Hallo Sasha,
mein Anwalt würde sagen, schau erst mal was vertraglich vereinbart ist... Wenn das nicht möglich ist, dann wäre der Ansatz danach was üblicherweise zu erwarten wäre. Gerichtsgutachter verwenden dabei den hilfreichen Satz:
"Es handelt sich um eine Abweichung von der üblichen Beschaffenheit, die der Besteller nach Art und Bauweise erwarten kann."
Heranzuziehen wären also vielleicht die Toleranztabellen nach ISO 2768
Dann guckst Du, was Du da vor Dir liegen hast. Die Hammer-Serie ist bei Felder die mit der einfachsten Qualität/ (ggf. Ausstattung), die Felder-Maschinen sind mittlere Liga und die Format 4 ist Oberliga. Also eher die unteren Toleranzklassen ansetzen. Bei Allgemeintoleranzen für Geradheit und Ebenheit steht in der Tabelle für den Nennmaßbereich von 300 bis 1000mm (Ich würd mal schätzen, deine Tischverbreiterung fällt etwa in diese Größenzone) eine gerade noch zulässige Maximalabweichung von 1,2mm.
Somit unzulässig, bzw. liegt ein Mangel vor.
Ich würd sagen, in diese Richtung argumentierst Du mal mit Deinem Felder-Vertreter Deines Vertrauens und schaust daß Du einen Austausch oder Nachlass bekommst, je nachdem was Dir lieber ist (ich würd auf jeden Fall austausch wollen).