Geschäftsaufgabe - wie umgehen mit den Abschreibungen, Steuern?

Weihnachten

ww-ulme
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Hallo alle mitanand,
ich bin 70, hab Ende 2019 Schreinergewerbe angemeldet, ich wollte als 1-,Mann-Betrieb vor allem Küchen um-, aus und einbauen habe das Gewerbe aber nie wirklich zum Laufen gebracht. Ich hatte Ende 2020 einige Maschinen gekauft, u. a. auch die Festo Tischkreissäge TKS 80 EBS-Set und einiges mehr. Privat ist mir völlig unerwartet mein Leben aber entglitten, und ich stehe gerade vor dem Scherbenhaufen.
Ich hatte mich jetzt gerade so derappelt,, dass es jetzt diesen Herbst hätte privat wieder aufwärts gehen und ich mit meiner geliebten Schreinerarbeit hätte starten und ihr nachgehen können, da hatte ich einen schweren Fahrradunfall, dass mir an einer Shulter dauerhaft eine Einschränkung bleibt.
Schreinern ist für mich Geschichte, die Realität
Jetzt 4 wochen danach beginne ich mich in meine neue Lebenswirklichkeit einzufinden. und ich plane die größtenteils noch unbenutzten Maschinen zu verkaufen und vielleicht einige privat zu behalten.
Deshalb frage ich hier: Macht es einen Unterschied, ob ich die Sachen noch verkaufe, solange das Gewerbe angemeldet ist? Macht es mehr Sinn die Sachen als Gewerbe zu verkaufen oder bringt es mir mehr ein, sie ins Privatvermögen übergehen zu lassen (und hierfür Steuern zu bezahlen) und sie anschließrnd zu verkaufen.
Was für ein Käufer ist für mich der günstigere, Privatperson oder Gewerbetreibender?
Welche der beiden Möglichkeiten ist für meinen potenziellen Käufer günstiger, als Privatmann oder als Gewerbetreibender?
Ich hänge meine Anlagen zu den beiden Steuererklärungen 2020 und 2021 an. Steuer 2020-1.png Steuer 2020-2.png Steuer 2021-1.png Steuer 2021-2.png
 

netsupervisor

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Ich geb dir -weil man das im Forum so auch richtig macht - ein paar kleine Hinweise, aber eine keine umfassende Beratung, weil das sonst meinen Beitrag übersteigt.
Du kannst gerne per PN, wenn noch eine Frage offen ist, dich melden.

- Das was du vorhast, ist eine Betriebsaufgabe ( § 16 EStG). Bitte lies dir den § 16 Abs. 4 EStG kurz durch, bei deinen Werten (Anlagevermögen, GWGs) wäre ein Aufgabegewinn nach deinen Vorgaben steuerfrei (bis 45 TEUR). Du übernimmst die Werkzeuge ins Privatvermögen, das stellt zunächst einen Aufgabegewinn dar. Wenn du die Werkzeuge vorher verkaufst, wäre das kein Aufgabegewinn, also der Freibetrag nicht nutzbar.
Danach kannst du die Werkzeuge steuerfrei veräußern, wie ein normaler Privatmann ebenso. Aber Vorsicht, der § 23 EStG gilt trotzdem, also die Jahresfrist gilt bzw. die Grenze von 600 Euro.

- Das Thema der Gewährleistung wurde schon genannt.

- Gewerbeabmeldung und steuerliche Betriebsaufgabe falle nicht immer zusammen, müssen also nicht tag- oder jahresgleich sein. Wenn du schon länger nicht mehr tätig warst, kann die Betriebsaufgabe schon in der Vergangenheit liegen. (Evtl von Vorteil)

- Das Thema USt wird die nicht weiter stark betreffen, ich nehme an, die Regelung des § 15a UStG wird zu keinen relevanten Korrekturen führen, da es hier Schwellen für eine Korrektur von Vorsteuerbeträgen gibt. So wie das aussieht, hast du vom Kleinunternehmer weg optiert zur Regelbesteuerung. Stimmt?

