Hallo,
Ich habe vor kurzem bei einem eingeführten Werkzeughändler einen Rundungsfräser R-5mm mit Anlaufring und Schaftstärke 8 mm gekauft. Hersteller: ein deutscher Hersteller. Es stellte sich heraus, dass der Profilkopf auf den Schaftträger geschraubt , d.h. zusammengesetzt und nicht unlösbar verbunden ist. Ich konnte ohne Anstrengung den Profilkopf mit der Hand vom Schaft abdrehen. Bei gleicher Konstruktion ( und anderem deutschen Hersteller) ist mir vor einigen Jahren so ein Messerkopf beim Einsatz in einer Handoberfräse bereits einmal durch die Werkstatt geflogen . Ohne dass es zum Glück eine Verletzung gab.
Auf meine Reklamation teilte der Hersteller mir und der ebenfalls informierten Holz-BG mit, dass bei sachgerechter Montage ein sicheres Arbeiten in jedem Fall gewährleistet sei. Er definierte die sachgerechte Montage auch: Anziehen des Fräskopfes mit einer bestimmten Newtonkraft, meßbar über einen Drehmomentschlüssel. Auszuführen sei dieses von der ausliefernden Firma.
Nun mögen diese Vorgaben zwar stimmen - aber sie sind in meinem Fall auf jeden Fall nicht eingehalten worden. Und ich weiß nicht, was passiert wäre, wenn ich das neue Werkzeug in Gebrauch genommen hätte.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
Wenn ja, wäre es gut, das hier zu dokumentieren, denn wenn dieses kein Einzelfall gewesen sein sollte, könnte man über die Holz-BG erreichen, dass diese Werkzeuge unlösbar verklebt werden müssen!
Gruß aus Freiburg
Christian
Ich habe vor kurzem bei einem eingeführten Werkzeughändler einen Rundungsfräser R-5mm mit Anlaufring und Schaftstärke 8 mm gekauft. Hersteller: ein deutscher Hersteller. Es stellte sich heraus, dass der Profilkopf auf den Schaftträger geschraubt , d.h. zusammengesetzt und nicht unlösbar verbunden ist. Ich konnte ohne Anstrengung den Profilkopf mit der Hand vom Schaft abdrehen. Bei gleicher Konstruktion ( und anderem deutschen Hersteller) ist mir vor einigen Jahren so ein Messerkopf beim Einsatz in einer Handoberfräse bereits einmal durch die Werkstatt geflogen . Ohne dass es zum Glück eine Verletzung gab.
Auf meine Reklamation teilte der Hersteller mir und der ebenfalls informierten Holz-BG mit, dass bei sachgerechter Montage ein sicheres Arbeiten in jedem Fall gewährleistet sei. Er definierte die sachgerechte Montage auch: Anziehen des Fräskopfes mit einer bestimmten Newtonkraft, meßbar über einen Drehmomentschlüssel. Auszuführen sei dieses von der ausliefernden Firma.
Nun mögen diese Vorgaben zwar stimmen - aber sie sind in meinem Fall auf jeden Fall nicht eingehalten worden. Und ich weiß nicht, was passiert wäre, wenn ich das neue Werkzeug in Gebrauch genommen hätte.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
Wenn ja, wäre es gut, das hier zu dokumentieren, denn wenn dieses kein Einzelfall gewesen sein sollte, könnte man über die Holz-BG erreichen, dass diese Werkzeuge unlösbar verklebt werden müssen!
Gruß aus Freiburg
Christian