Hilfsmittel für Zinkenverbindung

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Hallo Leute..

Ich baue diesen Sommer mein Gesellenstück.
Es WIRD eine Kommode aus Buche mit 4 Schubkästen
und 2 Drehtüren.

Da ich den Korpus und die Schubkästen zinken will kommt
hier meine Frage.

1. Wie kann ich mir das Zinken möglichst einfach machen?
2. Welche manuellen Hilfsmittel kann ich verwenden(Anreißen, Sägefuhrung...)
also kennt da jemand spezielle Produkte?

Das wärs eigentlich schon..

Vielen Dank im Vorraus

Grüße Sebastian
 

carsten

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Hallo

da hilft letztendlich nur Üben.
Zum Anreißen spitzer Bleistift oder Reißnadel. Hatte auch schon Kollegen die das Teppichmesser genommen haben.
Es gibt die bekannten Zinkenwinkel bzw. Schmiegen. Aber auch damit hilft letztendlich nur Üben.
 

Mitglied 42582

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Wenn alle Schubladen gleich werden sollen, kannst du dir eine Schablone (z.B. aus Kunststoff) machen. Damit kannst du die Zinken dann übertragen.
Beim anreissen kann man so eine Menge Zeit sparen.
Ansonsten wie Carsten schon sagte, üben,üben, üben...
 

yoghurt

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Hallo Sebastian,
ich sehe das auch so: ÜBEN...

Aber man kann auch die Zinken an der Kreissäge aussägen - dann müssen nur die Schwalben von Hand....


Gruß

Heiko
 

Mitglied 42582

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Darf man aber nicht. Wenn das viel zu sauber ist darf die Verbindung sogar aufgesägt werden.
 

yoghurt

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Darf man aber nicht. Wenn das viel zu sauber ist darf die Verbindung sogar aufgesägt werden.

Hallo,
Na ja, je nachdem WER die Schwalben sägt wird es trotzdem nicht zu sauber. :emoji_grin: Abgesehen davon sind die "heiligen Regeln" des Gesellenstückbaus regional sehr unterschiedlich.... :emoji_slight_smile:

Gruß

Heiko
 

wurmi arcus

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viel Besser ist es an der Bandsäge aussägen.
Ist sauberer und schneller als an der Kreissäge und mann mus es nicht
nacharbeiten
 

Mitglied 42582

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Wollt ich schon immer mal probieren, aber immer wenn ich dran denke hab ich meine Zinken schon fertig. Geht das gut?
 

mosez

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[ame=http://www.youtube.com/watch?v=OauPLATMPok&feature=mfu_in_order&list=UL]YouTube - Dovetail joints on the bandsaw[/ame]

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uli2003

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Darf man aber nicht. Wenn das viel zu sauber ist darf die Verbindung sogar aufgesägt werden.

Ganz bestimmt NICHT. Du kannst die Zinken und Schwalben auch maschinell fertigen. Ob dies sauberer wird, hängt von der Art und Weise ab.

Grüße
Uli
 

der listige

ww-kastanie
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Also bei uns schon.
Bei uns ist mindestens ein Schubkasten mit Hand zu zinken oder oder eine Tür in Rahmenkonstruktion mit Schlitz und Zapfen in Hand auszuführen, und sind die Herren der Prüfungkommision der Meinung du hättest betrogen dann kommt das Teil auf die Säge und wird mal fix auseinandergeschnitten kriegste zwar ersetzt aber scheiße ist es trotzdem. Also lieber old fashioned von Hand machen, n bisschen was muss ja den Tischler ausmachen. :emoji_wink:
 

uli2003

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Bei uns ist mindestens ein Schubkasten mit Hand zu zinken oder oder eine Tür in Rahmenkonstruktion mit Schlitz und Zapfen in Hand auszuführen,

Nennst du mir bitte mal die Prüfungsordnung, in der dieses steht?

Grüße
Uli
 

der listige

ww-kastanie
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ok..
es folgt ein Auszug aus "Hinweise für die Gesellenprüfung im Sommer 2008"

Ein Möbel als Gesellenstück soll im Regelfall mindestens enthalten:
- einen Schubkasten, von Hand gezinkt und
- eine Tür oder eine Klappe
Wahlweise sollte eine Tür oder Klappe oder ein Schubkasten verschließbar sein, jedoch
nicht mit einem Aufschraubschschloss
- oder Ausführung mit vergleichbarem Schwierigkeitsgrad

....das wäre dann dann eben die Rahmentür mit Schlitz und Zapfen

Hast du das bei uns in der Innung nicht gemacht, bist du in der praktischen durchgefallen.
 

uli2003

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es folgt ein Auszug aus "Hinweise für die Gesellenprüfung im Sommer 2008"

Ein Möbel als Gesellenstück soll im Regelfall mindestens enthalten:

Ich meinte die Prüfungsordnung, und keine hausgemachte 'Hinweis' oder 'Soll' Regelung.

In der Prüfungsordnung von NRW steht dieser Passus (handgezinkt) nicht.
Keine Ahnung wie es in Niedersachsen ausschaut.
'Bewegliche Teile' sind beschrieben.

Genauso wenig darf der Prüfungsausschuss das Gesellenstück (oder auch Teile davon) zersägen. Berechtigte Zweifel können dennoch zum Nichtbestehen führen, wenn sie einen Verstoß gegen die Prüfungsordnung hervorrufen.

Nach fast 25 Jahren Prüfungsausschuss weiß ich was möglich ist..

Grüße
Uli
 
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