Googelsuche hat bisher nichts ergeben.
Hat jemand von euch einen Tipp, oder kann mir sagen wie das bei euch läuft?

Gruß, e0mc2
 

wasmachen

ww-robinie
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Ist von Gemeinde zu Gemeinde verschieden.
Als Gewerblicher musst sowieso meistens zu ner Entsorgerfirma... da nimmt die Gemeinde meißt nix
 

lesepirat

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Ich meld mich mal auch als Laie: Äh? Als Gewerblicher gehst du bitte zu einer Entsorgungsfirma und verklappst deinen gewerblichen Müll nicht auf meine Steuerzahlerkosten! Sorry, das ist die drastische Formulierung. Siehe "wasmachen", ich verstehe die Frage nicht. Du verdienst Geld mit dem Abbau/Entsorgung, also gehst du zu einer Entsorgungsfirma. Wo ist die Frage??
 

Sägenbremser

ww-robinie
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Ist wirklich eine interessante Frage die sich
zwar in unserem Tätigkeitsbereich selten in
der Form stellt, wir sind halt meistens nur
die Anliefere von A1-3.

Ehrlich gesagt fragt hier in Köln niemand so
genau bei Altholzanlieferung. Unsere doch
etwas überkapazitierte Energieerzeugungs-
anlage kauft ihre Brennstoffe zuweilen in
grösseren Mengen auch einmal sehr gerne in
Italien ein. Die hiesige Anlage darf schon durch
ihre Grösse, technische Ausstattung fast alles
durch den Kamin jagen was nur irgendwie in
einer brennbaren Form angeliefert wird. Also
wird bei entsprechender Trennung auch selten
eine Frage auftauchen.

Habe aber im Karneval einen jüngeren Mann
kennengelernt, der das anwendungstechnisch
als Maschinenbauingenieur mit begleitet muß.
Werde mich in den nächsten Tagen einmal in
deiner Fragestellung mit ihm unterhalten und
hoffe er hat auch gesetzesgerechte Kenntnisse
in seinem Aktenregal für uns vorrätig.

Gruss Harald
 

e0mc2

ww-kastanie
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Hallo
Bevor das hier in die Falsche Richtung geht: Es geht mir nicht (primär) um die Kosten.
Für die Entsorgung muss ich sowohl beim Wertstoffhof wie auch beim gewerblichen Entsorger bezahlen. Da geht also nix "auf Kosten des Steuerzahlers".
Unser Wertstoffhof nimmt offiziell alles von privat und gewerblich an, teilweise zu unterschiedlichen Preisen.

Und, sowohl der Werstoffhof als auch der gewerbliche Entsorger nehmen A4-Holz von mir (in beliebigen Mengen) an.
Beide sagen aber, dass sie die Anlieferung weiter melden müssen, und irgend wo zentral erfallt wird, wer wieviel A4-Holz transportiert hat.
Und man darf (als nicht für den Transport von gefährlichen Abfällen zertifizierte Firma) nur 2t bis 2,5t (je nach dem wem man glaubt) pro Jahr transportieren.

Das Problem scheint also eher beim Transport zu liegen, nicht direckt bei der Entsorgung.

Mir wurde gesagt, alte Holzfenster würden auch unter A4-Holz fallen, daher habe ich gehofft, hier weiter zu kommen...

Gruß, e0mc2
 

werists

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Hallo

Das Problem scheint also eher beim Transport zu liegen, nicht direckt bei der Entsorgung.

Korrekt so ist es. Auszug aus einem amtlichen Merkblatt:

Althölzer der Kategorie A IV sowie PCB-Altholz sind gefährliche Abfälle und unterliegen der Register- und Nachweispflicht nach der NachwV. Sie dürfen gewerbsmäßig nur mit einer Transportgenehmigung nach
der Transportgenehmigungsverordnung (TgV) befördert werden.
 

AhornBay

ww-robinie
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Schönen guten Morgen e0mc2,

bevor hier jetzt alle Leute anfangen, "irgendeine" Regelung zu suchen, die dann im Zweifel ohnehin nicht einschlägig ist, schlage ich vor, dass Du mal den pragmatischen Weg einschlägst:

Gehe zu Deinem Wertstoffhof und erkundige Dich nach den Grundlagen der Aussagen der Mitarbeiter. Wenn Dir der (hoffentlich...) freundliche Herr/Dame am Container diese Auskunft nicht geben kann, wende Dich an deren Chef oder den Betreiber des Wertstoffhofes (meist die Gemeinde). Irgendwo her müssen die Jungs ihre Weisheiten ja haben.

Am Ende der Kette wird eine Satzung, Verordnung, Merkblatt oder etwas in der Art stehen - und (nur) DAS ist dann die Antwort. Alles andere ist nur Mutmaßung. Das variiert von einer Gemeinde zu nächsten und es spielt offenbar auch noch Bundes-/Landesrecht mit rein. Wir wissen ja noch nichteinmal, wo Du herkommst; von einem halbwegs "brauchbaren" Namen mal ganz zu schweigen.

