Hilfe Wasserschäden auf Parkett

ARieck

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Hallo,

ich wohne seit 10 Jahren in einer Mitwohnung mit Parkett in 3 Zimmern und werde in 2 Monaten ausziehen. Leider sind in dieser Zeit ein paar Wasserschäden aufgrund überschwappendem Gieswasser oder auch Abnutzung/Regenwasser vor der Balkontür entstanden (siehe Fotos, die meisten Flecken sehen so grau aus, einer eher dunkler).

Wie könnte ich diese Flecken/Schäden möglichst kostengünstig und mit einfachen Mitteln ausbessern/aufmöbeln? Das komplett neue Schleifen und Versiegeln des Bodens kann ich mir bei der Gesamtfläche nicht leisten. Mein Vermieter ist jedoch eher von der "strengen, genauen" Sorte und ich befürchte er wird mir das in Rechnung stellen.

Daher dringend die Bitte: wie kann ich diese Schäden möglichst einfach" ausbessern/aufhellen/die Farbe anpassen/"Kosmetik betreiben? Ist sowas überhaupt möglich?

Vielen lieben Dank für Eure Unterstützung im Voraus! :emoji_slight_smile:
Viele Grüße Geli
 

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carsten

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Hallo

also nach 10 Jahren darf der Boden meiner bescheidenen Meinung nach so aussehen.
Es gibt da glaube ich auch ein paar entsprechende Urteile. Eine Nachfrage beim Mieterverein sollte Klarheit bringen und auch evtl rechtliche Absicherung.
 

WinfriedM

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Also unüblich ist das nicht, dass nach 10-15 Jahren in einer Mietwohnung der Fußboden neu geschliffen werden muss. Da würde ich echt überlegen, das als normale Abnutzung durchzubekommen.

Partiell zu reparieren ist kaum machbar. Theoretisch könntest du zwar partiell schleifen und neu versiegeln, aber das frisch geschliffene Holz wird vom Farbton anders sein und die Übergänge zum alten Lack wirst du auch sehen. Selbst wenn du was hinbekommst, der Boden müsste vermutlich eh gemacht werden.
 

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Am Parkett selber darfst Du keinesfalls "Hand anlegen"!
Das ist ausschließlich Sache des Vermieters/Eigentümers.
Der beste Weg wäre, ihn über das Malheur zu informieren, auf dass ER einen Handwerker(zwecks Reparatur) bestellt.
Die Kosten werden üblicherweise durch Deine Haftpflichtversicherung (soweit vorhanden) getragen. Oder es wird mit Deiner Kaution verrechnet.
Zu rechtlichen Aspekten dürfen wir Dir -als Nichtjuristen- keine Auskunft geben.
Das können wir auch nicht.
Ein Wasserschaden nicht gleich Abnutzung auch nicht nach 10 Jahren.
 

ARieck

ww-pappel
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Vielen Dank

Hallo,

vielen Dank für die schnellen Antworten!! Na, da erwartet mich nichts Gutes... werde vielleicht den Mieterverein kontaktieren, sogar der Beitritt könnte sich im Ernstfall lohnen...

Noch eine Frage: habe nun von so Lackstiften gehört, mit denen man Flecken/Schäden auf dem Parkett etwas aufmöbeln könnte... was haltet Ihr davon? Macht sowas Sinn? Ist vermutlich ohnehin dann nur "Kosmetik" und nichts dauerhaftes, oder?

Vielen Dank nochmals im Voraus!

Grüße Geli
 

WinfriedM

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So wie ich es kenne, sind Lackstifte eher für kleine Ausbesserungen, z.B. wenn du einen Kratzer im Tisch hast. Bei dir sind es aber größere Stellen, noch dazu vergraut. Wenn du kosmetisch was machen willst, würde ich lieber zu einer Dose Lack greifen, z.B. Clou Holz-Siegel. Und Schleifpapier Korn 120/180/240.
 

Mitglied Hummel123

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Guten Abend,

hatte das selbe Erlebnis, meine jetztige Frau und ich waren übers WE nicht da, kamen nach hause und siehe da, vier Wochen vorm Auszug das... Wasserschaden... ähnlich Deinen Bildern.

