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Am 27. Juni 2007 hat die Bundesregierung die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) verabschiedet und dabei den vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen zugestimmt. So wurden auch die Vorschläge des Handwerks aufgegriffen. Künftig können demnach qualifizierte und fortgebildete Fachleute des Handwerks zur Ausstellung der Gebäudeenergieausweise zugelassen werden.
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Am 27. Juni 2007 hat die Bundesregierung die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) verabschiedet und dabei den vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen zugestimmt. So wurden auch die Vorschläge des Handwerks aufgegriffen. Künftig können demnach qualifizierte und fortgebildete Fachleute des Handwerks zur Ausstellung der Gebäudeenergieausweise zugelassen werden.
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