Grundsteuer - das leidige Thema

uli2003

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Nachdem es langsam Zeit wird, bin ich jetzt auch mal die Sache mit der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes angegangen.

Da es ja sicherlich auch den einen oder anderen hier trifft, suche ich gerade nach einer Lösung zu einer Frage dazu.

Szenario:
Ich gebe eine Erklärung via Elster ab, Hauptvordruck GW-1 mit Anlage GW-2, gemischte Nutzung mit Angaben zum Sachwert.

Und weil die Finanzbehörde es so möchte, das Formular es aber nicht hergibt, eine zweite Erklärung zu dem gleichen und einem weiteren Flurstück mit
GW-1 und GW-3 und den Angaben zu einem Betrieb der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung anfertigen.

Jetzt die eigentliche Frage, zu der ich noch keine Antwort habe - kann ich dann nicht ebenfalls eine weitere Erklärung zum Wohnhaus abgeben?
Steuerlich ist es günstiger, wenn ich beim Wohnhaus Angaben zum Ertragswert statt zum Sachwert machen kann. Ich würde ein Flurstück 'dritteln' und auf 3 Erklärungen aufteilen. Hat das schon jemand gemacht?
 

Frank73

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Ich kann Dir mit der Frage nicht helfen, aber da gibt es eine Hotline Nummer. Stand bei uns auf dem Anschreiben drauf. Habe da angerufen und sehr kompetente Hilfe erhalten. Vielleicht einen Versuch Wert.
 

uli2003

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Habe da angerufen und sehr kompetente Hilfe erhalten. Vielleicht einen Versuch Wert.
Die sind doch selber überfordert damit :emoji_grin:

Ich teile den Schaden jetzt auf 3 Erklärungen auf. Dummerweise habe ich nur ein Aktenzeichen mit Schlüsselnummer 3, eigentlich müsste ich noch ein zweites haben für die Landwirtschaft - egal, da hat wieder jemand gepennt.
Dann teile ich die Flächen darin auf dass es passt (wird bestimmt spaßig, für Gewerbe und Haus mit Zähler/Nenner, und bei der landwirtschaftlichen Erklärung mit m²), sodass die amtliche Fläche dabei heraus kommt.
Dann reiche ich das ein und fertig.

Besser wäre es gewesen, die FAs hätten sich 10 Leute eingestellt welche die Geodaten einpflegen, anstelle so einen unausgegorenen Murks zu verzapfen. Naja, machste nix.
 

predatorklein

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Besser wäre es gewesen, die FAs hätten sich 10 Leute eingestellt welche die Geodaten einpflegen, anstelle so einen unausgegorenen Murks zu verzapfen.

Moin

Die hätten keine 10 Leute eingestellt , die hätten eine Auschreibung für eine Beraterfirma gemacht .

Die 10 Millionen € , die das gekostet hätte , fallen bei uns doch überhaupt nicht ins Gewicht :emoji_wink:

Gruß
 

uli2003

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Na die Beraterfirma hätte Sinn gemacht, um ein vernünftiges Formular zu erschaffen.

So wie ich das sehe, scheinen alle außer mir damit keine Probleme zu haben. Mal den Bescheid abwarten :emoji_grin:
 

Time_to_wonder

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Besser wäre es gewesen, die FAs hätten sich 10 Leute eingestellt welche die Geodaten einpflegen, anstelle so einen unausgegorenen Murks zu verzapfen. Naja, machste nix.
Bei mir (muss zwei Grundstücke bearbeiten) waren viele Daten schon richtig vorab eingegeben. Nur bei der Wohnfläche wurden dreisterweise völlig überzogene 250 Quadratmeter eingetragen, offenbar für die doofen, die die Daten nicht gegenprüfen.
 