Kurzum: Geschäftsaufgabe (auch dem Finanzamt) erklären, die Werkzeuge ins PV übernehmen und dann Stück für Stück privat veräußern ist die günstigste Gestaltung.
 

willyy

ww-robinie
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== off Topic: ==
Mann oh mann, wenn man das liest, weiß man wie gut es einem geht.
Egal wie der Verkauf jetzt weitergeht, ich wünsche Dir auf jeden Fall, dass mal wieder bessere Zeiten kommen und dass der Verkauf der Werkzeuge wenigstens noch ein bissl was bringt.
Kopf hoch.

Zur Steuer kann ich leider nichts sagen
 
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netsupervisor

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Wenn ich einen Euro ansetze, hab ich doch meistens einen Verlust bei noch nicht abgeschriebenen Anlagegütern. Der Gewinn ergibt sich aus der Differenz von sog. Teilwert (entspricht dem Marktwert in etwa) und dem Buchwert. Bei solch einfachen Sachen einfach den Buchwert als Teilwert anzusetzen (wenn noch nicht abgeschrieben) habe ich mit der Finanzbehörde noch nie näher bekräftigen müssen, das ging immer durch.
 

uli2003

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Der Gewinn ergibt sich aus der Differenz von sog. Teilwert (entspricht dem Marktwert in etwa) und dem Buchwert.
Korrekt. Und weil er den ganzen Kleinmaschinenpark im Anschaffungsjahr komplett abgeschrieben hat, taucht er bestenfalls noch mit einem Erinnerungseuro im Anlageverzeichnis auf, in diesem Fall nicht einmal.
Zur Privatentnahme muss also ein Verkehrswert her. Hier sollte man realistisch bleiben, denn für einen Euro wird das zu Recht Probleme geben.
 

DZaech

ww-robinie
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Zur Privatentnahme muss also ein Verkehrswert her.

Gibt es in DE nicht auch den sog. Liquidationswert? Der ist bei uns in allen Schätzungen die ich bisher gesehen hatte drin gewesen. Das wäre quasi der „letzte Preis“ wenn alles raus muss. Der ist oftmals angenehm tief, idR weniger als die Hälfte vom eigentlichen Verkehrswert. Beim Betrieb den ich übernommen habe sagte die von einer Fachstelle durchgeführte Schätzung am Beispiel der Breitbandschleifmaschine:

Neuwert: 42‘000
Zeitwert: 5‘500
Liquidationswert: 2‘200

Man könnte also ohne schlechtes Gewissen zum Liq.Wert die Maschine aus der Firma rauskaufen und dann zum Zeitwert weiter verkaufen.
 

netsupervisor

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Nein, bei Geschäftsaufgabe und anschließender Überführung ins Privatvermögen wird der sog. gemeine Wert angesetzt. Das ist im Endeffekt der Teilwert oder Verkehrswert. Viele Begriffe für ein und die selbe Art der Wertfindung. Welcher Begriff anzuwenden ist, bestimmt die Maßnahme (Entnahme, Überführung ins PV oder Veräußerung).
Zur Privatentnahme muss also ein Verkehrswert her. Hier sollte man realistisch bleiben, denn für einen Euro wird das zu Recht Probleme geben.
Steht doch bei mir gar nicht anders geschrieben.
Ich hab schon zig Geschäftsaufgaben für meine Mandanten mit betreut. Wenn ich bei einem Unternehmen anfange, jedes GWG auf den Verkehrswert zu durchleuchten, hab ich entweder zu viel Stunden verballert oder das Finanzamt belustigt. Ich bilde einen Schätzwert, der bei noch nicht abgeschriebenen Gütern meistens dem Buchwert ähnelt, alles andere (1 Euro Anlagevermögen) wird geschätzt nach Marktpreisen wenn vorhanden, ansonsten nach Daumenregel. Dazu gab es bei mir noch nie Rückfragen.
Wenn ich eh innerhalb der Freigrenzen mich bewege ist es völlig egal was ich ansetze, also nicht mir egal, sondern dem Finanzamt.
 

