Nachdem es langsam Zeit wird, bin ich jetzt auch mal die Sache mit der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes angegangen.
Da es ja sicherlich auch den einen oder anderen hier trifft, suche ich gerade nach einer Lösung zu einer Frage dazu.
Szenario:
Ich gebe eine Erklärung via Elster ab, Hauptvordruck GW-1 mit Anlage GW-2, gemischte Nutzung mit Angaben zum Sachwert.
Und weil die Finanzbehörde es so möchte, das Formular es aber nicht hergibt, eine zweite Erklärung zu dem gleichen und einem weiteren Flurstück mit
GW-1 und GW-3 und den Angaben zu einem Betrieb der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung anfertigen.
Jetzt die eigentliche Frage, zu der ich noch keine Antwort habe - kann ich dann nicht ebenfalls eine weitere Erklärung zum Wohnhaus abgeben?
Steuerlich ist es günstiger, wenn ich beim Wohnhaus Angaben zum Ertragswert statt zum Sachwert machen kann. Ich würde ein Flurstück 'dritteln' und auf 3 Erklärungen aufteilen. Hat das schon jemand gemacht?
Da es ja sicherlich auch den einen oder anderen hier trifft, suche ich gerade nach einer Lösung zu einer Frage dazu.
Szenario:
Ich gebe eine Erklärung via Elster ab, Hauptvordruck GW-1 mit Anlage GW-2, gemischte Nutzung mit Angaben zum Sachwert.
Und weil die Finanzbehörde es so möchte, das Formular es aber nicht hergibt, eine zweite Erklärung zu dem gleichen und einem weiteren Flurstück mit
GW-1 und GW-3 und den Angaben zu einem Betrieb der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung anfertigen.
Jetzt die eigentliche Frage, zu der ich noch keine Antwort habe - kann ich dann nicht ebenfalls eine weitere Erklärung zum Wohnhaus abgeben?
Steuerlich ist es günstiger, wenn ich beim Wohnhaus Angaben zum Ertragswert statt zum Sachwert machen kann. Ich würde ein Flurstück 'dritteln' und auf 3 Erklärungen aufteilen. Hat das schon jemand gemacht?