Ich habe dann jemanden kommen lassen, unter der Hand, Aussage; wenn ich noch Originalstücke habe, kein Problem, auch für selber machen, ausscheiden, einsetzen, schleifen, versiegeln, handwerklich begabt sein, sein O-Ton.

Ich habe es dann machen lassen, waren aber doch 600,- für 30m².

Habe vorher Lack, Wachs und Parkettstifte versucht, gebracht hat alles nix.

Aber das Beste war dann die Aussage der Vermerterin, sie hatte den Schaden dann doch sehen wollen und sagte, "ach so schlimm ist das doch nicht!"

Einen Tipp, hast Du eine Frau/ Freundin, Mann/Freund die/der eine Privathaftplicht hat?
Sonst schreib doch mal ne PN.

Grüße,
 

wandergeselle

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moin
ich würd da erstmal garnichts machen, an deiner stelle.
hab öfter ähnliche geschichten.
u.u. fällt das ganze - bei - gefühlten x jahren wohnen - als nutzungsbedingte abnutzung aus, und - wie schon vorab erwähnt - wird eh neu geschliffen und gemacht
doktor da nicht rum -
neuling fragt profi-

und wenn was kommen sollte.....
woodworker . de
 

112jan

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Einen Tipp, hast Du eine Frau/ Freundin, Mann/Freund die/der eine Privathaftplicht hat?
Grüße,

Hallo Hummel,

ich finde es einfach unglaublich.:eek::mad::emoji_frowning2:

Sie schlagen einem Fragesteller hier vor: Versicherungsbetrug zu begehen.:mad::mad::mad:

ist das bei Ihnen gängige Praxis? Selber etwas versauen bzw. kaputt machen und andere dafür zahlen lassen?

Jan
 

Mitglied Hummel123

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:emoji_slight_smile: Falsch, wenn der Schaden durch ein offenes Fenster oder durch "zuviel gegossene" Blumen entstanden ist, dann ist genau dafür eine Privathaftplich anwendbar!!!

Erstattungspflichtig können diverse Versicherungen sein. Neben der Wohngebäudeversicherung, die gewiss über die Verwaltung oder den Vermieter besteht, können Ihre Hausrat- und Privathaftpflicht- sowie die Hausratpolice...ff

Sind eigene Hausratgegenstände, etwa Schränke oder Elektrogeräte, beschädigt, sollten Sie schnell Kontakt zu Ihrem Hausratversicherer aufnehmen. Ihre Privathaftpflicht leistet für Schäden, die Sie anderen zufügen -...ff Machen Sie sich wegen der "groben Fahrlässigkeit" keine Sorgen, die Privathaftpflichtversicherung wird leisten.

Zitat aus einem ähnlichen Urteil des Landgerichtes zu Bonn!!!

Denn genau dazu ist eine Privathaftplicht da, der einzige Unterschied ist, dass der Vermieter den Antrag stellen muss und genauso war es auch bei mir, nach Rücksprache der Versicherung mit meiner damaligen Vermieterin war alles geklärt!!!

Also, kein Betrug sondern geltendes Recht!
 

Unregistriert

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@ 112jan
Ich sehe das genauso wie du.
Also wenn mein Mieter so etwas verursacht, kommt er für den Schaden auf.
Wieso sollte ich als Vermieter den Antrag stellen, würde mir nicht im Traum einfallen.
Von mir als Vermieter gibt es nur einen Kostenvoranschlag sonst nichts.
Und nach 10 Jahren auf Abnutzung würde ich mich auch nicht einlassen.
Ein Wasserschaden hat nichts mit ABNUTZUNG zu tun.

Wenn der Mieter hier selbst rumbastelt kann es nur noch kostspieliger werden.

Wie schon hier erwähnt worden ist:
Am Parkett selber darfst Du keinesfalls "Hand anlegen"!
Das ist ausschließlich Sache des Vermieters/Eigentümers.
 

frankundfrei

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Boden abgearbeitet

Ich würde folgende Spielregeln strikt einhalten:

1. Finger weg von diesem Boden was Sanierungsversuche angeht. Jeder eigene Versuch kann die Geschichte nur verschlimmbessern und evtl. Ansprüche des Vermieters erhöhen.