Mitglied 30872

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Ich hatte den Bescheid Ende November in der Post. Der Messbetrag ist schon mal höher als früher. Vielleicht hat die Gemeinde noch ein Einsehen.
 

uli2003

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Ich hatte den Bescheid Ende November in der Post.
Auf Basis der alten Daten, klar. Die Bescheide nach der neuen Grundsteuerreform gibt es erst ab Mitte '24.
Vorsorglich haben die Kommunen aber direkt mal die Hebesätze erhöht.
Bei mir (muss zwei Grundstücke bearbeiten) waren viele Daten schon richtig vorab eingegeben.
Einige Daten waren rückseitig angegeben, bei mir auch. Aber recht pauschal, und auch nicht richtig.
Nur bei der Wohnfläche wurden dreisterweise völlig überzogene 250 Quadratmeter eingetragen,
Obacht, je nach Nutzung kann es sich um die Bruttofläche des Hauses handeln, sprich nicht die Wohnfläche die man üblicherweise in Mietverträgen stehen hat, sondern die Außenmaße des Hauses inklusive der Konstruktion. Da kommen schnell erheblich mehr qm zusammen.
 

Mitglied 30872

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Auf Basis der alten Daten, klar. Die Bescheide nach der neuen Grundsteuerreform gibt es erst ab Mitte '24.
Vorsorglich haben die Kommunen aber direkt mal die Hebesätze erhöht...
Nein. Das ist die Neuberechnung des Messbetrages zur Hauptveranlagung zum 01.01.2025. Das dauert in NRW eben etwas länger. Und eine Neuberechnung des Hebesatzes ist bei uns bisher nicht erfolgt, die letzte im Sommer 2015. Deshalb schrieb ich ja vom Einsehen der Gemeinde.
 

pedder

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Die Bescheide nach der neuen Grundsteuerreform gibt es erst ab Mitte '24.

Den Grundsteuerwertbescheid gab es in SH jetzt. Den Grundsteuerbescheid gibt es dann erst später. Das Problem: Wenn der Grundsteuerwertbescheid falsch ist, merkt man das vielleicht erst beim Grundstuerbescheid. Dann ist der Grundlagenwertbescheid alledings unanfechtbar. TTW hat das jetzt gemerkt und aknn gegen den Bescheid vorgehen.
 

Mitglied 30872

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Den Grundsteuerwertbescheid gab es in SH jetzt. Den Grundsteuerbescheid gibt es dann erst später....
Nicht ganz. Jetzt gibt es den Bescheid über den Grundsteuerwert Hauptfeststellung auf den 01.02.2022, in dem Deine Daten im Rahmen der Neuerfassung verarbeitet werden und den Bescheid über den Grundsteuermessbetrag Hauptveranlagung auf den 01.01.2025. Als Drittes kommt dann, irgendwann, der Grundsteuerbescheid von der Gemeinde. Die Rechtsbehelfe zu den erstgenannten beiden tippe ich hier jetzt nicht rein.
Wer eben die Neuerfassung zeitig der Finanzverwaltung gemeldet hat, hat eben zeitiger die Bescheide vorliegen. Das hat mit der Frist nichts zu tun.
 

uli2003

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Das Problem: Wenn der Grundsteuerwertbescheid falsch ist, merkt man das vielleicht erst beim Grundstuerbescheid. Dann ist der Grundlagenwertbescheid alledings unanfechtbar.
Ist das wirklich ein Problem? Ich denke viele haben sich da nicht näher mit befasst, und fix mal Daten zum Beispiel aus dem Informationsschreiben übernommen und eingegeben. Möglicherweise sind die Richtwerte viel zu hoch.
Es sind ja auch längst nicht zu allen Aktenzeichen Infoschreiben versendet worden.

Bei mir zum Beispiel ist ein Flurstück mit gut 30000qm nur mit den Richtwerten 18 und 50 in der Tabelle angegeben, die mich - Zitat:
'Das Finanzamt stellt Ihnen mit dieser Übersicht Informationen zur Verfügung, die Sie beim Erstellen der Erklärung unterstützen'.
3/4 davon sind aber landwirtschaftlich genutztes Grünland. Wenn ich das einfach so abtipper, muss ich mich nicht über einen falschen Wertbescheid wundern.
Ist doch meine Aufgabe als Eigentümer das zu prüfen, anstelle es einfach abzuheften.
 

