DasMoritz
ww-robinie
- Registriert
- 1. Juli 2012
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- 1.152
Moin,
Ich habe mal eine Frage zum verringerten Grenzabstand bei Nebenanlagen wie einem Gartenhaus, Garage und so.
Es heißt hier http://www.voris.niedersachsen.de/j...ry=BauO+ND+§+5&psml=bsvorisprod.psml&max=true
Ohne Abstand oder mit einem bis auf 1 m verringerten Abstand von der Grenze sind zulässig
1. Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer Höhe bis zu 3 m und […].
Nun wüsste ich gerne mal was im Bereich von >1m bis <= 3m ist.
Darf man das oder muss man genau auf die Grenze bauen oder 1m Abstand oder 3m Abstand?
Wäre z.B. 1,5m oder 2m machbar?
Gruß,
Moritz
Ich habe mal eine Frage zum verringerten Grenzabstand bei Nebenanlagen wie einem Gartenhaus, Garage und so.
Es heißt hier http://www.voris.niedersachsen.de/j...ry=BauO+ND+§+5&psml=bsvorisprod.psml&max=true
Ohne Abstand oder mit einem bis auf 1 m verringerten Abstand von der Grenze sind zulässig
1. Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer Höhe bis zu 3 m und […].
Nun wüsste ich gerne mal was im Bereich von >1m bis <= 3m ist.
Darf man das oder muss man genau auf die Grenze bauen oder 1m Abstand oder 3m Abstand?
Wäre z.B. 1,5m oder 2m machbar?
Gruß,
Moritz
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