2. 10 Jahre Nutzung - dann braucht es eine Sanierung der Oberfläche - das sollte Angelegenheit des Vermieters sein. Diese Aufgabe würde ich ihm auch nicht abnehmen sonder bewusst überlassen, wenn Ihr auszieht.

3. Hier liegt keine Schädigung des Bodens vor - sondern eine Abnutzung. Wenn die Oberfläche aufgebraucht ist und deswegen hier und da ein paar Flecken mehr einziehen, dann ist das die Folge von einem abgenutzten Boden.

4. Gelassen bleiben und mal sehen, wie der Vermieter reagiert, wenn er die Wohnung abnimmt.

Grüße aus Frangn

Frank von Natural-Farben.de
 

Unregistriert

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3. Hier liegt keine Schädigung des Bodens vor - sondern eine Abnutzung. Wenn die Oberfläche aufgebraucht ist und deswegen hier und da ein paar Flecken mehr einziehen, dann ist das die Folge von einem abgenutzten Boden.

Grüße aus Frangn

Frank von Natural-Farben.de[/QUOTE]

MIT SICHERHEIT LIEGT EINE SCHÄDIGUNG DES BODENS VOR.
EIN SELBSTVERSCHULDETER WASSERSCHADEN (überschwappendem Gieswasser) IST KEINE ABNUTZUNG.
GRUß GUTACHTER UND VERMIETER in einer Person.
 

Mitglied 42582

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Rede doch erst mal mit deinem Vermieter, oder dem Mieterverein. Retten kannst du bei lackierten Parkett wahrscheinlich eh nichts selber. Und lass dich nicht von Unregistrierten Vermietern kirre machen, die natürlich nur ihre eigene Seite sehen.
 

Unregistriert

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Rede doch erst mal mit deinem Vermieter, oder dem Mieterverein. Retten kannst du bei lackierten Parkett wahrscheinlich eh nichts selber. Und lass dich nicht von Unregistrierten Vermietern kirre machen, die natürlich nur ihre eigene Seite sehen.

Und laß Dich von registrierten Mietern die nur ihre RECHTE sehen weiter verkackeiern.
 

frankundfrei

ww-robinie
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Ich zitiere mal vom

Mietrechtslexikon

Der Vermieter muss sich jedoch einen Abzug "Alt für Neu" gefallen lassen, denn in aller Regel ist davon auszugehen, dass ein Parkettboden spätestens nach 10 Jahren Nutzungsdauer neu abzuschleifen und zu versiegeln ist. Bei einem bereits 5 Jahre alten Parkettboden sind also noch 50 % der Kosten vom Mieter zu tragen.

Nach gängiger Rechtssprechung ist nach 10 Jahren Nutzungsdauer ein Abschleifen und Neubehandeln (hoffentlich nicht versiegeln - sondern ölen :emoji_wink:) Sache des Vermieters - selbst wenn verursachte Schäden vom Mieter vorliegen.

Grüße aus Frangn

Frank von Natural-Farben.de

... der kein Mieter ist....
 

Raumteil

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Wenn ich mir die Bilder anschaue, sieht es mir auch danach aus, als wäre der Boden generell nach der langen Nutzung einfach fertig und Bedarf einer normalen Wartung. Auch im eigenen Haus muss man die Böden regelmäßig renovieren. (Wartungskosten müssen letzendlich natürlich iim Mietpreis einkalkuliert sein)

War der Boden den bei Einzug ganz neu?

Unter einen Wasserschaden würde ich verstehen, wenn jemand die Wohnung geflutet hat, so dass der ganze Boden rausgeworfen werden muss.


Und zum Thema Haftpflicht/Versicherungsbetrug:

Die ist doch gerade dafür da, einzustehen, wenn man etwas (ohne Vorsatz) verbockt hat.

Zitat Wikipedia Privathaftpflicht:

"Voraussetzung ist, dass der Schaden durch Fahrlässigkeit (auch grobe Fahrlässigkeit) entstanden ist."


