Händler verweist an Hersteller trotz Gewährleistung

Markus627

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Hallo,

Ich habe eine nicht-Holz Frage. Ich habe vor 3 Monaten einen Durchlauferhitzer bei einem der großen Baumarktketten gekauft. Dieser ist undicht geworden.
Jetzt wollte ich diesen umtauschen. Allerdings verweigert der Baumarkt die Rückgabe mit der Begründung ich solle mich an den Hersteller wenden. Mit dem suffisanten Hinweis: Wenn ich kein Nachweis von einem Fachmann habe, dass er diesen ordnungsgemäß (400V) angebaut hat, kann ich das auch vergessen.

Gibt es da tatsächlich rechtlich eine Ausnahme, die ich bisher noch nicht kenne? Ich war auf dem Standpunkt. Das ist noch Gewährleistung und da darf mich der Händler gar nicht an den Hersteller verweisen. Steht bei der Verbraucherzentrale bspw. auch so.

Danke für Feedback
Markus
 

odul

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Ich hatte daletzt erst mit der Verbraucherzentrale telefoniert wegen ähnlichen Thema. An was für einen Typen bist du denn da in welchem Baumarkt geraten?!
 

Markus627

ww-birnbaum
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Schon krass. Wir waren jetzt das 2. Mal beim H... diesmal noch vorbereiteter mit den Informationen auf die ganzen Fristen, Verbraucherzentrale, Gesetze usw. Keine Chance vor Ort. Trotz 2 weiterer anderer Mitarbeiter/Vorgesetzten. Die lassen einen einfach stehen "Ich nehme ihnen das Produkt nicht zurück" kam.
Als nächstes schreibe ich dem zentralen Kundenservice den Fall und dann bleibt mir ja nur noch der Rechtsweg. Hatte ich so noch auch nicht. Sie scheinen sich ihrer Sache komplett sicher. Bin echt verwirrt
 

Martin45

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Interessant bei so einem großen Markt.
Am besten beim nächsten Mal sehr freundlich und frühzeitig darum bitten, ob sie dir nicht ihre Namen aufschreiben könnten, damit du wüsstest, mit wem du gesprochen hast. Die helleren MA werden dann schon den Braten riechen, dass du dich mit einem Namen in der Hand viel besser über sie beschweren kannst, bei Unfreundlichkeit oder gar Unverschämtheit.
Wenn sie die Gewährleistung verweigern, sich das in ihren AGB zeigen lassen. Das wird sicher nicht klappen, da das ja gesetzliche Vorgaben sind.
Jetzt das 3. Mal hin zu rennen ist sicher müßig. Wenn dann würde ich zu einem anderen Markt gehen.
Versuchs halt wie du sagst mal über den zentralen Kundenservice.
Beschwerde über die MA nicht vergessen.
Du hast sicher schon eine positive sachliche Google Bewertung geschrieben?
 

Mitglied 120428

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Wenn sie die Gewährleistung verweigern, sich das in ihren AGB zeigen lassen.
Wenn sie die berechtigte Forderung nach Mängelhaftung mit dem Verweis auf Herstellergarantien verweigern, wissen es Verkäufer meiner Erfahrung nach einfach nicht besser. Freundliche Mail an die Geschäftsführung mit der Bitte, sich der Sache anzunehmen, kann da schon weiterhelfen.
 

Mitglied 67188

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nichts desto trotz, kannst du ja den Hersteller kontaktieren.
Vielleicht gibt es da eine Abmachung zwischen dem Baumarkt und dem Hersteller...
Der Baumarkt hätte sich aber etwas mehr drum kümmern können, z.B.
um die Kontaktaufnahme.
suffisanten Hinweis: Wenn ich kein Nachweis von einem Fachmann habe, dass er diesen ordnungsgemäß (400V) angebaut hat, kann ich das auch vergessen.
demnach also darf ich in einem Baumarkt gar nichts mehr kaufen wenn ich eine Garantie auf das Produkt möchte.
Keinen Wasserhahn, keine Lampe, kein Garagentor... nichts außer paar Dachlatten oder wie muss man sich das vorstellen?

Eine bodenlose Unverschämtheit.
Ein Fall für Facebook, Google, Tagespresse, Verbraucherschutz, ...

ich hatte mich vor nicht allzu langer Zeit an den Verbraucherschutz gewandt weil
mir ein Online Händler mein Geld nicht zurück überwiesen hat.
(Er konnte die bestellte Ware nicht liefern----Storno---nach 3 Monaten immer noch kein Geld zurück)
Das hat was gebracht, 2 Wochen nach dem Schrieb war das Geld da...)
 

Markus627

ww-birnbaum
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Anscheinend zieht sich Hornbach hinter folgender Aussage zurück:

"Die Installation nicht-steckerfertiger Geräte ist vom jeweiligen Netzbetreiber oder von einem eingetragenen Fachbetrieb vorzunehmen, der Ihnen auch bei der Einholung der Zustimmung des jeweiligen Netzbetreibers für die Installation des Gerätes behilflich ist."

Ohne Installationsnachweis machen sie gar nichts.
Ich werde die Tage mal mit der Verbraucherzentrale telefonieren.

Jemand Erfahrung in solch einem speziellen Fall, ob das so stimmt?

Danke & Grüße
 

KaiX0

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Hm. Am Ende kommt es doch auf die fachgerechte Montage an. Ist nachweisbar, dass der Schaden durch unsachgemässe Montage entstand, ist die Sache klar. In diesem Fall aber kann ja ein qualifizierter Fachmann, Freund, Familie, Nachbar..., unentgeltlich montiert haben. Die Beweispflicht liegt beim Händler. Ich kann auch nichts finden, was dem entgegensteht.
Bin aber Laie....
 

Mitglied 120553

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Auch bei nicht vorhandener Elektrofachkraft während der Montage wird so ein Durchlauferhitzer selbst bei lebensverkürzenden 400V nicht so einfach undicht . Ist denn ein Druckminderer im Keller direkt nach der Wasseruhr vorhanden und auf welchen Wert in Bar ist dieser eingestellt ? In der Regel steht der maximal erlaubte Höchstwert in der Montageanleitung des Durchlauferhitzers . Überschreitet man diesen , kann so ein Ding durchaus auch mal undicht werden :emoji_thinking: :emoji_cold_sweat: .
 
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uli2003

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Am Ende kommt es doch auf die fachgerechte Montage an. Ist nachweisbar, dass der Schaden durch unsachgemässe Montage entstand, ist die Sache klar.
Das ist der Punkt. Im Streitfall geht das Teil ins Werk oder zum Gutachter, wo dann entschieden wird, ob beispielsweise eine Schraubverbindung zu fest angeknietert wurde und dadurch vielleicht ein Riss entstanden ist, welcher jetzt leckt.
Ist alles i.O. gelaufen, hast du nach 439 BGB natürlich ein Recht auf Nachbesserung die Gewährleistung betreffend, bei der Garantieleistung kann der Fachbetrieb samt Nachweis jedoch gefordert werden.
 
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