Gebäudereinigerhandwerk: Anspruch auf Mindestlohn seit dem 1. Juli 2007

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Infolge der Einbeziehung des Gebäudereinigerhandwerks in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz haben alle in Deutschland tätigen Arbeitnehmer des Gebäudereinigerhandwerks seit 1. Juli 2007 einen Anspruch auf den tarifvertraglichen Mindestlohn - unabhängig von einer Beschäftigung bei einem in- oder ausländischen Arbeitgeber.

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