Gesellenstück Schreibtisch

Schreibtisch Ahorn

ww-pappel
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image.jpg Moin moin ich habe mal ein paar Fragen zum austeifen meiner Platte sie besteht aus vollholz Ahorn hat die Maße 1200x600x30 ich habe jetzt eine gratleiste eingezeichnet welche bündig zur Platte wird denkt ihr das reicht außerdem muss ich Alle fingerzinken einzelne bemaßen ? Sieht man die Rückwand im Schnitt c-c als strich strich Linie
 

Schreibtisch Ahorn

ww-pappel
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image.jpg Das wäre die Ansichtzeichnung hab aber die die Platte nicht mehr auf Gehrungen mit den Seiten sondern mit fingerzinken
 

Johannes

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Hallo namenloser,
also ich muß zugeben, daß ich in den letzten 20 Jahren nichts mit Prüfungszeichnungen zu tun hatte.
Ich habe mal gelernt, das Anzichtszeichnungen gekippt werden, demnach schaut dein Schitt C - ´C nach vorne, da müssen die Pfeile auf die andere Seite.
Wenn das alles Massivholz ist, braucht es in der Tischplatte keine Gratleiste, da alle Teile (Platte, Korpus und Bein) in der gleichen Weise arbeiten und sich gegenseitig gerade halten. Anders ist das mit dem unteren Ende des Tischbeins, hier würde eine Stabilisierung Sinn machen.
Außerdem würde ich mir noch Gedanken zur Nutzung machen. Ein heutiger Schreibtisch sollte, meiner Meinung nach, eine Stromversorgung haben.
Zum Beispiel ein kleines Fach von hinten (über der Schublade) zur Unterbringung einer Tischsteckdose.
Fingerzinken, würde ich als Reihenmaß angeben.

Es grüßt Johannes
 

Bauwas

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Mein Gesellenstück ist über 25 Jahre her und ich habe seitdem auch keine Fertigungszeichnung mehr gemacht.
Deine Seitenansicht mit Schnittlinie C-C hat mich auch irritiert. Ich würde die Seitenansicht rechts von der Vorderansicht platzieren und die Schubkastenblende und die Tür wären in der Seitenansicht dann noch zu zeichnen.
Dort die Schnittlinie C-C und dann von vorne betrachtet ( also die Pfeile dann von rechts).
LG
 

asphaltblau

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Hallo,
hast du deinen Entwurf schon einmal mit deinem Ausbilder oder einem Lehrer durchgesprochen?
Meiner Meinung nach fehlt keine Graleiste, sondern eine Zarge. Wenn die ihn trägst oder schiebst oder er uneben steht wird die Verbindung zwischen innerer Korpusseite und Blatt sehr belastet.
Deine Anordnung der Zeichnungen ist unüblich. Ich würde Die Vorderansicht nach links oben setzen, rechts daneben die Seitenansicht (von links) unter die Vorderansicht die Draufsicht. Die Schnitte heißen auch nicht C-C oder A-A,.. Schnitt sondern Frontal-, Vertikal- und Horizontalschnitt. Achte auf so etwas beim Fachgespräch bei deiner Mappenvorlage. Würdest du bei mir die Schnitte mit den Buchstaben bezeichnen, würde ich dir fehlenden Fachwortschatz vermuten. So wie du im Moment die Schnitte gezeichnet hast sind die Pfeile am Vertikalschnitt (B-:emoji_sunglasses: sehr unüblich. Diese Blickrichtung läßt sich schwer bemaßen, wenn du der Bemaßungsregel folgen möchtest, dass Maße rechts von der Zeichnung stehen und unter der Zeichnung.
In deiner Zeichnung hast du keine Fingerzinken dargestellt, dass sind Zapfen (und auch diese Konstruktion scheint mir jetzt nicht die geeignetste. Viel Arbeit und kein konstruktiver Gewinn. ) Schau doch mal in ein altes Tischlerbuch, wie den Spannagel. Da findest du pfiffige handwerkliche Lösungen zur Befestigung des Blattes und genau diese Lösungen finden sich dann auch als Beschlag im Hettichkatalog. Falls du vorhast den Rahmen der Tür mit einem Zapfen versehen zu wollen, sind die Bänder zu weit oben und unten. Den Griff würde ich weglassen. Du hast ja ein Schloß vorgesehen und die Bohrung gehört in die Mitte der Breite des Rahmenfrieses. Das ist bei überfälzten Türen schwierig, man muss sich sehr genau mit den Dornmaßen und den Schlosskastengrößen auseinandersetzen.
Frag nach, wenn du etwas nicht verstehst und setze auf bewährte Lösungen anstatt Neues zu erfinden. Und sprich bitte die Biegefestigkeit deines Tisches mit deinem Ausbilder durch, wenn du ihn wirklich ohne Zargen bauen möchtest. Wo machst du Prüfung?
Viel Spaß noch, dein Stück hat das Potential zum netten Klassiker
 

asphaltblau

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...und keine Luft zwischen Schukaseite und Kippleiste. Wie befestigst du die Leisten eigentlich? Da treffen ja unterschiedliche Schwundmaße aufeinander.
 

Bauwas

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Hallo @asphaltblau !
Schön, wenn einer da ist, der Ahnung hat!
:emoji_thumbsup:

….und keine Luft zwischen SK-Seite und Streichleiste (norddt. f. Streifleiste).
Praktisch natürlich schon, aber in der Zeichnung nicht.
Habe vor etwa fast 1 Jahr hier im Forum eine absurde Frage gestellt…….:emoji_joy:
LG
 
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Bauwas

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Bei der letzten Gesellenstück-Ausstellung in HH gab es so mehrere Schreibtische mit gezinkten Ecken zu sehen. Wenn es sauber gemacht ist, sieht es schon gut aus, aber teilweise ziemliche Klopper 160 lang - Eiche massiv - Teile wohl so 40 stark - möcht ich mal sehen, wer das dann durch ein enges Treppenhaus kriegt.
:emoji_grin:
Wenn die freie Spannweite beim TE 80cm ist, und die Platte ordentlich dimensioniert, biegt sich doch nicht soviel.

