Grenzabstand 1m - 3m

DasMoritz

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Moin,

Ich habe mal eine Frage zum verringerten Grenzabstand bei Nebenanlagen wie einem Gartenhaus, Garage und so.

Es heißt hier http://www.voris.niedersachsen.de/j...ry=BauO+ND+§+5&psml=bsvorisprod.psml&max=true

Ohne Abstand oder mit einem bis auf 1 m verringerten Abstand von der Grenze sind zulässig

1. Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer Höhe bis zu 3 m und […].

Nun wüsste ich gerne mal was im Bereich von >1m bis <= 3m ist.

Darf man das oder muss man genau auf die Grenze bauen oder 1m Abstand oder 3m Abstand?

Wäre z.B. 1,5m oder 2m machbar?

Gruß,
Moritz
 
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Rookie77

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Da solltest Du im Idealfall beim hiesigen Bauamt nachfragen. Je nach Bundesland/Gemeinde sind die Regeln absolut unterschiedlich (hab selber derzeit mehrere Themen damit) und das Bauamt kann dir definitiv sagen was geht und was nicht.
 

zehlaus

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Die Abstände sind in der jeweiligen LBO (LandesBauOrdnung) geregelt, ob man versteht was dort geschrieben ist, das ist eine andere Sache. Denn je nach Wandlänge/-höhe, usw. kann es da Ausnahmen, bzw. Sonderregelungen geben. Also wie @Rookie77 schon geschrieben hat, Nachfrage beim Bauamt.

Der Mindestabstand zur Grenze beträgt übrigens 1m, ansonsten spricht man von einem Schmutzstreifen, d.h. es wird angenommen, dass dieser Grundstücksteil nicht mehr gepflegt werden kann. So war zumindest die Aussage des Bauamtes als wir die Garage nicht direkt auf die Grenze setzen wollten.
 

Mater1984

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Bauamt fragen. Aber die 3m sind Normalerweise dafür da, dass man
1. nicht auf das Nachbargrundstück sehen kann
2. um die Brandlast zu reduzieren und ein überspringen des Feuers zu verhindern.

Dazwischen gibt es wenig. Natürlich kannst du eine Garage o.ä. auch 1,5 oder 2m zur Grenze bauen. Aber ein Haus darf nicht einfach näher ran.
 

U.Tho

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eine Garage o.ä. auch 1,5 oder 2m zur Grenze bauen
Bei mir fast auf der Grenze mit Genehmigung Bauamt und Nachbar. Ich habe noch einen Anbau in Planung auf dieser Garage, würde laut Voranfrage mit Einverständnis des Nachbarn auch funktionieren laut Landratsamt Hildburghausen (Thüringen).
Also immer erster Weg ins Landratsamt.
Nachtrag: Es sind aber technische Auflagen dabei - u.a. brandschutztechnisch, wie in #4 @Mater1984 schon geschrieben hat.
 
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Holz-Christian

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Bayerischer Wald
Stichwort Abstandsflächenübernahme durch Nachbarn.
Dann ist der Abstand egal, der Nachbar muss halt unterschreiben.
Kann aber wie gesagt je nach Bundesland variieren.
Ich habe die Prozedur hinter mir, ist ziemlich kompliziert, am besten Bauamt hinzuziehen.
Je nach Gebäudeklasse ist auch gar kein Abstand nötig, zum Beispiel Gartenhaus
 

bikerben

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Um Ärger so gering wie möglich zu halten ist der Weg mit den konkreten Plänen zur zuständigen Behörde unumgänglich. Grundsätzlich Länderrecht, sollte ein gültiger Bebauungsplan vorliegen, ist dieser zu beachten. Ein okay der Behörde und des Nachbarn und alles ist gut.
bikerben
 
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