Hofstelle auf dem Grundstück im Liegenschaftskataster/Grundsteuererklärung gefunden. Nutzbar?

dieweltistrund

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Hallo Kollegen,
bei den aktuellen Vorarbeiten für die Erstellung der Grundsteuererklärung innerhalb der Familie, habe ich bei einem Grundstück mit Fläche 2,470m² u.a. den Eintrag Hofstelle Schlüsselnr. 28, Fläche 338m² gefunden. Dazu die Dienstbarkeit für Brunnen- und Wasserrechte für die Versorgung der Wasserfläche (Fischteich).

Eine Hofstelle ist nach Wikipedia https://de.wikipedia.org/wiki/Hofstelle der Wirtschafts- und Wohnort des Bauerns und seines landwirtschaftlichens Betriebs. Wie ist das vielleicht nutzbar? Könnte das für einen ganz kleinen Bauernhof die Basis sein? Ein weiters eigenes Flurstück mit Bachlauf liegt neben dran.

Kennt sich jemand hier mit mit solchen Fragen aus? Vielleicht hat ja mal jemand mit sowas zutun gehabt?

Viele Merci.

Gruß
Jörg
 

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happyc

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Einen a.d. Waffel
Voraus gesagt: Evtl gefährliches Halbwissen, es ist lange her, dass ich mich damit mal befasst habe..
das Grundstück ist offensichtlich im Außenbereich, also außerhalb einer Ortschaft. Für bebaute Flächen gibt es seit der Nachkriegszeit normalerweise einen Bebauungsplan, der regelt, wie und was dort gebaut und genutzt werden darf. Für Gebautes, was vor der Erstellung eines B-Plans errichtet wurde, gibt es normalerweise so eine Art Bestandsschutz. Das ist im Innenbereich, also innerhalb geschlossener Ortschaften, oft so üblich, bauliche Änderungen / Neubauten müssen sich dann in Art und Maß an der Umgebung orientieren.
Im Außenbereich, also außerhalb geschlossener Ortschaften sieht das der Gesetzgeber aber weitaus strenger. Auch da gibt es meist eine Art Bestandsschutz, aber Änderungen sind meist nicht möglich. Der Gesetzgeber möchte ein Zersiedeln der Landschaft verhindern.
Offensichtlich existiert aktuell kein Gebäude auf dem Grundstück? Möglicherweise gab es auf dem Grundstück mal ein Baurecht bzw. ein baurechtlich relevantes und erlaubtes Gebäude, da bezieht sich möglicherweise der Eintrag „Hofstelle“ drauf. Aber: im Außenbereich erlischt Baurecht, wenn es über einen gewissen Zeitraum nicht in Anspruch genommen wurde. Genaue Zahlen kann ich dir dazu nicht aus dem Ärmel schütteln, da müsste ich nachlesen…

ich hoffe, ich konnte helfen (und habe nicht nur Quatsch geschrieben)
 

dieweltistrund

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Guten Abend happyc,

Dickes Merci.

Auf dem Grundstück gibt es eine größere Hütte, eine befestigte Hoffläche und eine Brunnenstelle mit Handpumpe. Dazu eine komplette Einfriedung mit Einfahrt, die Obstbäume, den Fischteich.

Es liegt ca. 110m von der Schulstraße mit Gebäude im Ort entfernt und das zweite Grundstück war der ehemalige Platz für das Wasserhäusschen bevor der Ort an eine übergeordnete Wasserversorgung angeschlossen wurde.

Gruß
Jörg
 

uli2003

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Könnte das für einen ganz kleinen Bauernhof die Basis sein?
Was hast du denn vor? Die Erklärung erstellen oder einen Bauernhof betreiben?
Wie ist die aktuelle Nutzung der Fläche? Ehemalige, jetzt unbenutzte Hofteile, oder längst private Nutzung?
Im letzteren Fall muss die Fläche anders bewertet werden, dann ist das kein landwirtschaftlicher Betrieb mehr.
 

dieweltistrund

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Hallo Uli,
tja gute Frage, das ist aber Faust Teil 2.

Denn ich versuche erstmal zu verstehen was ich da sehe/lese und für die Familie dann erkläre bzw. bewerte...

Gruß
Jörg
 

uli2003

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Eine Umnutzung wurde ja wohl nicht beantragt, wenn das Flurstück bzw. der Teil noch als Hofstelle vermerkt ist.
Somit ist eine landwirtschaftliche betriebliche Nutzung schon mal Stand der Dinge.
Wird es privat genutzt, ist es jedoch Grundvermögen und gehört in GW-2 der Erklärung.
 

Martin45

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Ich nehme mal an, einen Bebauungsplan gibt es für diesen Bereich nicht.
Mein Halbwissen ist auch das, was @happyc schrieb.
Aber du könntest ja mal in den Flächennutzungsplan für diesen Bereich schauen, als was das nutzungstechnisch ausgewiesen ist. Wenn das schon "negativ" ist, würde ich mir da nicht viele Hoffnungen machen.
Letzten Endes wird aber eh immer nur eine Anfrage beim Bauamt helfen und die sind oft stark abhängig vom Sachbearbeiter, wie alles, was mit Ämtern zu tun hat.
 

dieweltistrund

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Hallo Kollegen,

vielen Dank für die Hinweise. Ich schaue jetzt erstmal was ich dazu finde und wende mich an die Behörden/Ortsbürgermeister.

Mal sehen, was das mal war und vielleicht wieder werden kann?

Gruß
Jörg
 
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uli2003

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Ich schaue jetzt erstmal was ich dazu finde und wende m ich an die Behörden/Ortsbürgermeister.
Steht doch in der Geodatenbank.
So wie es da steht, ist es eingetragen und nutzbar.

Dann mal los - BG und ggf. Tierhaltung anmelden und schon läuft der Hof. :emoji_wink:
Gleichzeitig darfst du dich über das unkomplizierte Steuerrecht der Landwirtschaft freuen.
 

bello

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Steht doch in der Geodatenbank.
So wie es da steht, ist es eingetragen und nutzbar.

Dann mal los - BG und ggf. Tierhaltung anmelden und schon läuft der Hof. :emoji_wink:
Gleichzeitig darfst du dich über das unkomplizierte Steuerrecht der Landwirtschaft freuen.
Plus landwirtschaftliche Alterskasse und günstige Krankenversicherung.
 

dieweltistrund

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Hallo Volker,

das klingt ja interessant. Ich habe in den Flurbezeichnungen den Begriff "Höfchen" gefunden. Das ist doch schon mal ein Hinweis.

Mal schaun.

Gruß
Jörg
 
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