Hexenzwergin
ww-kastanie
Hallo ihr lieben, wieder mal gibt es unstimmigkeiten mit dem Ausbildungsbetrieb und meiner Tochter. Sie hat noch 10 Tage Urlaub und 40 Überstunden stehen. Ausstellung der Gesellenstücke ist am 26.7. Prüfungsergebnisse gibt es auch sowas um den dreh. Jetzt wollte sich meine Tochter noch ein paar Tage Urlaub nehmen damit der weg kommt und bekam zur Antwort das ginge nicht da sie ja nach bekanntgabe der Prüfungsergebnisse bis zum 31.7. noch Urlaub nehmen soll wegen der Abrechnung und die Überstunden als bezahlung für das Gesellenstück verrechnet werden.
Kann doch wohl so nicht ganz richtig sein, oder? Wenn sie die Prüfungsergebnisse schriftlich vorliegen hat und ihr dann noch Urlaub gibt, ist das dann nicht quasi eine weiterbeschäftigung, oder seh ich da was falsch? Und das mit dem verrechnen der Überstunden finde ich mehr als frech. Die hat meine Tochter gemacht als sie noch nicht mal 18 Jahre alt war und garkeine hätte machen dürfen, soweit ich weiß.
Wie soll sie sich jetzt am besten verhalten? Sie ist kurz vorm explodieren
Kann doch wohl so nicht ganz richtig sein, oder? Wenn sie die Prüfungsergebnisse schriftlich vorliegen hat und ihr dann noch Urlaub gibt, ist das dann nicht quasi eine weiterbeschäftigung, oder seh ich da was falsch? Und das mit dem verrechnen der Überstunden finde ich mehr als frech. Die hat meine Tochter gemacht als sie noch nicht mal 18 Jahre alt war und garkeine hätte machen dürfen, soweit ich weiß.
Wie soll sie sich jetzt am besten verhalten? Sie ist kurz vorm explodieren