Markus627
ww-birnbaum
Hallo,
Ich habe eine nicht-Holz Frage. Ich habe vor 3 Monaten einen Durchlauferhitzer bei einem der großen Baumarktketten gekauft. Dieser ist undicht geworden.
Jetzt wollte ich diesen umtauschen. Allerdings verweigert der Baumarkt die Rückgabe mit der Begründung ich solle mich an den Hersteller wenden. Mit dem suffisanten Hinweis: Wenn ich kein Nachweis von einem Fachmann habe, dass er diesen ordnungsgemäß (400V) angebaut hat, kann ich das auch vergessen.
Gibt es da tatsächlich rechtlich eine Ausnahme, die ich bisher noch nicht kenne? Ich war auf dem Standpunkt. Das ist noch Gewährleistung und da darf mich der Händler gar nicht an den Hersteller verweisen. Steht bei der Verbraucherzentrale bspw. auch so.
Danke für Feedback
Markus
Ich habe eine nicht-Holz Frage. Ich habe vor 3 Monaten einen Durchlauferhitzer bei einem der großen Baumarktketten gekauft. Dieser ist undicht geworden.
Jetzt wollte ich diesen umtauschen. Allerdings verweigert der Baumarkt die Rückgabe mit der Begründung ich solle mich an den Hersteller wenden. Mit dem suffisanten Hinweis: Wenn ich kein Nachweis von einem Fachmann habe, dass er diesen ordnungsgemäß (400V) angebaut hat, kann ich das auch vergessen.
Gibt es da tatsächlich rechtlich eine Ausnahme, die ich bisher noch nicht kenne? Ich war auf dem Standpunkt. Das ist noch Gewährleistung und da darf mich der Händler gar nicht an den Hersteller verweisen. Steht bei der Verbraucherzentrale bspw. auch so.
Danke für Feedback
Markus