Mitglied 24010 keks

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Och ich bin da auch ein wenig leidgeplagt....
6500m² Grundstück, davon nur ca. 1500m² Bauland der Rest privates Grünland. Jeder m² mit 300€ bewertet... Da das nicht unter Landwirtschaft fällt, gab es irgendwie keine vernünftige Lösung. Hab zwei Tage lang mit allen möglichen Stellen telefoniert und gemailt. Hab dann irgendwie die Lust verloren und die Erklärung einfach so ausgefüllt wie sie das gerne hätten.
Sobald dann irgendein Schreiben von denen kommt, gibt's einen Einspruch.
Es kann ja nicht sein, dass das Grundstück mit über 2 Millionen Euro bewertet wird und max. 500.000€ wert ist.
Oder ich spreche mal mit einem Rechtsanwalt wie die Chancen stehen, dass wenn ich schon Steuern fürs Bauland bezahle, vielleicht dann auch das Recht zum bauen habe??? :emoji_grin:

Gruß Daniel
 

uli2003

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6500m² Grundstück, davon nur ca. 1500m² Bauland der Rest privates Grünland. Jeder m² mit 300€ bewertet...
Das war ja mein Reden. Teil das im Hauptvordruck in 2 Flächen auf und gib in Anlage GW-2 für beide Flächen verschiedene Bodenrichtwerte ein, mit den jeweiligen Größenangaben.
Wichtig ist, dass die beiden Flächen in Summe exakt mit der amtlichen Fläche des Flurstücks übereinstimmen, sonst gibt es einen Fehler.
(In NRW (Landesvordruck) geht das, Bayern hat jedoch ein eigenes Formular kreiert.)

Wenn DU die Erklärung wissentlich komplett mit 300/qm abgibst, wird das schon lustig mit dem Einspruch.
 

Mitglied 24010 keks

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Leider zu spät.
Diese Antwort hätte mir ja auch jemand bei den zahlreichen Telefonaten oder Mails geben können. Tenor der ganzen Telefonate war, dass man wohl nicht auskann wenn das Grundstück so bewertet ist.
Ja und geht um NRW... Ich schau mal was da kommt. Einspruch werde ich aber auf alle Fälle einlegen. Woher soll ich denn den Wert des restlichen Grundstücks kennen??? Was ist denn Grünland in Privatbesitz wert? Auch auf diese Frage konnte mir keiner eine Antwort geben. Ich gehe schon davon aus, dass der Einspruch funktionieren wird. Das das Grundstück falsch bewertet ist, hab ich in der Erklärung vermerkt. Auch mit den m² Angaben.
Wir werden sehen...

Gruß Daniel
 

Christian81

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Immer die Großgrundbesitzer mit Ihren Problemen....:emoji_wink::emoji_sunglasses:
Zum Glück hat meine Frau da einen besseren Durchblick und das für unser Haus mit Grundstück schon erledigt. Habe aber auch noch ein Stück Grünland mit knapp 4000m² was ich einfach nicht hochgeladen bekomme weil dieses blöde Programm das Flurstück nicht anerkennt. Dazu kommt das die total motivierten Behörden da selber keinen Durchblick haben. Ein selbstgemachter deutscher Schwachsinn.
 

uli2003

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Woher soll ich denn den Wert des restlichen Grundstücks kennen???
https://grundsteuer-geodaten.nrw.de/

Das sind die amtlichen Daten der Gutachterausschüsse.

Habe aber auch noch ein Stück Grünland mit knapp 4000m² was ich einfach nicht hochgeladen bekomme weil dieses blöde Programm das Flurstück nicht anerkennt.
Auch da mal in die Geodaten schauen, ob die Nummern alle korrekt sind.

Was ist denn Grünland in Privatbesitz wert?
Das hängt ganz vom Wohnort ab. Bei mir 8,50/qm.

Ich gehe schon davon aus, dass der Einspruch funktionieren wird.
Klar, warum nicht. Der Nachteil am Einspruch ist, dass dann genau nachgewiesen werden muss bzw. geprüft wird. Hättest du selber einfach niedriger bewertet, wäre das vielleicht in der Datenflut untergegangen und abgehakt worden. Ich meine jetzt nicht absichtlich unter Wert, sondern reell.
 
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