uli2003

ww-robinie
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Wenn ich bei einem Unternehmen anfange, jedes GWG auf den Verkehrswert zu durchleuchten, hab ich entweder zu viel Stunden verballert oder das Finanzamt belustigt.
Wenn du so wie in diesem Fall fast alle sofort abgeschriebenen GWG im Folgejahr für eine schmale Mark ins Privatvermögen übernimmst, findet der Sachbearbeiter auf dem FA oder ggf. der Steuerprüfer das gar nicht belustigend. Die sind ja nicht ganz blöd. Die üblichen Verdächtigen werden direkt erkannt.
Das man einzelne GWG über Jahre im Fall einer Geschäftsaufgabe nicht vollständig beleuchten kann, ist klar. Dies ist aber eine Steilvorlage, die sogar ein Neuling finden muss.
 

wirdelprumpft

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ist das aktuelle Geschäftsjahr im Gewinn?
Steuerliche Auswirkungen hat der Verkauf des Inventars über die Firma ja nur wenn das Wirtschaftsjahr dadurch im Gewinn liegt.
Vielleicht kann man ja noch irgendwelche Dienstleistungen auf die Firma nehmen z.b. Physiotherapie oder
Minijober aus der Verwandtschaft (wegen des Unfalls braucht man ja Hilfe beim Ausräumen)
um das Geschäftsjahr ins Minus oder auf Null zu bekommen - leichter Gewinn wird ja auch keine Unsummen kosten -
 

Mitglied 84747

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NRW und Bayern sind verschiedene Bundesländer somit auch verschiedene Finanzverwaltungen, dadurch können durchaus verschiedene Vorgehensweisen vorhanden sein.
 

wirdelprumpft

ww-robinie
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Die Mietkosten gibt es auch nicht mehr ?
Verlustvortrag geht auch nicht? (damit könnte man den Gewinn aus Maschinenverkauf verrechnen)
Verlust ist ja aus 20/21 ggf. 22 vorhanden wobei ich nicht weis ob sowas möglich ist wenn Geschäftsjahr schon abgeschlossen ist evtl. kann das @netsupervisor beantworten ist ja wohl im Steuerberaterbereich tätig
 

netsupervisor

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Verlustvortrag gibt es nur, wenn es zu den negativen Einkünften keine verrechenbaren Positiven gibt. Der wird immer automatisch vorgetragen und verrechnet, rückgetragen automatisch ein Wirtschaftsjahr ohne Antrag.
Einmaliger Freibetrag für eine Geschäftsaufgabe eines Lebensalters 55 und älter ist 45 TEUR (alles was darüber liegt wird wieder herangezogen, bei 136 TEUR ist der Freibetrag weg), ich will es nochmal erwähnen. Dazu noch der gesonderte Steuersatz nach § 34 EStG. Bei diesen Werten glaub ich kaum, dass hier ein Cent aus der Geschäftsaufgabe an Steuer resultieren wird. Natürlich kann man sich jetzt trefflich über irgendeine marktkonforme Bewertung von GWGs in den Schlaf philosophieren. Die Praxis ist deutlich einfacher und zielgerichteter, mag sein, dass ein Selbst-Erklärer es versucht richtig zu machen. Die Masse an Steuerberater geht hier den praktischen Weg, der zum Ziel führt.

@uli2003 Nochmal, du scheinst es nicht richtig interpretiert zu haben. Ich setze natürlich keinen 1 Euro Erinnerungswert als gemeinen Wert an. Ich setze einen pauschalen Ansatz für die GWGs an, der glaubhaft ist, offen ausgewiesen, für jeden erkenntlich. Wie soll ein Laie eine Marktbewertung durchführen? Wie macht das das Finanzamt? Meinst du der Sachbearbeiter hat hier Lust und Zeit zu fragen, was der richtige Wert ist? Ganz gewiss nicht, in den letzten beiden Jahren mangelt es kräftigt an guten Beamten und eine ordentliche Nachfolge. Die winken durch, was grob betrachtet kein Potential an Steueraufkommen fabriziert.
Ich hatte letztens einen "Deal" mit dem Finanzamt beim Streit über die Aufteilung von Vorsteuern aus einem Bauvorhaben und deren Abzugsfähigkeit. Hier ging es um ca. 2 Mio an Vorsteuer. Da streitet man um jedes Zehntel Prozent an Maßstab, aber was jetzt richtig oder falsch ist, das kann dir der Beamte auch nicht sagen. Hauptsache das Finanzamt sieht Geld und macht den finalen Aktendeckel drauf.

