mmoebiu3
ww-pappel
- Registriert
- 29. August 2007
- Beiträge
- 3
Hallo zusammen,
ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.
Wir sind eine Tischlerei und ich habe soeben festgestellt, dass sich keiner von unseren Leuten hier mit der Gewährleistungsfristen und § auskennt. Mir geht es hauptsächlich um Privatkunden.
Ich habe ja die Möglichkeit nach VOB oder BGB zu regeln. Wenn ich keine Auszüge aus dem VOB bei Vertragsabschluss mitgebe tritt automatisch BGB in Kraft. Ist das richtig?
Wenn ja, welcher § gilt? Handelt es sich um einen Werkvertrag? Wie lange ist die Gewährleistung? 5 Jahre?
Zu uns: wir bauen hauptsächlich (Einbau)Möbel, Parkett, Wandverkleidungen, also alles was mit dem Gebäude fest verbunden ist. Nur ab und zu haben wir bewegliche Teile. Wie sieht es mit der Gewährleistung aus?
Komme ich da nicht nach VOB besser (4 Jahre) oder gibt es da andere § welche mich als Handwerker gegenüber BGB benachteiligen?
Danke für Eure Hilfe.
ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.
Wir sind eine Tischlerei und ich habe soeben festgestellt, dass sich keiner von unseren Leuten hier mit der Gewährleistungsfristen und § auskennt. Mir geht es hauptsächlich um Privatkunden.
Ich habe ja die Möglichkeit nach VOB oder BGB zu regeln. Wenn ich keine Auszüge aus dem VOB bei Vertragsabschluss mitgebe tritt automatisch BGB in Kraft. Ist das richtig?
Wenn ja, welcher § gilt? Handelt es sich um einen Werkvertrag? Wie lange ist die Gewährleistung? 5 Jahre?
Zu uns: wir bauen hauptsächlich (Einbau)Möbel, Parkett, Wandverkleidungen, also alles was mit dem Gebäude fest verbunden ist. Nur ab und zu haben wir bewegliche Teile. Wie sieht es mit der Gewährleistung aus?
Komme ich da nicht nach VOB besser (4 Jahre) oder gibt es da andere § welche mich als Handwerker gegenüber BGB benachteiligen?
Danke für Eure Hilfe.