Edit: ich sehe jetzt Platte gezeichnet mit 25?
OK- da würd ich auch was gegen Durchbiegen machen.

LG
 
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uli2003

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ich habe jetzt eine gratleiste eingezeichnet welche bündig zur Platte wird denkt ihr das reicht
Was soll das Dingen da? Die Seite hält doch die Platte gerade. Weg lassen das Teil.


muss ich Alle fingerzinken einzelne bemaßen ?
Nein.


Sieht man die Rückwand im Schnitt c-c als strich strich Linie
Man sieht die ganze Rückwand. Wenn sie stumpf eingesetzt ist, hat man keine Strichlinie.
Eingefalzt oder genutet hat man natürlich eine verdeckte Linie.
 

Paulisch

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Schnitt A-A, B-B und C-C sind üblich.
Gratleiste würde ich lassen, ist unnötig.
Die Beine würde ich aber Schlitzen und eventuell eine T-Schiene in passender Dimension einlassen.
B-B / Vertikalschnitt gehört in die Seitenansicht.
Mit freundlichen Grüßen Pauli
 

uli2003

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Das habe ich schon verstanden. Wie soll die Regel denn heißen bzw. in welcher Norm finde ich die?
 

McIlroy

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Das habe ich schon verstanden. Wie soll die Regel denn heißen bzw. in welcher Norm finde ich die?
Die Grundlagen finden sich in DIN 406, wobei "unten und rechts" in erster Linie bedeutet, dass Maße und sonstige Angaben von unten und von rechts lesbar sein müssen. Natürlich kann man Maße in der Ansicht auch mal oben oder links platzieren, wenn es die Übersichtlichkeit erfordert, und z.B. um sich überkreuzende Maßhilfslinien zu vermeiden, aber die Leserichtung muss trotzdem eingehalten werden.
 

uli2003

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in erster Linie bedeutet, dass Maße und sonstige Angaben von unten und von rechts lesbar sein müssen.
Ah, so wird ein Schuh draus. Natürlich kenne ich die DIN-Normen und Bemaßungsregeln. Das 'in erster Linie ' denken wir uns mal weg.

Denn das ist Blödsinn:
wenn du der Bemaßungsregel folgen möchtest, dass Maße rechts von der Zeichnung stehen und unter der Zeichnung.
 

uli2003

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B-B / Vertikalschnitt gehört in die Seitenansicht.
Das ist ebenfalls nicht richtig. Die DIN 919-1 sagt ganz klar aus, dass Schnitte in die Hauptansichten zu legen sind (natürlich nur soweit möglich).

….und keine Luft zwischen SK-Seite und Streichleiste (norddt. f. Streifleiste).
Doch, da darf Luft gezeichnet werden. In der Regel gibt man dann aber ein Maß dazu an. Es gibt in der DIN 919-1 eine Vereinfachungsregel welche das Weglassen der Luft erlaubt, wo dann ein gemeinsames Nennmaß angegeben werden muss.
 

Bauwas

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B-B in Seitenansicht geht doch gar nicht :emoji_thinking:. Da hat sich Paulisch wohl bloß vertan denk ich mir.
Zu SK-Luft: Bei klassisch geführtem im Gesellenstück sollte der SK ja nicht zu wackelig sitzen, aber auch nicht zu stramm. Einer Meiner ist Indikator für die vorhandene Luftfeuchte. Irgendwann…. änder ich das vielleicht nochmal .. nach 25 Jahren…. :emoji_grin:
 

uli2003

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Nun verwirr die Leute doch nicht mit theoretischen Möglichkeiten.
Ich habe gesagt, dass es erlaubt ist Luft zu zeichnen. Das steht so in der prüfungsrelevanten DIN 919-1.

Ich bin nun mittlerweile 33 Jahre lang in einem Tischler-Prüfungssausschuss und glaub mir, die Frage (und auch die Antwort) kam schon häufiger.
 

Paulisch

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Das ist ebenfalls nicht richtig. Die DIN 919-1 sagt ganz klar aus, dass Schnitte in die Hauptansichten zu legen sind (natürlich nur soweit möglich).


Doch, da darf Luft gezeichnet werden. In der Regel gibt man dann aber ein Maß dazu an. Es gibt in der DIN 919-1 eine Vereinfachungsregel welche das Weglassen der Luft erlaubt, wo dann ein gemeinsames Nennmaß angegeben werden muss.

Bei allem Respekt Uli, ich habe grade die Projektunterlagen von meinem Meisterstück eingereicht und wurde vom Prüfungsausschuss genehmigt. Dabei habe ich mich am unten angehangenen Bild orientiert. Wie soll B-B anders dargestellt werden?
Mit freundlichen Grüßen
5D10FF38-B38B-44E4-B4D1-F22977B44FE7.jpeg
 

Paulisch

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Da hast du Recht, geht es nicht aber um B-B, das ist meiner Meinung Vertikal C-C ist Frontal. Ist falsch dargestellt :emoji_astonished: Stimmt
 

uli2003

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Ja, eben darum. Der gehört als Vertikalschnitt (früher hieß das Höhenschnitt) in die Hauptansicht. Ein zweiter Frontalschnitt würde C1-C1 lauten.
 

uli2003

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Wenn du möchtest, lass ich dir gern eine Publikation über die Änderungen in der 919-1 zukommen.
 
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