Ich war selbst im Rahmen meines Examens als Station im Finanzamt. Ich kenne die "andere Seite" und wie die tickt, was Ihnen wichtig ist und worauf sie überhaupt keinen Wert legen.
 
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wirdelprumpft

ww-robinie
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also fallen auf keinen Fall steuern an da der Neupreis der Maschinen die 45000 Freibetrag nicht übersteigt
@netsupervisor Danke für die Erklärung d.h. man kann wenn man älter 55 ist Maschinen/Ausstattung etc. im Wert von 136000 Euro steuerfrei verkaufen Verteilt wird das dann auf X Steuerjahre sofern eine Steuerschuld zum Verrechnen vorhanden ?
 

netsupervisor

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Der Gewinn aus der Veräußerung/Geschäftsaufgabe kann einmalig im Leben auf Antrag steuerfrei bleiben, wenn er 45 TEUR nicht übersteigt.
Gewinn ist bei einem Einzelbetrieb Wert/Verkaufspreis des Betriebsvermögens abzüglich Buchwert (Anschaffungskosten evtl).
Alles was beim Veräußerungsgewinn 136 TEUR übersteigt, wird vom Freibetrag abgezogen.

Alles was ich an Verlusten vor mir herschleppe bzw. noch rücktragbar produziere wird abzogen, sofern nicht im Veranlagungsjahr ein Abzug erfolgen kann.
 

wirdelprumpft

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Der Gewinn aus der Veräußerung/Geschäftsaufgabe kann einmalig im Leben auf Antrag steuerfrei bleiben, wenn er 45 TEUR nicht übersteigt.
Gewinn ist bei einem Einzelbetrieb Wert/Verkaufspreis des Betriebsvermögens abzüglich Buchwert (Anschaffungskosten evtl).
Alles was beim Veräußerungsgewinn 136 TEUR übersteigt, wird vom Freibetrag abgezogen.

Alles was ich an Verlusten vor mir herschleppe bzw. noch rücktragbar produziere wird abzogen, sofern nicht im Veranlagungsjahr ein Abzug erfolgen kann.

jetzt bin ich verwirrt das ist mal wieder Steuerrecht vom feinsten - bemühe mal Google zum Thema Gewinn aus der Veräußerung/Geschäftsaufgabe....aber trotzdem nochmal Danke für den Hinweis ist ja nicht immer gesagt das der eigenen Steuerberater auf sowas achtet.
 

uli2003

ww-robinie
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Nochmal, du scheinst es nicht richtig interpretiert zu haben.
Doch, dich habe ich verstanden. Es klang für Laien aber grenzwertig, man konnte recht leicht ein ‚nimm die mal für wenig Geld ins Privatvermögen und verkaufe die privat mal ‚gut‘ weiter‘ hineininterpretieren.
Sind ja nicht alle steuerlich bewandert.

Bei den 45k steuerfreiem Aufgabegewinn sollte man (beim Abzielen im Vorfeld darauf) auch darauf achten, dass kein laufender Gewinn dabei ist. Seit dem Denkfehler meines ‚alten‘ StB mache ich meine Erklärungen und Bilanzen selbst.
Kostet mich zweimal weniger.
 

Mitglied 79745

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Nein, es gab überhaupt keine Geschäftstätigkeit mehr, seit meine Frau weg ist und ich mit den 3 Kindern alleine bin.
Das einzige war der HWK-Beitrag dieses Jahr und die einige 100 eur Steuerberaterkosten für die "Gewinn"-Ermittlung im Rahmen der Steuererklärung.
Ich wünsche Dir von ganzem Herzen, dass sich dein Leben irgendwann wieder in eine lebenswerte Richtung dreht!
Manchmal kommt schon alles knüppeldick daher, was einem das Schicksal so serviert.
Ich hoffe, dass du und deine Kinder da gemeinsam einigermaßen unbeschadet durchkommen und du gute Freunde hast, die dir da beistehen können!
 