Und ich hoffe doch jeder hat sie und verwendet sie auch bei Bedarf, damit der Geschädigte zu seinem Geld kommt.


Grüße,
Markus
 

Unregistriert

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Ich zitiere mal vom

Mietrechtslexikon



Nach gängiger Rechtssprechung ist nach 10 Jahren Nutzungsdauer ein Abschleifen und Neubehandeln (hoffentlich nicht versiegeln - sondern ölen :emoji_wink:) Sache des Vermieters - selbst wenn verursachte Schäden vom Mieter vorliegen.

Grüße aus Frangn

Frank von Natural-Farben.de

... der kein Mieter ist....

Nochmal Mietrechtslexikon:

Bitte alles kopieren

Wasserflecken und Brandlöcher sind keine normale Abnutzung sondern Beschädigungen des Parketts. In diesen Fällen ist der Mieter Schadensersatzpflichtig.
 

mxspeedy

ww-ulme
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münchen
jetzt lasst doch mal die kirche im dorf, das ist doch kein Wasserschaden sondern lediglich etwas kalk/schmutz/fleck..
Wasserschaden = Aufgequollenes verzogenes Holz
Das ist nur ein Fleck :emoji_wink:

Nach 10 Jahrne ganz normal und der "schaden" ist weg wenn der Vermieter seinen Pflichten nachkommt und jetzt bei Auszug den Boden renoviert. Durch die Flecken entsteht kein Mehraufwand so dass dir eigentlich nichts passieren sollte...

Halt uns auf dem Laufenden :emoji_wink:
 

Unregistriert

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jetzt lasst doch mal die kirche im dorf, das ist doch kein Wasserschaden sondern lediglich etwas kalk/schmutz/fleck..
Wasserschaden = Aufgequollenes verzogenes Holz
Das ist nur ein Fleck :emoji_wink:

Kein Wasserschaden sondern Wasserflecken wenn schon dann richtig lesen.
(überschwappendem Gieswasser)

Die Kirche bleibt im Dorf

Nach 10 Jahrne ganz normal und der "schaden" ist weg wenn der Vermieter seinen Pflichten nachkommt und jetzt bei Auszug den Boden renoviert. Durch die Flecken entsteht kein Mehraufwand so dass dir eigentlich nichts passieren sollte...

IST NICHT NORMAL, denn wenn der Mieter später mal selber Eigentum hat, dann geht er mit seinen Sachen wesentlich pfleglicher um.
Aus diesem Grunde verleiht man auch sein Auto und seine Frau nicht, die bekommt man immer gebraucht zurück.
 

lakarando

ww-esche
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Friedberg
Wenn man seine Altersvorsorge-Immobilie so messerscharf an den Rand finanziert hat, daß einem jeder Tropfen Farbe die Tränen in die Augen treibt, kann man sich bestimmt mit dem Mieter vor Gericht rumärgern wegen ein paar unschönen Rändern auf einem allgemein abgewohnten Fußboden.

Persönlich würde ich ( schon länger nicht mehr selber Mieter ) es abhaken wie von Frank und mxspeedy ausgelegt , renovieren, und mich darüber freuen, dass der Fiskus im Jahr drauf etwas weniger abgreift.
Schließlich bekommt man über die Jahre auch eine Abnutzungsentschädigung in Form der Miete ! Letztere läßt sich bei einem Mieterwechsel zu dem auch einfacher erhöhen als mit Mieter. :emoji_slight_smile:

Naja, just my 2 cent. Es gibt A-loch-Mieter und -Vermieter, wer zuerst da war, weiß ich nicht und ich werde die Welt sicher nicht verbessern. Ich bin nur froh, dass ich zu Mietzeiten immer recht gelassene Großvermieter hatte, die sowieso nen Bautrupp durch die Appartements gejagt haben um die Bude wieder fit zu bekommen. Es gibt wohl unter der Sonne nichts kleinlicheres als Einzelvermieter.
Hab zwar auch nur eine kleine Wohnung zu vermieten, kann mir aber familiär bedingt etwas Gelassenheit erlauben. :emoji_slight_smile:

Gruß
Thoralf
 
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