Viel Erfolg.

Herzliche Grüße

Tom
 

Mitglied 42582

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Wenn du etwas über Transportsicherheit oder Gefahrguttransporte wissen willst frag mal bei der für dich zuständigen Bezirksregierung nach. Da bekommst du alle Infos die du brauchst inclusive gesetzlichen Regelungen.
 

Axel_H

ww-ahorn
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Wenn du etwas über Transportsicherheit oder Gefahrguttransporte wissen willst frag mal bei der für dich zuständigen Bezirksregierung nach. Da bekommst du alle Infos die du brauchst inclusive gesetzlichen Regelungen.

Meiner Erfahrung nach ist nicht die Bezirksregierung bzw. das Regierungspräsidium, sondern das nachgeordnete Landratsamt bzw. die Stadtverwaltung dafür zuständig. Während meines Zivildienstes in einem LRA in Ba-Wü war ich auch beim Abfallrecht eingesetzt. Dort wurde über die Transportgenehmigungen entschieden und die Abfallbegleitscheine gesammelt. Ein Anruf wird Dir sicherlich Klarheit verschaffen.

Gruß

Axel
 

Hamburger Jung

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Wir haben so eine Transportgenehmigung über die Innung bekommen. Diese habe hier alle Innungsmitglieder automatisch bekommen. Gilt auch für Schaumdosen Lackbehälter etc.
Ist ein einfaches DIN A4 Blatt wo alles mögliche an Müll aufgeführt ist.
Ich frage mich aber wofür ich das brauche, liegt seit vielen Jahren im Wagen und musste noch nie vorgezeigt werden.
 

tirogast_2018

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Und ich dachte bei uns ist die Bürokratie überbordend,
aber was bei Euch da an "Gründlichkeit" herrscht ist ja
kaum mehr zu überbieten!?! Man braucht eine Transport-
genehmigung wenn man Altfenster von der Baustelle zur
Entsorgung bringt, habe ich das so richtig verstanden?
Oder wenn ich ein paar Schaumdosen im Kofferraum mitführe?
 

Fiamingu

ww-robinie
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Ghisonaccia, Korsika, Frankreich
Ja Hannes. Selbst für den Transport von gewissen
Mengen von Tipp-Ex brauchst du eine Transport-
genehmigung und einen Fahrer mit ADR-Schein
sowie einen für den Transport von Gefahrgut
ausgestattetem Fahrzeug. :emoji_wink: :eek:
 

Fredy65

ww-buche
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Und ich dachte bei uns ist die Bürokratie überbordend,
aber was bei Euch da an "Gründlichkeit" herrscht ist ja
kaum mehr zu überbieten!?! Man braucht eine Transport-
genehmigung wenn man Altfenster von der Baustelle zur
Entsorgung bringt, habe ich das so richtig verstanden?
Oder wenn ich ein paar Schaumdosen im Kofferraum mitführe?

Hannes, das kommt noch!
Ihr seid doch auch in der EU...wir sind da bloß immer extrem schnell.
Gruß Fredy
 

e0mc2

ww-kastanie
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Hallo

Danke für eure Antworten. Es sind einige gute Hinweise dabei, und ich weis nun in welche Richtung ich weiter suchen muss.

Nach dem Merkblatt der IHK Nord-Westfalen sollte ich von einer Genemigung befreit sein.
2 Befreiung von der Transportgenehmigungspflicht

§ 49 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 - 3 KrW-/AbfG bzw. § 1 A
bsatz 2 TgV legt fest, wer/was von der Genehmigungspflicht befreit ist:

2.4 Abfalltransporte durch Abfallerzeuger bzw. wirtschaftliche Unternehmen

Unter den Begriff Abfallerzeuger kann bei der Abfallbeförderung auch der
Abbruchunternehmer fallen, sofern die Abfälle in Ausübung der
Abbruchtätigkeit erst entstehen oder ein Garten- und Landschaftsbauer,
der in Ausübung seiner Tätigkeit die Entstehung des Abfalls tatsächlich bewirkt.

Wir kommen aus Rheinland-Pfalz und arbeiten viel in Baden-Württemberg, daher muss ich schauen was bei uns an Regelungen gild.
Ich denke aber eher, das die Transportrichtlinien Bundesweit gelden...

Aber, wie gesagt, ich weis wo ich suchen muss, und werde euch auf dem laufenden halten.

Gruß, e0mc2

PS: Die Bürokratie wird wohl auch in Zukunft immer mehr werden, und sicher nicht weniger.
Als kleiner Handwerksbetrieb sehe ich da vorallem zwei Probleme:
1. Man hat eigentlich kaum eine Möglichkeit, alle Regelungen zu kennen und Infos darüber zu bekommen, da es einfach viel zu viele sind, und sie aus viel zu vielen Bereichen mit übergreifen.
2. Wen man alle Regelungen kennen und einhalten würde, könnte man vermutlich den Betrieb zumachen...
 
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