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Weihnachten

ww-ulme
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Ich hoffe, dass du und deine Kinder da gemeinsam einigermaßen unbeschadet durchkommen und du gute Freunde hast, die dir da beistehen können!
Das mit den Freunden haben, leider nein. Dass ich in meinem Alter noch Kinder in die Welt gesetzt habe, war für mein soz. Umfeld schon ein No-go.
Und für die Kinder, 10, 8 und 3 Jahre, habe ich ab Montag eine Aupair - hoffentlich für ein Jahr und nicht nur für ein paar Wochen, bis sie für sich eine bequemere Familie gefunden hat. So ein Zeug denke ich oft. Sehr negativ.
Meine Noch-Ehefrau verlangt Zugewinnausgleich, da meine Rente auf Immobilienbesitz beruht (meine gesetzliche Rente ist ca. 500 Euro) und die Immobilienpreise während unserer Ehe explodiert sind, kommt da eine Zahlungsverpflichtung auf mich zu, die ich evtl. nur durch den Verkauf meiner Immobilie bedienen kann. Dann kann ich vom Rest noch 10 bis 15 Jahre gut leben, und dann ist der Verkaufserlös aufgebraucht. Noch so ein negatives Schreckgespenst
 

Mitglied 79745

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Das mit den Freunden haben, leider nein. Dass ich in meinem Alter noch Kinder in die Welt gesetzt habe, war für mein soz. Umfeld schon ein No-go.
Und für die Kinder, 10, 8 und 3 Jahre, habe ich ab Montag eine Aupair - hoffentlich für ein Jahr und nicht nur für ein paar Wochen, bis sie für sich eine bequemere Familie gefunden hat. So ein Zeug denke ich oft. Sehr negativ.
Meine Noch-Ehefrau verlangt Zugewinnausgleich, da meine Rente auf Immobilienbesitz beruht (meine gesetzliche Rente ist ca. 500 Euro) und die Immobilienpreise während unserer Ehe explodiert sind, kommt da eine Zahlungsverpflichtung auf mich zu, die ich evtl. nur durch den Verkauf meiner Immobilie bedienen kann. Dann kann ich vom Rest noch 10 bis 15 Jahre gut leben, und dann ist der Verkaufserlös aufgebraucht. Noch so ein negatives Schreckgespenst
Das liest sich leider gegenwärtig alles nicht zu rosig.
Also solltest du alles daran setzten, dass die Zukunft besser aussieht!
Ich bin keiner der irgendwelche Ahnung von steuer- oder scheidungsrechtlichen Dingen hat und kann dir in dieser Richtung leider gar nicht helfen!

Aber als Mensch möchte ich dir raten, dich bei deiner Scheidung so teuer als möglich zu verkaufen!
Nimm dir jede juristische Hilfe, die du bekommen kannst und stimme keinen Vereinbarungen zu denen du nicht zustimmen musst!
Versuche alle Sympathien, die du eventuell deiner Ehefrau gegenüber noch hast in den Hintergrund zu drängen.
Ich kenne eure persönliche Situation nicht und kann und will dazu kein Urteil abgeben, aber nüchtern betrachtet hat eine Erwachsene Person einer Familie den Rücken gekehrt.
Da diese erwachsene Person jetzt von der Familie eine finanzielle Versorgung fordert, die den Rest der Familie in arge Bedrängnis bringt, sollte die Familie alles versuchen diese Versorgung so klein als möglich ausfallen zu lassen!
Dazu gibt es eine mathematische Darstellung!

3 Kinder > Exfrau

Wenn es auch oft schwer fällt, so sollte man nie den Glauben an eine glücklichere Zukunft verlieren!

LG Robert
 
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