Fragen zum Gesellenstück

carsten

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raftinthomas

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schau mal in deinen ausbildungsvertrag rein. da müsste sinngemäss stehen:
dem azubi ist material und gelegenheit zu geben, sein prüfungsstück anzufertigen. das prüfungsstück bleibt nach bestandener prüfung im eigentum des azubis.
oder so ähnlich, zumindest hier in nrw.
du kannst dich auch mal an die kammer oder den prüfungssausschussvorsitzenden/lehrlingswart wenden, der kennt sich damit auch aus.
der loehrlingswart der innung hier bemüht sich da immer ausserordentlich (und kennt sich top aus und legt sich auch mal mit den ausbildern an).
 

TischlerLoos

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Hallo zusammen,

Also es ist so das der Chef, da er ja meistens das Material auf sein Konto bestellt,
theroetisch das Gesellenstück behalten darf.

Schließlich ist ja im endeffekt nur die Planung im Kopf des angehenden Gesellen entstanden.

Material und Zeit werden erst mal vom chef zuf verfügung gestellt.Wenn der Lehrling aber sagt ich zahle es selbst darf er es normaleeweise behalten auch kommt es vor das der chef sagt "ich schenk Dir die kosten"

Es gibt eine Art "vertrag" wer das Stück behalten darf und wer nicht das sollte man sich besorgen! damit man auf der sicheren seite ist!

in dem Betrieb wo ich gelernt habe haben alle incl. mir die Stücke selber zahlen müssen...

Wenn der PLattenlieferant nicht die rechnung "vergessen hätte" wären das alleine an mat. schon knapp 800 €´s bei mir gewesen! aber ich hab die meisten Kosten mit den Überstunden verrechnen lassen und am ende sogar noch was rausbekommen.

mfg Patrick
 

raftinthomas

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keine ahnung, in welchem land du lebst, patrick, aber hier in nrw ist das absolut falsch.
natürlich gibts auch hier immer wieder chefs, die genau so argumentieren, teils gegen besseres wissen. der ausbildungsvertrag regelt das aber anders.
 

TischlerLoos

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also in meinem ausbildungsvertrag stand nirgends eine regelung über das gesellenstück und in der schule haben wir immer diskutiert weil keiner bescheid wusste!


Der meister bei den überbetrieblichen Lehrgängen hat uns auf dieses von mir angesprochene schriftstück aufmerksam gemacht!

alles seltsam aber egal ich habe das mat für meinen schreibtisch gelöhnt und nun ist er meiner !!! und da bin ich stolz drauf!
 

michael

cheffe
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Ich hab mal ein wenig gesucht und auf der Seite www.vnr.de dieses gefunden.

Wem gehört das Gesellenstück?


In einer größeren Möbelschreinerei werden traditionell permanent zwischen 5 und 8 Azubis ausgebildet. Bekanntlich fertigen diese zum Ende ihrer Ausbildungszeit immer ein Gesellenstück an. Einer der Azubis hat nun nach der Prüfung sein Gesellenstück herausverlangt.

Auch wenn die Schreinerei die Materialkosten für das Gesellenstück getragen hat, muss sie es an den ehemaligen Auszubildenden herausgeben. Dies ist sogar bereits gerichtlich entschieden worden (LAG München, 8.8.2003, 4 Sa 758/01).

Der Herausgabeanspruch wird damit begründet, dass nach dem bürgerlichen Gesetzbuch generell der Hersteller einer Sache auch deren Eigentümer wird. Hersteller ist in diesem Fall nun mal der Azubi, er fertigt außerdem ja sein Gesellenstück frei von Vorgaben an. Zudem ist das Interesse des Azubis am Gesellenstück höher zu bewerten als das der Schreinerei, denn mit seinem Werk muss er ja vor dem Prüfungsausschuss seine Fähigkeiten demonstrieren.

Beachten Sie aber: Sie können durchaus mit Ihrem Azubi vereinbaren, dass das Gesellenstück dauerhaft in Ihrem Betrieb bleibt. Eine solche schriftliche Vereinbarung könnte etwa so aussehen:


Hiermit verzichte ich, ... (Name des Azubi), auf mein Eigentumsrecht an dem von mir zu fertigenden Gesellenstück. Das Eigentumsrecht soll auf ... (Name des Ausbildungsbetriebes) übergehen.

Ort, Datum

Unterschrift des Auszubildenden

Hier ist nochmal ähnliches nachzulesen:
www.dgb-jugend.de

Gesellenstück: Das ist meins

(aus Soli aktuell 4/03, Seite 6, Autor Wolf-Dieter Rudolph)

Die erfolgreiche Beendigung der Berufsausbildung im Handwerk setzt die Fertigung eines Gesellenstücks voraus. Aber wem gehört es? Darf man es zur Erinnerung behalten?

Bei der Herstellung des Prüfungsstücks geben sich die meisten Azubis die größtmögliche Mühe und stecken viel Herzblut in das Produkt. Manch einer fragt sich nicht zu Unrecht, ob er oder sie das mit vom Ausbildungsbetrieb zur Verfügung gestellten Materialien produzierte Werk nicht als Erinnerung an den erfolgreichen Abschluss der nicht immer herrlichen Lehrjahre mit nach Hause nehmen kann.

Antwort: Er oder sie darf - in den meisten Fällen. Im Regelfall erwirbt der Azubi, der das Prüfungsstück herstellt, das Eigentum an dem Gesellenstück (§ 950 BG:emoji_sunglasses:. Voraussetzung ist allerdings, dass das Prüfungsstück nicht im unmittelbar wirtschaftlichen Interesse des Arbeitgebers gefertigt wurde - das kann der Fall sein, wenn es innerhalb des Produktionsvorgangs Teil einer Serienproduktion ist oder als auftragsbezogene Herstellung eines beim Ausbildungsbetrieb bestellten Werkstückes nach den Vorgaben des Arbeitgebers gefertigt wurde.

Nur dann ist der Ausbildungsbetrieb als Hersteller und Eigentümer im Sinne des § 950 BGB, da er das Produktions- und Absatzrisiko trägt und der Azubi beim Herstellungsvorgang als so genannter Erfüllungsgehilfe für den Betrieb tätig wird. Ein Prüfungsstück hingegen, dass im Rahmen der Abschlussprüfung eines Ausbildungsverhältnisses hergestellt wurde, wird vom Azubi grundsätzlich im eigenen Interesse und auf Veranlassung des Prüfungsausschusses als Demonstration der verlangten praktischen Fertigkeiten und Kenntnisse angefertigt.

Ausnahmen gibt es auch hier: Der Azubi wird nicht Eigentümer, wenn der Wert des zur Verfügung gestellten Materials - etwa in Goldschmieden - den Wert der Verarbeitung weit übersteigt.

Um Missverständnisse auszuräumen, können sich Ausbilder und Azubi vorab - z. B. im Ausbildungsvertrag oder später über die Frage des Erwerbs am Prüfungsstück verständigen. Behält der Azubi das Prüfungsstück bzw. darf er es behalten, so steht dem Ausbildungsbetrieb eventuell ein Ausgleichsanspruch zu.
 

MaHo

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Gesellenstück

Hi,
ich machte meine Lehre 1985-88 :emoji_slight_smile:
Material mußte ich selbst bezahlen für kleines Nachtschränckchen in Eiche:~ 285 DM
fast jedes Jahr kam ein Lehrling zum Abschluß ,beachtlich,da Firma bestand 1985 aus Meister, Altgeselle, 2 Lehrlinge 1. Jahr,1 Lehrling 2. Jahr,später kam noch der Sohnemann zu :rolleyes:
während der Zeit 300 Überstunden :rolleyes: ,dafür gabs dreifachen lehrling-Stundenlohn :emoji_grin:
war kein Zuckerschlecken :emoji_stuck_out_tongue:
Die Firma gibst heut noch :emoji_slight_smile: ,der zweite Sohnemann hat übernommen,Gärtner wollt der wohl doch nicht werden :emoji_grin:
wenn ich da noch an die Heizung denke :emoji_grin: staubiger Schweinkram
 
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